Zum Inhalt springen
IGNORED

Gewerbe?


Solo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Welche Vorraussetzung müßte man erfüllen, um ein Gewerbe (Nebenberuflich) zu betreiben

welches folgendermaßen aussieht.

Person A bietet "Nicht"-Schützen an, für Entgeld auf einem angemieteten Stand mit GK Pistole zu schießen.

A selbst wäre als Aufsicht anwesend. Geschosse wird mit einer Waffe von A welche auf der WBK von A eingetragen ist.

A stellt/verkauft die Munition zum sofortigen verschießen.

Hintergrund:

Es gibt ja die Möglichkeit in einem Verein zur Probe mal zu schießen.

Könnte man dieses "zur Probe schießen" auch gewerblich anbieten?

Ich habe bei einem "Geschenke-Portal" gesehen, daß dort ein Abenteuer-Wochenende angeboten wird.

Kostet so 250 Euro.

Von Steilhang abseilen... Wildnis...Lagerfeuer...usw.usw. :rotfl2:

Aber u.a. wird dabei auch auf einem Schützenstand geschossen.....

Das ist doch vom Prinzip das selbe...oder? :gaga:

Ist das erlaubt?

Wenn ja, welche Vorraussetzungen muß man erfüllen um sowas nebenberuflich zu betreiben/veranstalten?

(bezogen auf das Schießen..... nciht auf das Abseilen.. :lol: )

Viele Grüße

Solo

Geschrieben

Was meinst Du, welche Umsätze Ballonfahrer, Tamdemspringer, Segelflieger, Schnuppertauchlehrer u.s.w. dem Finanzamt melden?

Wenn Du jemanden mit auf den Schießstand nimmst, bezahlt er dir ja nur die Auslagen für Stand, Munition und Abschreibung der Waffe. Eine Gewinnerzielungsabsicht steht ja nicht dahinter ;)

Geschrieben
Was meinst Du, welche Umsätze Ballonfahrer, Tamdemspringer, Segelflieger, Schnuppertauchlehrer u.s.w. dem Finanzamt melden?

Wenn Du jemanden mit auf den Schießstand nimmst, bezahlt er dir ja nur die Auslagen für Stand, Munition und Abschreibung der Waffe. Eine Gewinnerzielungsabsicht steht ja nicht dahinter ;)

Ja das stimm natürlich..! :D

Aber die Frage bezieht sich nicht auf steuerliche Aspekte, sondern auf die rechtlichen Aspekte....

Ob es halt erlaubt wäre und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

:bb1:

Geschrieben
Wer sollte es mir verbieten, jemandem Schiesstraining im Rahmen der Sportordnung meines Verbandes zu geben? Scheinbar verstehe ich die Frage nicht :confused:

Vielleicht frage ich ja auch zu doof.... :peinlich:

Also ich als Laie denke mir, daß es nciht ohne weiteres erlaubt ist,

seine Waffe einem "Nicht"-Schützen (also Normalo :rotfl2:) gegen Entgelt zu überlassen.

Auch wenn man dabei anwesend ist.

Könnte z.B. sein, daß man eine Art Schießlehrer/Schießleiter-Ausbildung haben muß.

Oder irgendeine andere Schulung/Ausbildung, die berechtigt, Waffen gewerbsmäßig

auszuleihen und das Schießen eines Laien zu überwachen.

In diesem jenen Lande gibts doch nichts was nicht geregelt oder mit irgendwelchen Auflagen versehen ist.

Daher die Frage....

Geschrieben

Mir ist grade selber ein Mögliches Hindernis für eine solches Gewerbe aufgefallen.

Die Waffe ist ja auf der WBK eingetragen, mit dem Sinn und Zweck als Waffe für sportliches Schießen für den WBK-Inhaber zu dienen.

Es könnte ja z.B. sein, daß man eine solche Waffe nicht gewerbsmäßig gegen Geld verleihen darf, weil es

dann nicht mehr dem Zweck entspricht.

Solche Stolpersteine meine ich wenn ich danach frage was für Probleme es geben könnte....

Vielleicht fällt euch ja nochwas ein ....

Geschrieben

Spätestens bei der Munition wäre ich da vorsichtig.

Wenn mit dem Verkauf (auf dem Schießstand) eine Gewinnabsicht erzielt werden soll, ist eine WHL nötig.

Weiterhin ist der gewerbliche Verkauf von wiedergeladener Munition die Erlaubnis nach § 7 SprengG erforderlich. Der übliche 27'er Schein reicht nicht.

Geschrieben

Hossa,

nö, die Frage ist nicht doof, sie ist nur Überflüssig :) Du solltest vielleicht nicht mit Gewalt irgendetwas konstruieren:

Also ich als Laie denke mir, daß es nciht ohne weiteres erlaubt ist,

seine Waffe einem "Nicht"-Schützen (also Normalo :rotfl2:) gegen Entgelt zu überlassen.

Auch wenn man dabei anwesend ist.

Also, das Überlassen auf einem Schießstand an einen Nichtberechtigten ist nach §12.1.5 schonmal nicht verboten. Es steht auch nirgends, dass es für Sportschützen verboten ist ihre Waffen zu verleihen. Wenn dies gegen Geld passiert, sollte das kein Problem sein. Der Entleiher kauft die Waffe ja nicht, er zahlt ja nur die Abschreibung. Ab wann das gewerblich ist, interessiert eher das Finanzamt. Nicht das Innenministerium.

Könnte z.B. sein, daß man eine Art Schießlehrer/Schießleiter-Ausbildung haben muß.

Nein. Kürzlich war erst ein Langwaffenkurs in Philippsburg. Der Ausbilder war aus USA. Der hat ein paar Tage Zivilisten im Rahmen des Gesetzes trainiert und danach behördliche Waffenträger im freestyle. Der hatte sicher keine Ausbildung nach irgendeinem deutschen Muster. Das gleiche gilt für Polizei oder BW-Ausbilder. Ausserhalb der Behörde sind Ihre Fähigkeiten wertlos da im Zivilen eben nur zivil geschossen wird.

Es könnte ja z.B. sein, daß man eine solche Waffe nicht gewerbsmäßig gegen Geld verleihen darf, weil es

dann nicht mehr dem Zweck entspricht.

Die Waffe besitzt Du so lange zum Zwecke des sportlichen Schießens, bis dir die Sportschützeneigenschaft abhanden kommt. Solange Du auf Meisterschaften, Matches und Trainingsterminen `rumrennst, kann dir eigentlich keiner an`s Knie pissen. Das "gewerbsmässig" kommt bei einem Sportschützen nie zum Tragen. Erstens schießt er selber mehr mit seinen Knarren als eventuelle Entleiher, und zweitens müßte er erstmal einen Trottel finden, der soviel Kohle für das Leihen einer Wumme abdrückt damit, nach Abzug der Kosten, noch ein Gewinn dabei `rüberkäme.

Die "Sportschützeneigenschaft" schliesst also den "gewerbsmässigen" Verleih von Waffen aus.

Mit der Mun hat Floppyk Recht. Wenn die mit sattem Gewinnzuschlag verscherbelt wird, wird`s unseriös. Der Wiederbeschaffungspreis (der ist heutzutage immer höher als der Einkaufspreis) ist jedoch gerechtfertigt.

Die Standbesitzer die Waffen gewerblich Vermieten, Leben davon übrigens nicht gerade in Saus und Braus.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.