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Erwerbserlaubniss für OA15 Wechselsystem


wendy

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Hallo zusammen,

Situation: Interessent möchte Wechselsystem für AR15 Derivat kaufen, hat einen Voreintrag für eine SLB in 223 in der WBK.

Frage: Langt das? Es steht nur "Selbstladebüchse .223" drin. Noch nicht einmal OA15 oder XR15....

Meiner Meinung nach "Nein", oder?

Kann ich Ihm das WS überlassen auch wenn sein zuständiger Sachbearbeiter "Ja" sagt?

Also ich bin mir da nicht so Sicher :confused:

Gruß Wendy

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Hallo zusammen,

Situation: Interessent möchte Wechselsystem für AR15 Derivat kaufen, hat einen Voreintrag für eine SLB in 223 in der WBK.

Frage: Langt das? Es steht nur "Selbstladebüchse .223" drin. Noch nicht einmal OA15 oder XR15....

Meiner Meinung nach "Nein", oder?

Kann ich Ihm das WS überlassen auch wenn sein zuständiger Sachbearbeiter "Ja" sagt?

Also ich bin mir da nicht so Sicher :confused:

Gruß Wendy

Ich würds Lassen!! EINGETRAGENE GRUNDWAFFE...................nicht Voreintrag für Grundwaffe! Soll die Grundwaffe kaufen, Dann das WS!

Hast mit dem SB gesprochen? Mit welcher Rechtlichen BEgründung sagt der ja? Und wenn er ja sagt, soll er Ihm nen VOREINTRAG fürs WS machen!

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Wie ******* sagt...

Erst wenn die Grundwaffe in der WBK steht, geht ein Kalibergleiches oder kleineres WS. Sonst kauft er bei Dir ein WS (Upper) und versorgt sich im Netz mit 'nem Lower + Anbauzeugs, dann geht er her und greift sich 'nen Kashi-Klon mit dem Voreintrag und schwupps hat er 2 Selbstlader.

Ist zwar Quark, weil das beim Eintragen des WS auffällt, aber in die Mulchmaschine musst Du ja Deine Hand nicht reinschieben. AUch nicht als Überlasser.

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Ich sehe das auch so. Ich hoffe der wird nicht Sauer sein... :mega_shok:

Natürlich zweifel ich persönlich nicht an seiner zuverlässigkeit, das an dieser Stelle!!!

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Du kannst Ihm ja anbieten, gegen Anzahlung das WS festzuhalten und dann, wenn er die Grundwaffe eingetragen hat den Erwerb durchzuführen. Wahrscheinlich geht das schon in Ordnung, nur man kann ja auch Fehler vermeiden.

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