Btimo Posted August 24, 2008 Share Posted August 24, 2008 1.5Salutwaffen - der Verschluss muss ein Kennzeichen nach Abbildung 11 der Anlage II zur Beschussverordnung tragen; Soweit ich weiß, ist dieser Punkt im WaffG neu. Wie werden ältere Salutwaffen gehandhabt, die kein Kennzeichen am Verschluß tragen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
carcano Posted August 26, 2008 Share Posted August 26, 2008 Soweit ich weiß, ist dieser Punkt im WaffG neu. Wie werden ältere Salutwaffen gehandhabt, die kein Kennzeichen am Verschluß tragen? 1. Ja, ist neu zum 1.4.2008, und gilt nur für neue Umbauten. 2. Wie bisher, siehe Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt, Nr. 1.6 (wir gehen einfach mal alle einvernehmlich davon aus, daß die Salutwaffe *vor*' diesem Zeitpunkt abgeändert wurde, das wird in der Praxis auch nicht zu wiederlegen sein). Carcano Link to comment Share on other sites More sharing options...
Btimo Posted August 26, 2008 Author Share Posted August 26, 2008 Und was ist mit den 32 Jahren *zwischen* damals und heute? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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