Guest 1239-840 Posted April 4, 2009 Share Posted April 4, 2009 hallo leute, für die beantragung und den ersteintrag in die grüne wbk benötigt man ja bekannterweise die bestätigung des vereines, den nachweis des bedürfnisses. mein bedürfnis erstreckt sich auf einen revolver korth .357 mag. den ich schon gewisse zeit nutze aber nicht besitze im sinne des waffenrechts. diesen revolver möchte ich als erstes in die grüne wbk eintragen lassen. frage: muß hier bereits seitens des vereines begründet werden warum ich nicht mit vereinswaffen schiessen kann? als andere waffe würde ich gerne eine sportpistole in .22 lfb mit wechselsystem in .32 S&W long WC eintragen lassen, das duellschiessen ist mit einer selbstladepistole einfach bequemer und dadurch präziser da man nicht wie beim revolver den hahn erneut spannen muß. frage: was muß mir der verein bestätigen für mein bedürfnis zusätzlich zum o.g. revolver? langt es das bedürfnis für sp .22 lfb auszustellen und ich kann dann bei der erstellung der wbk den wunsch für das wechselsystem .32 mit angeben als voreintrag und das wechselsystem ist als das kleineres kaliber gegenüber .357 mit drin oder muß das weitere bedürfnis auf sp .32 S&W long WC ausgestellt werden und das kleinere kaliber .22 ist mit drin? im klartext: gilt für die freigabe des kleineren kalibers und des damit verbundenen wechselsystemes die größte eingetragene waffe, oder bezieht sich die angabe des kleineren wechselsystemes nur auf die angegebene waffe? 1.beispiel: 1.eintrag revolver korth .357 magnum mit mun.-erwerb .357 mag. und .38 spec. 2. eintrag wechselsystem hämmerli 280 kaliber .32 S&W long WC mit mun.-erwerb 3. eintrag sportpistole hämmerli 280 kaliber .22 lfb mit mun.-erwerb oder 2.beispiel: 1.eintrag revolver korth .357 magnum mit mun.-erwerb .357 mag. und .38 spec. 2. eintrag sportpistole hämmerli 280 kaliber .32 S&W long mit mun.-erwerb 3. eintrag wechselsystem hämmerli kaliber .22lfb mit mun.-erwerb helft mir bitte weiter sonst wird wahrscheinlich die bescheinigung des vereines falsch ausgestellt.mfg carsten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted April 4, 2009 Share Posted April 4, 2009 Beinahe richtig: 2.beispiel:1.eintrag revolver korth .357 magnum mit mun.-erwerb .357 mag. und .38 spec. 2. eintrag sportpistole hämmerli 280 kaliber .32 S&W long mit mun.-erwerb 3. eintrag wechselsystem hämmerli kaliber .22lfb mit mun.-erwerb helft mir bitte weiter sonst wird wahrscheinlich die bescheinigung des vereines falsch ausgestellt.mfg carsten Richtig: 1. Bedürfnis nach Sportordnung 2.55: Revolver in .357 mag 2. Bedürfnis nach Sportordnung 2.45: Zentralfeuerpistole oder 2.52: Großkaliberpistole in .32 Das WS in .22 dann einfach eintragen. Bei weiteren Fragen gerne mehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Stiely Posted April 4, 2009 Share Posted April 4, 2009 Hallo Genau so,Vereinswaffen spielen da keine Rolle. Wechselsystem Beim Händler kaufen und eintragen lassen. Bis dann Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest 1239-840 Posted April 4, 2009 Share Posted April 4, 2009 Beinahe richtig:Richtig: 1. Bedürfnis nach Sportordnung 2.55: Revolver in .357 mag 2. Bedürfnis nach Sportordnung 2.45: Zentralfeuerpistole oder 2.52: Großkaliberpistole in .32 Das WS in .22 dann einfach eintragen. Bei weiteren Fragen gerne mehr. hallo lusumi, werde es so aufbauen und dem verein an die hand geben. dachte mir gleich dass sich das kleinere kaliber nicht auf die andere waffe beziehen kann wie vom verein gemeint. dsb 2.55 und dsb 2.45 ist mir klar, 2.52 habe ich nicht gefunden unter dsb, scheint es nicht mehr zu geben. ansonsten vielen dank für die hilfe. mfg carsten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted April 4, 2009 Share Posted April 4, 2009 2.52 habe ich nicht gefunden unter dsb, scheint es nicht mehr zu geben. Sportordnung des DSB, Seite 46... gibt es allerdings keine Deutschen Meisterschaften. Du kannst aber problemlos z.B. Vereinsmeisterschaften schießen (auch wenn du der einzige Schütze bist). Hat bei künftigen Waffenbedürfnisanträgen vielleicht Vorteile - muss aber nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest 1239-840 Posted April 4, 2009 Share Posted April 4, 2009 hab's gefunden, s.49 des dokumentes bzw. s. 63 der .pdf-datei unter http://www.schuetzenbund.de/sportordnung/ stand 1.1.09 war selbst mit der suchfunktion unter "2.52" nicht zu finden da es sich wohl um eine eingefügte bild/tabellendatei handelt. frage noch: wird die bescheinigung des bedürfnisses für die erstausstellung vom verein oder vom übergeordnetem verband ausgestellt? mfg carsten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted April 4, 2009 Share Posted April 4, 2009 (Landes-)Verband. Wobei - so wie ich es kenne - du das Formular vom Verband holen musst (auf deren HP), ausfüllst, vom Verein die entsprechenden Dinge bescheinigen lässt (Stand,...) und dann mit den weiteren Unterlagen und Geld zum Verband schickst. Bei anderen ist möglicher Weise noch eine Zwischenstufe (Kreis, Bezirk, Gau) geschalten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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