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IGNORED

keine Unbedenklichkeitsbescheinigung


blinchriss

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Muss nicht sein! Hatte auch mit 15 den Treckerführerschein Kl. 4 und bereits mit `17 den Klasse 1, allerdings wurde der auf 50km Umkreis beschränkt. Ebenfalls mit 17 (allerdings nur für Firmenfahrzeuge) Klasse 3 inkl. Personenbeförderung bis 10 Leute.

Ging alles mal - aber lang lang ists her (Anfang der 70er)

Geschrieben
Verjährt nicht unbedingt, aber obwohl vorsätzliche Straftat - sofern keine weiteren Sachen vorliegen - wohl kein Hinderungsgrund für die UB.

Hab sonst nie was angestellt. Wo wird das dann festgehalten? Im Erziehungsregister?

Arbeiten sie als Sachbearbeiter? Haben sie öfter mit solchen Fällen zu tun?

Sorry für die vielen Fragen :D

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