Guest Posted September 22, 2008 Posted September 22, 2008 Hallo, beim Blick in die Feststellungbescheide viel mir folgender Satz auf. Irgend jemand eine Idee? Bislang schien mir die Liste doch recht vollständig. Welche Waffen sollen da wohl noch dazu? PDW? PSM? Zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie, die ein Umgangsverbot nicht nur für Munition sondern auch für die in Kategorie A Nr. 4 genannten Geschosse vorschreibt, ist aus Sicht des BMI eine Neufassung der Nr. 1.5.4 der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG-Waffenliste-Abschnitt 1 nötig. Zusammen mit der Änderung der Waffenliste bei nächster Gelegenheit ist eine Übergangs-und Altfallregelung beabsichtigt. http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...lbs_hinweis.pdf
rainers-messerwelt Posted September 22, 2008 Posted September 22, 2008 Hallo, beim Blick in die Feststellungbescheide viel mir folgender Satz auf. Irgend jemand eine Idee? Bislang schien mir die Liste doch recht vollständig. Welche Waffen sollen da wohl noch dazu? PDW? PSM?Zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie, die ein Umgangsverbot nicht nur für Munition sondern auch für die in Kategorie A Nr. 4 genannten Geschosse vorschreibt, ist aus Sicht des BMI eine Neufassung der Nr. 1.5.4 der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG-Waffenliste-Abschnitt 1 nötig. Zusammen mit der Änderung der Waffenliste bei nächster Gelegenheit ist eine Übergangs-und Altfallregelung beabsichtigt. http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...lbs_hinweis.pdf Hallo ente, ich habe das mal an Leute weitergeleitet, die sich damit auskennen müßten. Ich melde mich wieder, wenn ich Antwort habe. Gruß Rainer
chance Posted September 22, 2008 Posted September 22, 2008 Hallo, beim Blick in die Feststellungbescheide viel mir folgender Satz auf. Irgend jemand eine Idee? Bislang schien mir die Liste doch recht vollständig. Welche Waffen sollen da wohl noch dazu? Sachkunde-Auffrischung B) : Bitte nicht die Anlage (zu § 1 Abs. 1 KrWaffKontrG) Kriegswaffenliste mit der Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG) verwechseln. Das Schreiben vom BKA bezieht sich auf Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG). Die Bemerkung bezieht sich ausschließlich auf die Geschosse (ohne Hülse, Zündsatz)! Die Geschosse nach 1.5.4 sind eine Lücke im Gesetz. (In Zukunft könnte z.B. eine Kugellagerkugel im richtigen Kaliber unter das Verbot fallen. ) Die Munition ist verboten, aber die Geschosse sind nicht in der Verbotsliste! Zitat BKA: "... die gegenständlichen Geschosse in Deutschland keiner waffenrechtlichen Erlaubnispflicht unterliegen. ...". Sprengstoffrechtliche Vorschriften etc. sind davon unberührt. Es heißt zwar Waffenliste, aber dort werden Waffen und Munition beschrieben: Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG) Waffenliste Abschnitt 1: Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: ..... 1.5 Munition und Geschosse nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.7 ..... 1.5.4 Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte -) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient; .....
Guest Posted September 23, 2008 Posted September 23, 2008 ....Bitte nicht die Anlage (zu § 1 Abs. 1 KrWaffKontrG) Kriegswaffenliste mit der Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG) verwechseln. Das Schreiben vom BKA bezieht sich auf Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG).... Danke, vom Prinzip hast Du recht mich stört eigentlich das Wort "Zusammen". Das würde bedeuten das die gesamte Liste überarbeitet würde. Und da ist u.A. die Unterteilung der Klassen geregelt und das PSM Verbot u.s.w., im Abschnitt 2 finden sich dann auch erlaubnispflichtige Waffen, Wechselsysteme u.a. Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG-Waffenliste-Abschnitt 1 nötig. Zusammen mit der Änderung der Waffenliste bei nächster Gelegenheit ist eine Übergangs-und Altfallregelung beabsichtigt. Waffenliste (link auf die gültige Fassung vom 26.3.08) (1) http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quel...ml&max=true (2) http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quel...ml&max=true
chance Posted September 23, 2008 Posted September 23, 2008 Danke, vom Prinzip hast Du recht mich stört eigentlich das Wort "Zusammen". Das würde bedeuten das die gesamte Liste überarbeitet würde. Und da ist u.A. die Unterteilung der Klassen geregelt und das PSM Verbot u.s.w., im Abschnitt 2 finden sich dann auch erlaubnispflichtige Waffen, Wechselsysteme u.a.Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG-Waffenliste-Abschnitt 1 nötig. Zusammen mit der Änderung der Waffenliste bei nächster Gelegenheit ist eine Übergangs-und Altfallregelung beabsichtigt. "zusammen" heisst in diesem Zusammenhang, dass sowohl ein Änderung der Waffenliste (Ergänzung zu 1.5.4 auf Geschosse) finden soll, als auch gleichzeitg eine "Übergangs-und Altfallregelung" beabsichtigt ist. (Vergleichbar den Änderungen und damit verbundenen Übergangsregelungen im April 08, nur dass es dort keine freundliche "Altfallregelung" gab.)
Guest Posted September 23, 2008 Posted September 23, 2008 "zusammen" heisst in diesem Zusammenhang, dass sowohl ein Änderung der Waffenliste (Ergänzung zu 1.5.4 auf Geschosse) finden soll, als auch gleichzeitg eine "Übergangs-und Altfallregelung" beabsichtigt ist. (Vergleichbar den Änderungen und damit verbundenen Übergangsregelungen im April 08, nur dass es dort keine freundliche "Altfallregelung" gab.) Ok, die Frage reduziert sich also auf das Komma. Hoffentlich Zusammen mit der Änderung der Waffenliste, bei nächster Gelegenheit ist eine Übergangs-und Altfallregelung beabsichtigt. (Ente) Zusammen mit der Änderung der Waffenliste bei nächster Gelegenheit, ist eine Übergangs-und Altfallregelung beabsichtigt. (Chance)
chance Posted September 23, 2008 Posted September 23, 2008 Ok, die Frage reduziert sich also auf das Komma. Hoffentlich Zusammen mit der Änderung der Waffenliste, bei nächster Gelegenheit ist eine Übergangs-und Altfallregelung beabsichtigt. (Ente) Zusammen mit der Änderung der Waffenliste bei nächster Gelegenheit, ist eine Übergangs-und Altfallregelung beabsichtigt. (Chance) Leicht verständlich wäre vielleicht: Zusammen mit der Änderung der Waffenliste, bei nächster Gelegenheit, ist eine Übergangs-und Altfallregelung beabsichtigt. (Chance) http://de.wikipedia.org/wiki/Kommaregeln Meiner Meinung nach hat die Martina Wahl / BKA es aber richtig formuliert. Für den richtigen Zusammenhang ist der Satz davor entscheidend: Zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie, die ein Umgangsverbot nicht nur für Munition sondern auch für die in Kategorie A Nr. 4 genannten Geschosse vorschreibt, ist aus Sicht des BMI eine Neufassung der Nr. 1.5.4 der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG-Waffenliste-Abschnitt 1 nötig. Zusammen mit der Änderung der Waffenliste bei nächster Gelegenheit ist eine Übergangs-und Altfallregelung beabsichtigt.
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