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IGNORED

Noch einmal 2/6-Regelung


Mopsi

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Geschrieben

Hallo,

noch einmal eine Frage zur 2/6-Regelung, die mir die Suchfunktion nicht beantworten konnte.

Mal vereinfacht:

Angenommen ich erhalte eine am 1. Januar ausgestellte WBK, kaufe aber erst im März 2 Waffen.

Beginnt die Frist von 6 Monaten ab 1. Januar so daß ich ab 1. Juli wieder einkaufen gehen kann?

Oder beginnt die Frist mit dem Kauf der ersten Waffe im März, was den Erwerb der 3. Waffe auf September verschieben würde?

Und gleich noch eine Frage dazu:

Auf meiner gelben WBK steht unter den amtlichen Eintragungen: "Innerhalb von sechs Monaten dürfen nicht mehr als zwei Schußwaffen erworben werden!"

Auf meiner grünen steht dieser Satz nicht.

Kann man daraus ableiten daß diese Regelung nur für gelb gilt?

Gruß Mopsi

Geschrieben

Hi Mopsi,

die Antwort zur ersten Frage hast du mit u.a. Zitat bereits selbst erledigt!

Bei der "Grünen" gilt die 2/6er leider auch.

Geschrieben

hallolo mopsi,

zur ersten frage: natürlich ist das erwerbsdatum der letzen waffe(n) ausschlaggebend und nicht das ausstellungsdatum der WBK, anders wäre es ned wirklich sinnvoll.

zur 2. frage: seit der letzten gesetzesänderung ( April 2008 ?) gilt 2/6 ausdrücklich und definitiv für gelb UND grün, also 2/6 für sportschützen unabhängig von der farbe der WBK.

das steht bei dem meisten neuen gelben WBKs wohl nur deshalb ausdrücklich drauf, weil es vor der gesetzesänderung "meinungsverschiedenheiten" bezüglich 2/6 gab, inzwischen ist das aber (s.o.) eindeutlig geregelt. bei vielen neuen gelben WBK steht sogar etwas in der art wie "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schußwaffen erworben werden!". oder es gibt zuweilen auch noch die nachfolgende anmerkung in der art von "Eine Ausnahme hiervon bedarf der vorherigen Zustimmung der Erlaubnisbehörde." eine weitere erläuterung brauchts hier dazu wohl nicht ;)

gruß alzi

Geschrieben
Auf meiner grünen steht dieser Satz nicht.

Kann man daraus ableiten daß diese Regelung nur für gelb gilt?

Gruß Mopsi

Hallo Mopsi,

dieser Rückschluss geht fehl.

Solche Eintragungen haben ohnehin nichts in einer WBK (gleich welcher Farbe) zu suchen.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Solche Eintragungen haben ohnehin nichts in einer WBK (gleich welcher Farbe) zu suchen.

MfG

Pirol 2

Eigentlich schon pirol,

Vom 1.4.2003 bis 31.3.2008 war die 2/6 Regelung bei der gelben sehr umstritten.

Mit dieser Eintragung haben einzelne Behörden die gelbe WBK mit dieser Auflage versehen.

Ob sie gesetzeskonform war oder nicht.

Jeder Verkäufer (Händler) und auch der WBK-Inhaber mußte sich daran halten.

Oder klagen.

Haben ja auch einige gemacht.

Geschrieben

Kodjak....... du hast natürlich recht!....... :s2:

das sind die feinheiten.... die fallen einem immer erst viel später auf....oder dem Kodjak :s76:

dank & gruß

alzi

Edit: ahhhh jetzt weiß ich warum ich "der letzten waffen" geschrieben hatte! er sagte in seinem beispiel dass er im März 2 Waffen kauft ( also ned nur eine).

aber du hast recht!! so wie du es kommentiert/korrigiert hast ist es allgemein gültig!

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