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IGNORED

Dringende Frage zu Waffenerbe


marco_deike

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Geschrieben

Hallo,

Ich bin Sportschütze im DSB und Inhaber einer grünen WBK (zwei Kurzwaffen).

ich brauch mal eilend einen Rat. Gerade hat die Oma meiner Frau angerufen,

weil sie weiß, dass ich mich etwas mit Waffen und Waffenrecht auskenne.

Der Mann der Dame ist kürzlich verstorben und war Inhaber einer WBK (welcher weiß ich nicht).

Eingetragen ist ein altes Mauser Gewehr (vermute ein 98er). Nun hat die Behörde geschrieben,

dass ein Nachweiß über Verbleib und Aufbewahrung zu erbringen ist.

Um Stress aus dem Weg zu gehen, und da sie eigentlich das Gewehr garnicht im Haus haben möchte,

möchte sie es mir schenken. Das Gewehr soll aber im Originalzustand (schussfähig) bleiben. Ist noch

vom Uropa und ein Familienerbstück.

Gibt`s da `ne Chance, dass ich das Gewehr auf meinen Namen eingetragen bekomme? Bedürfnis? Kann ich,

ohne schriftliches Testament des verstorbenen Opas eine Erben-WBK genehmigt bekommen?

Vorläufig sind wir jetzt so verblieben, dass ich das Gewehr erteinma abhole und ordnungsgemäß verwahre und sie bleibt Eigentümerin. Das ist doch rechtlich so in Ordnung, da ich WBK-Inhaber bin, richtig?

Für eine schnelle Antwort wär ich dankbar.

LG

-M

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Einen 98er kannst Du beim DSB fürs Ordonnanzschießen nehmen.

Gelbe WBK beantragen und die Kanone eintragen lassen.

Die Oma muss auf jeden Fall der Behörde den Erbfall melden.

Gruß

GOH

Geschrieben
Vorläufig sind wir jetzt so verblieben, dass ich das Gewehr erteinma abhole und ordnungsgemäß verwahre und sie bleibt Eigentümerin. Das ist doch rechtlich so in Ordnung, da ich WBK-Inhaber bin, richtig?

Ich würde zur Sicherheit noch einen Leihschein ausfüllen (gültig 1 Monat, sooft wiederholbar wie gewünscht :rolleyes: ). Kann man meistens auf den Internetseiten deiner Waffenbehörde ausdrucken oder runterladen. Das läßt dir dann Zeit die Formalitäten zu klären und du bist auf der sicheren Seite. Omi muß natürlich den Erbfall melden.

Gruß,

Thomas

Geschrieben
Ich würde zur Sicherheit noch einen Leihschein ausfüllen (gültig 1 Monat, sooft wiederholbar wie gewünscht :rolleyes: ). Kann man meistens auf den Internetseiten deiner Waffenbehörde ausdrucken oder runterladen. Das läßt dir dann Zeit die Formalitäten zu klären und du bist auf der sicheren Seite. Omi muß natürlich den Erbfall melden.

Gruß,

Thomas

mit leihschein geht doch aber nur unter berechtigten und das ist die oma doch nicht! ich würde es eher anders machen und zwar in der form einer vorrübergehenden sicheren verwahrung durch einen berechtigten bis die angelegenheit geklärt ist ( ende der verwahrung also absehbar ). man kann der zuständigen behörde ja mitteilen, dass die waffe da untergestellt ist und gleichzeitig dann eine gelbe WBK beantragen.

WBK in erbfolge (Erben-WBK) wird er wohl keine bekommen. das bekommen nur erben und vermächtnisnehmer. die oma kann aber eine bekommmen. man kann aber auch versuchen für die frau (enkelin) eine zu bekommen. am einfachsten aber wäre es wohl eine gelbe zu beantragen und mit der behörde zu verabreden, dass die waffe dann als berechtigter übernommen wird sobald die gelbe WBK vorliegt. spart papierkram und gebühren (und evtl. das blockiersystem).

gruß alzi

Geschrieben

mein beileid!

geh mit deiner ehefrau gemeinsam auf die behörde!

dann sucht ihr vorort nach der besten lösung!

vielleicht kriegt deine frau die waffe auf ne wbk, aber ohne armadrecks-Sperrelement! dann hätte sie ne eigene wbk und vielleicht somit zugang zum schießsport?!

es sei denn, du willst die waffe unbedingt bei dir eingetragen haben...

dann nimm nur die schwieger - omi mit aufs amt.

Ohnehin habe ich festgestellt, dass es in solchen fällen von vorteil ist, persönlich vorstellig zu werden.

was heißt übrigens "kürzlich verstorben..."?

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