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IGNORED

Problemfall


crizzy

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Hallo Zusammen!

Da ich neu in diesem Forum bin, möchte ich mich zunächst kurz vorstellen. Ich heiße Christian, bin 21 Jahre alt und wohne in Rüsselsheim. Ich selbst habe mit Waffen eigentlich nur beruflich zu tun, da ich Zöllner bin. Da ich erst diese Woche auf einem Waffen(rechts)lehrgang war, habe ich nun ein paar Fragen, die eine mir nahe stehenden Person (ich nenne sie einfach mal A) betreffen.

Ausgangslage:

A ist seit weit über 30 Jahren in einem schießsportlichen Verein gemeldet und in Besitz von 5 Kurzwaffen, die auf einer grünen WBK (Ausstellung 1976) eingetragen sind. Diese ist in Ihrer Gültigkeit bis 1979 begrenzt. Damals sagte ihn das Landratsamt, die Gültigkeit würde sich automatisch verlängern, ein erneuter Vermerk sei nicht notwendig.

Außerdem besitzt er noch für die Waffen die entsprechende Munition, da er in den letzten Jahren nur wenig schießen war. Nun, da er mehr Zeit hat, möchte er aber wieder häufiger zum Schießen gehen und benötigt dementsprechend auch neue Munition. In seiner WBK ist allerdings nichts vermerkt, was ihm zum Munitionserwerb berechtigt, da dies nach dem alten, zur Ausstellung der WBK gültigen Recht nicht notwendig war. Durch Unkenntnis hat er außerdem die Anmeldung nach §58(1) WaffG versäumt.

So wie ich das befürchte ist er nun schon im Straftatbestand (illegaler Munitions- und - hoffentlich nicht - Waffenbesitz) drin. Aber deshalb meine Fragen:

-Hat die WBK noch ihre Gültigkeit? Theoretisch wird sie ja für den Besitz zeitlich unbegrenzt ausgestellt. Aber vielleicht hat es damals eine andere Regelung gegeben, insbesondere in Hinblick auf die Aussage des damaligen Sachbearbeiters und die WBK ist automatisch in ihrer Gültigkeit verlängert worden?

-Gibt es irgend eine Möglichkeit, den Munitionsbesitz nachträglich noch zu legalisieren? Vorschlag von einem Bekannten: Kann er sich die Erwerbsberechtigung auf der WBK eintragen lassen und dann einfach sagen, die Munition habe er von einem Schützenkollegen erworben? Ein Datum steht ja eh nicht auf der Munition drauf.

Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Ich möchte nicht, dass A als jemand, der bis jetzt nicht mal einen Strafzettel erhalten hat, ins kriminelle Loch fällt. Bis jetzt kam zwar noch niemand vorbei, um seinen Waffenbesitz zu kontrollieren, aber ich möchte nicht damit warten, bis es zu spät ist und seine Waffen, an die für ihn wirklich viele Erinnerungen hängen eingezogen werden und er noch eine Geld-/Bewährungsstrafe bekommt.

Viele Dank,

Christian

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-Gibt es irgend eine Möglichkeit, den Munitionsbesitz nachträglich noch zu legalisieren? Vorschlag von einem Bekannten: Kann er sich die Erwerbsberechtigung auf der WBK eintragen lassen und dann einfach sagen, die Munition habe er von einem Schützenkollegen erworben? Ein Datum steht ja eh nicht auf der Munition drauf.

Genauso. Und bei der Gelegenheit läßt man auch den alten Zeitlichkeits-Vermerk auf der Urkunde streichen.

Carcano

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