Zum Inhalt springen
IGNORED

Pumpgun auf "Gelb" oder "Grün"?


Gunmen67

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich verweise diesbezüglich auf Ziff. 32.2.1 WaffVwV, Sätze 5 und 6:

"Einzelladerwaffen sind ein- oder mehrläufige Waffen, bei denen die Patrone nach jedem Schuss mit der Hand durch eine neue ersetzt werden muss, um mit der Waffe aus demselben Lauf einen weiteren Schuss abgeben zu können. Repetierwaffen sind keine Einzelladerwaffen."

Hallo allerseits,

lässt sich daraus schliessen, daß eine VR-Flinte, die zum Einzellader abgeändert und auch als Einzellader auf neuer gelber WBK eingetragen wurde, nicht als verbotene Waffe gilt, wenn sie die Mindestlänge von 95 cm für Vorderschaft-REPETIERflinten unterschreitet?

Geschrieben
lässt sich daraus schliessen,

OK, wollen wir dieses Haar auch mal spalten.

Wenn sich Waffeneigenschaften dauerhaft dürch den BüMa-Eingriff ändern, dann verändert sich auch wirklich die Kategorie der Waffe.

Die Flinte, die praktisch kein Magazin mehr hat, ist ein Einzellader. Egal ob jetzt ein Zylinderverschluss, Knicklauf, Roll- oder Fallblock-Verschluss verwendet wird, es handelt sich bei dieser Waffe um einen Einzel-Lader.

Damit erfolgt die Eintragung optional auch auf die gelbe WBK.

Es ist eben keine Pumpe mehr, damit wird sie auch nicht mehr durch das Kurz-Pumpenverbot erfasst. Rein theoretisch könntest Du an diese kastrierte EL-ex-VRF sogar einen Pistolengriff als alleinigen Hinterschaft schrauben. Es wäre dann kein verbotener Gegenstand. Und auch keine Anscheins-Pumpgun i.S.d. §42a.

Ist aber die Einladung zum Klassenhass. Und man könnte ja auch einfach mal den Ärger vermeiden. Auf jeden Fall sollte man aber vorher mit der Behörde sprechen, ob die sich meiner (latürnich völlig korrekten :) ) Argumentation anschließen.

Geschrieben

Okay, besten Dank.

Ein Anruf bei meinem zuständigen SB war sowieso auf der To-do-Liste, ich wollte bloß erst mal HIER eine Meinung hören, bevor ich auf'm Amt die Pferde scheu mache.

Hintergrund der Frage war einfach die Transport-Problematik von Langwaffen in einem MX5-Kofferraum. Da könnte ein Klappschaft am Einzellader durchaus hilfreich sein...

Und Klassenhass war noch nie MEIN Problem, sondern immer das der Anderen... :lol:

Gruß

Kawa

Geschrieben

Hallo,

OK, wollen wir dieses Haar auch mal spalten.

Wenn sich Waffeneigenschaften dauerhaft dürch den BüMa-Eingriff ändern, dann verändert sich auch wirklich die Kategorie der Waffe.

Die Flinte, die praktisch kein Magazin mehr hat, ist ein Einzellader. Egal ob jetzt ein Zylinderverschluss, Knicklauf, Roll- oder Fallblock-Verschluss verwendet wird, es handelt sich bei dieser Waffe um einen Einzel-Lader.

Damit erfolgt die Eintragung optional auch auf die gelbe WBK.

Es ist eben keine Pumpe mehr, damit wird sie auch nicht mehr durch das Kurz-Pumpenverbot erfasst. Rein theoretisch könntest Du an diese kastrierte EL-ex-VRF sogar einen Pistolengriff als alleinigen Hinterschaft schrauben. Es wäre dann kein verbotener Gegenstand. Und auch keine Anscheins-Pumpgun i.S.d. §42a.

Ist aber die Einladung zum Klassenhass. Und man könnte ja auch einfach mal den Ärger vermeiden. Auf jeden Fall sollte man aber vorher mit der Behörde sprechen, ob die sich meiner (latürnich völlig korrekten :) ) Argumentation anschließen.

sehe ich immer noch anders.

Die so geänderte Waffe hat dann ein auf einen Schuß reduziertes Magazine da der Schuss bzw. die Patrone nicht in den Lauf gelegt werden kann, sondern in diesen „repetiert“ wird!.

Die Einschränkung für die Vorderschaftrepetierwaffen ist nicht durch ihre "Bauart" oder tatsächlichen Gefährlichkeit, sondern ausschließlich wegen ihren typischen Bedienvorgang abweichen von den anderen Repetieren festgelegt worden!

Das „Drohpotential“ des Durchladens wurde hier als (Alibi) genommen.

Ganz abenteuerlich ist die Aussage, dass man dann aus dem „Einzellader“ eine Kurzversion mit Pistolengriff anstatt des Hinterschaft machen könne.

Wer auf solche „Freunde“ oder „Experten“ hört, hat demnächst bestimmt ein „Date“ mit dem Staatsanwalt.

Gruss Spa

Geschrieben

Nee nee,

also einen "Bedienvorgang" gibt's da nicht mehr, weil eben das Magazinrohr beim Umbau verschlossen wurde. Mit der typischen VR-Bewegung wird nur noch der Verschluss geöffnet und geschlossen, jede Patrone wird somit EINZELN in den Lauf eingelegt, und eine klarere Definition des Begriffs "Einzellader" kann's ja garnet geben, oder?

Gruß

Kawa

Geschrieben
Wer auf solche „Freunde“ oder „Experten“ hört, hat demnächst bestimmt ein „Date“ mit dem Staatsanwalt.

Halblang, Kamerad.

Das Du für Dich Definitionen des WaffG neu erfindest ist bekannt. Wohin legst Du denn bei einer Keppler EL-Büchse die Patrone, direkt ins Lager oder auf den Löffel ? Oder beim EL-Umbau eines k98 ? macht man sich strafbar, wenn nicht sofort ins Patronenlager schubst ?

Nochmal: rein theoretisch, nach den Def's des Gesetzes passt das schon.

Es ist sportlich Quatsch, weil man nix trifft !

Der spaßmachende Unfug kann Ärger geben, wenn man durch ********* "Sportsfreunde" angezeigt wird.

Bevor man Dinge tut, die bis hart an die Grenze des gesetzlich vielleicht möglichen rangehen, fragt man erstmal den SB des Vertrauens nach dessen Position. Hat Dir jetzt die Lesehilfe genutzt ?

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.