der einarmige Bandit Posted February 23, 2009 Share Posted February 23, 2009 Hallo, welche rechtlichen Vorausetzungen muß ein Gelände haben um darauf A-IPSC Vereinsmäßig trainieren zu können? Ein befreunderter OSM ist mit dieser Frage an mich getreten, nachdem er mir mitgeteilt hatte das bei einem Sommerbiatlon, den dieser Verein järlich immer durchführt auch immer eine extra Standabnahme durchgeführt werden muß. Bei diesen Biatlon werden auch nur Luftdruckgewehre eingesetzt. Bitte jetzt keine Antworten, "wie stell nen Strohballen hin un gut is"... Danke schon mal im voraus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Levitator Posted February 26, 2009 Share Posted February 26, 2009 Hallöle, dass aktuelle Waffengesetz sagt dazu folgendes aus (Auszug): § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (4) [...] Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird [...], sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, Habe dem nichts hinzuzufügen. Hoffe, ich konnte helfen. Beste Grüße Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 26, 2009 Share Posted February 26, 2009 ........ wäre ich der von Dir genannte OSM würde ich mir die Örtlichkeit von einem vereidigten Sachverständigen abnehmen lassen. Das kostet sicher kein Vermögen und Du/er bist/ist auf der sicheren Seite. Ist aber nur meine Meinung. LG MK Link to comment Share on other sites More sharing options...
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