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IGNORED

Jagdschein verloren/verbaselt


Hecktor

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe mir jetzt einen Waffenschrank gekauft, und wollte meinen Jagdschein reinlegen, dabei kam dan die Überraschung:

MEIN JAGDSCHEIN IST UNAFFINDBAR!!!!!!!! :peinlich:

was mach ich denn jetzt????

Also das ding ist irgendwie in meinem Haus aber ich habe keine Ahnung wo! Kann ich mir jetzt einfach einen neuen holen? :gutidee: Immerhin erlischt meiner ja sowieso ende März, oder muss ich das extra melden? Und kostet mich das was extra? :traurig_16:

Naja Vielen Dank schon mal im vorraus

Hecktor

Geschrieben
Verlustanzeige bei der zuständigen Behörde u. Ersatzdokument beantragen.

In dem Schrieb von meiner Behörde stand drin, daß der Verlust von Waffen, Munition, sowie waffenrechtlich relevanten Genehmigungen (WBK, Sprengstoffschein, etc) unverzüglich schriftlich der Behörde anzuzeigen sind. Verspätete Meldung ist zumindest eine OWI

Geschrieben

Ich habe aber "NUR" meinen Jagdschein verloren! Waffen oder WBK habe ich noch nicht!! Und das ding wurde auch nicht gestohlen sondern nur Verschwunden!!!

Geschrieben
Ich habe aber "NUR" meinen Jagdschein verloren! Waffen oder WBK habe ich noch nicht!! Und das ding wurde auch nicht gestohlen sondern nur Verschwunden!!!

Naja und wenn er Verschwunden ist ist er weg und das tät ich zeitnah bekannt geben. Passiert was bekommst mächtig Ärger.

Denn auf JJ kann ein potenzieller "Dieb" nun Munition kaufen, das Bild ist ja schnell geändert.

In dem Sinne ist der JJ sogar noch -heißer- als die WBK. Denn mit der allein kann man ja nicht so viel anfangen wie mit dem JJ.

Was man damit anfangen kann brauch ich ja nicht erklären oder? Auf JJ bekommt man eine Langwaffe samt Munition auf der STELLE!!

Mit sowas würd ich nicht nachlässig sein. Denn wie gesagt, ist was dann wrids problematisch!

Geschrieben
Ich habe aber "NUR" meinen Jagdschein verloren! Waffen oder WBK habe ich noch nicht!! Und das ding wurde auch nicht gestohlen sondern nur Verschwunden!!!

Kann man mit dem Jagdschein losziehen und Waffen und Munition kaufen ? Wenn ja ist es eine Waffenrechtliche Genehmigung.

Wenn ich Du wäre, würde ich montag morgen bei der Behörde anrufen und ganz kleinlaut sagen, daß das Ding verschlampt wurde und dann fragen, wie ich mich

jetzt verhalten müßte und ob mir die Behörde noch Zeit zum Suchen gibt, bis sie den zwangsläufig einzuschaltenden Apparat auch einschaltet und die entsprechenden

Schritte tätigt.

Wenn das Ding weg ist, zeigt man es an und zahlt die "Schlamper-Strafe". Es ist nur Geld. Die OWI ist *mehr* Geld und bei der 2. ist die Zuverlässigkeit weg.

Das wäre es mir nicht wert ...

Geschrieben
Kann man mit dem Jagdschein losziehen und Waffen und Munition kaufen ? Wenn ja ist es eine Waffenrechtliche Genehmigung.

Wenn ich Du wäre, würde ich montag morgen bei der Behörde anrufen und ganz kleinlaut sagen, daß das Ding verschlampt wurde und dann fragen, wie ich mich

jetzt verhalten müßte und ob mir die Behörde noch Zeit zum Suchen gibt, bis sie den zwangsläufig einzuschaltenden Apparat auch einschaltet und die entsprechenden

Schritte tätigt.

Wenn das Ding weg ist, zeigt man es an und zahlt die "Schlamper-Strafe". Es ist nur Geld. Die OWI ist *mehr* Geld und bei der 2. ist die Zuverlässigkeit weg.

Das wäre es mir nicht wert ...

Also wenn ich mich recht erinnere bekommt man auf den Jugendjagdschein keine Waffen und Munition, erst ab 18.

Geschrieben
Wenn dir mit dem ding einer Muni verkauft macht sich der BüMa aber ziemlich Strafbar, da das ding ein Jugendjagdschein ist!!!!

Kollege, du schreibst in deinem Eingangsthread eindeutig von Jagdschein NIX von Jugendjagdschein. Bitte dann mal klar ausdrücken und das von vorn herein.

Denn man kann das ja nicht riechen.... wenn Jagdschein dasteht dann geh ich von Jagdschein aus. Steht Jugendjagdschein da, dann ists auch klar.

ABER das ändert nix an der Meldepflicht!

@flintenweib,

mit einem "normalen" jagdschein kannst du das. Langwaffen und Langwaffenmunition auf Jagdschein. Praktisch rein ins Geschäft ohne Waffe, raus aus dem Geschäft mit Waffe. So ist der rechtl. Sachverhalt.

Geschrieben
...

Wenn das Ding weg ist, zeigt man es an und zahlt die "Schlamper-Strafe". Es ist nur Geld. Die OWI ist *mehr* Geld und bei der 2. ist die Zuverlässigkeit weg.

...

Sagt wer?

Geschrieben

Vielen Dank für die vielen Hinweise, ich habe das ding aber zum Glück montag morgen wiedergefunden, und sofort weggeschlossen!!!!

Also DANKE DANKE DANKE

MfG Hecktor

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