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IGNORED

Alte Jagdmunition


boerny

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Ich wir haben im Jägerkurs die Frage aufgewofen wie es aussieht mit alter RWS Munition die lose (Bodensatz des Jagdschrankes im laufe eines Langen Jägerlebens) ohne Umverpackung gelagert wurde , und somit die CIP kenzeichnung nicht ersichtlich ist, darf diese nun verschenkt werden zum Übungschießen oder nicht?

Das konnte unser AL nicht klar beantworten und nun bin ich neugirig

Danke im Voraus

Boerny

Geschrieben

Danke nein der Schenkende ist kein Händler sondern der Opa eines Kusrteilnehmers so das wir alle auser mit der .222 auch mal ein "richtiges" Gehwehr geschoßen haben

Geschrieben
was keiner weiß macht keinen heiß........

Wir als Deutsche wollen doch reglementiert werden. Immer und überall. Und sei es FREIWILLIG...

Geschrieben

Wenn es sich um RWS Munition handelt ist wohl mit Sicherheit davon auszugehen daß die ehemalige Verpackung,

sofern sie nach (ich glaube es war 1968) hergestellt wurde das C.I.P. Zeichen trug.

Es steht nirgendwo daß Munition, die vor 1968 hergestellt wurde, nicht mehr verschossen werden darf.

Demnach dürfte auch das Überlassen dieser Munition an einen Berechtigten nicht verboten sein.

Der Verkauf über den Handel ist nur in vollen Verpackungseinheiten die das C.I.P. - Zeichen tragen erlaubt.

Warum sollte dann nicht auch ein Händler solche Munition verschenken dürfen?

Verkaufen darf er sie allerdings nicht mehr.

Ausnahme: MES

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