Zum Inhalt springen
Danke für Euer Verständnis und Eure Geduld!
IGNORED

"F" Stempel an Softgun, Kriterium?


Romeyo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi!

Ich hätte eine kleine Frage, ich hoffe sie ist hier gut aufgehoben... und zwar was ist das Kriterium für eine Airsoftgun in DE einen "F" Stempel besitzen zu müssen? Es sind ja nicht alle gestempelt, oder? Jemand meinte sie bräuchten erst ab einer Energie von 1,5Joule einen "F" Stempel, ist das korrekt?

lg und Frohe Weihnachten

Geschrieben
Jemand meinte sie bräuchten erst ab einer Energie von 1,5Joule einen "F" Stempel, ist das korrekt?

Fast. Die Grenze sind 0,5J - ab da ist ein :F: Pflicht, die Waffen sind frei ab 18 und dürfen NICHT vollautomatisch sein.

Besitz einer Softair >0,5J durch <18jährige ist illegaler Waffenbesitz und damit eine Straftat.

Geschrieben
Steht wo?

im Waffengesetz. Alles mit mehr als 0,5J ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes, eingestuft als :F: bedeutet das der Besitz ab 18 Jahren erlaubt ist.

Egal ob Softair oder Luftpistole, :F: in Kinderhänden IST eine Straftat... sowohl das Kind (je nach Strafmündigkeit) als auch die Erziehungsberechtigten bekommen dann Ärger.

Geschrieben
im Waffengesetz. Alles mit mehr als 0,5J ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes, eingestuft als :F: bedeutet das der Besitz ab 18 Jahren erlaubt ist.

Egal ob Softair oder Luftpistole, :F: in Kinderhänden IST eine Straftat... sowohl das Kind (je nach Strafmündigkeit) als auch die Erziehungsberechtigten bekommen dann Ärger.

Bekommen dann auch die Erziehungberechtigten Ärger, die ihren minderjährigen Sprössling im Verein unter Sachkundiger Aufsicht mit Luftgewehr und/oder KK-Waffe trainieren lassen? Ich frag jetzt nur mal, um auch da Klarheit zu haben...

Geschrieben
Bekommen dann auch die Erziehungberechtigten Ärger, die ihren minderjährigen Sprössling im Verein unter Sachkundiger Aufsicht mit Luftgewehr und/oder KK-Waffe trainieren lassen? Ich frag jetzt nur mal, um auch da Klarheit zu haben...

Hehe, die Frage ist wirklich von öffentlichem Interesse !

Sollte es so sein, würden sich alle Vereine in denen Kinder ab 12 und mit Sondergenehmigung ab 10 mit Luftruck den Schützensport ausüben und fördern, strabar machen. Da dies jedem geneigtem Sportschützen klar sein sollte, dass dies nicht der Fall ist, beantwortet sich die Frage von selbst.

F bedeutet Frei ab 18 und bis 7,5 J. uvm.

Da ich hier nicht alle § hineinkopieren und keine Halbwarheiten verbreiten möchte, nur so viel, nach meinem pers. Verständnis:

Beachte den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz.

Führen in der Öffentlichkeit ist nicht gestattet.

Führen in umfriedetem Besitz.. ohne das ein Geschoss die Grenzen überschreitet... erlaubt... also ab 18.

Schießen / Altersgrenzen (§ 27)

Außerhalb von Schießstätten bedarf das Schießen mit Schusswaffen einer Erlaubnis

Auf Schießstätten darf ohne Erlaubnis geschossen werden:

ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen

ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder anwesend ist und eine zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Person das Schießen beaufsichtigt

ab 16 Jahren: ohne jede Einschränkung

Von den Altersgrenzen soll eine Ausnahme bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.

Für das Schießen mit der Armbrust gilt keine Altersbegrenzung.

Geschrieben
Hehe, die Frage ist wirklich...

Ich wusste das, wollte aber @jnievele nicht gleich die bullshit-keule auf den kopf hauen, sondern ihn zum nachdenken anregen.

Das Waffengesetz sagt lediglich, dass das Führen in der Öffentlichkeit verboten ist. Wobei zwar auch der Transport in einem geschlossenen Behältnis bereits als Führen angesehen wird, jedoch eine Ausnahme darstellt, da ja die Dinger irgendwie zum Schießplatz verbracht werden müssen.

Besitz allein und gesetzeskonformer Umgang auf einer Schießstätte/im umfriedeten Besitztum ist also nicht strafbar. Auch wenn Handel ud Hersteller sich selbst eine Verkaufsbeschränkung ü18 auferlegt haben.

Geschrieben
.......... Auch wenn Handel ud Hersteller sich selbst eine Verkaufsbeschränkung ü18 auferlegt haben.

Es ist eindeutig geregelt, dass Gas- Signalwaffen und Luftdruckwaffen über 0,5 J bis 7,5 J nur an Personen verkauft werden dürfen, wenn Sie das !8. Lebensjahr vollendet haben. Also keine Selbstbeschränkung!!

@romeyo in Österreich gelten andere gesetzliche Bestimmungen. Hier sind alle Luftdruchwaffen m.W. über 0,08 J erst ab 18 Jahren erhältlich. Das F-Zeichen ist lediglich für Deutschland verbindlich.

Geschrieben
Es ist eindeutig geregelt, dass Gas- Signalwaffen und Luftdruckwaffen über 0,5 J bis 7,5 J nur an Personen verkauft werden dürfen, wenn Sie das !8. Lebensjahr vollendet haben. Also keine Selbstbeschränkung!!

Wenn ich ergänzen darf:

Es ist ein bisschen anderes geregelt (sofern wir uns auf das deutsche Waffenrecht beziehen):

WaffG § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

...

WaffG § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

...

(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

...

Dann kennt das Gesetz Ausnahmen von dieser Regel, wie die Ausnahme, dass Minderjährige unter bestimmten Voraussetzungen teilweisen Umgang mit haben dürfen, wie z.B. auf Schießstätten, in der Ausbildung oder als Jungjäger.

Zitate spare ich mir.

Geschrieben
@romeyo in Österreich gelten andere gesetzliche Bestimmungen. Hier sind alle Luftdruchwaffen m.W. über 0,08 J erst ab 18 Jahren erhältlich. Das F-Zeichen ist lediglich für Deutschland verbindlich.

Ich weiß, danke. Es ging nur um den Verkauf einer Airsoftwaffe nach Deutschland. Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Wie das mit der Energie-Grenze bei uns ausschaut kann ich nicht zweifelsfrei sagen, aber soweit ich weiß ist unter 0,08J kinderspielzeug, zwischen 0,08 und unter 0,5 Joule fällt es, so komisch es klingt, unter das Lebensmittelkontrollgesetz oder so ähnlich, wird ab 14J verkauft soweit ich weiß, ist aber nicht gesetzlich verpflichtend und alles ab 0,5Joule ist frei ab 18 was Softairwaffen betrifft.

F Stempel gibts nur in Deutschland, bei uns gibts auch Luftdruckgewehre die noch 16 Joule oder mehr haben frei ab 18.

lg

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.