optimusprime Posted October 25, 2008 Posted October 25, 2008 Hallo und Grüß' Gott, Ich beabsichtige möglicherweise eine Slb aus Deutschland (AR15-Klon) an einen Österreicher zu veräußern. Was müsste mir der Österreicher vorlegen? Einfuhrerlaubnis der Gendarmerie? Waffenrechtliche Erlaubnis? (wie sieht die aus?) Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte, damit sich weder Käufer noch Verkäufer Probleme einhandeln. Danke
Guest Posted October 25, 2008 Posted October 25, 2008 Hallo und Grüß' Gott,Ich beabsichtige möglicherweise eine Slb aus Deutschland (AR15-Klon) an einen Österreicher zu veräußern. Was müsste mir der Österreicher vorlegen? Einfuhrerlaubnis der Gendarmerie? Waffenrechtliche Erlaubnis? (wie sieht die aus?) Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte, damit sich weder Käufer noch Verkäufer Probleme einhandeln. Danke Ohne jetzt den Ö-Kollegen vorgreifen zu wollen, kannste vergessen!! Imho ist als AR15-Klon in Ö. nur das OA15 in spezieller Ö-Ausführung zugelassen!!
optimusprime Posted October 25, 2008 Author Posted October 25, 2008 @*******, Hm, mir war auch so. Wäre 'n Sabre. Hat der Interessent leider Pech. Danke dir.
Böllerer Posted October 26, 2008 Posted October 26, 2008 ohohohho, sabre, GAAANNZZ böse hier bei uns, fällt unter kat.A, is somit verboten!!!
Egil Posted October 27, 2008 Posted October 27, 2008 Zu dem gegenständlichen Modell ist alles gesagt. Zur Beantwortung deiner ursprünglichen Fragen(weils unter Umständen grundsätzlich interessant ist): Bei der Verbringung einer Kat B Waffe(Generell: FFW, alle in Ö zugelassenen Langwaffen HA und Repetierflinten, mit Ausnahme der Vorderschaftrepetierflinten) benötigt der österreichische Käufer eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpaß. Wenn er so ein Dokument hat bekommt er von seiner Bezirksverwaltungsbehörde(Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion) eine EU-Verbringungserlaubnis(das berühmte 19er Papier). Mit dem Papier bekommst du bei deiner Behörde den selben Wisch für die andere Richtung, also sozusagen "Exporterlaubnis". Ist eigentlich alles was man braucht. Die Behörde stellt so ein Papier für Kategorie B Waffen nicht aus, wenn der Empfänger dafür nicht berechtigt wäre. Bei Kat C Waffen braucht er kein Dokument. Er muß nur 18 Jahre alt sein und kein Waffenverbot darf gegen ihn bestehen. Ansonsten gleiches Prozedere: EU-19 Wisch von Ö und von D und ab die Post.
optimusprime Posted October 27, 2008 Author Posted October 27, 2008 Danke, ist ja, wie du geschrieben hast, grundsätzlich wirklich mal interessant zu wissen!
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