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IGNORED

Daisy Line 880


simpel94

Empfohlene Beiträge

dazu wirst du hier wohl von niemandem eine offizielle antwort bekommen

wozu überhaupt verstärken

ich versteh das nicht das iss ein luftgewehr und kein magnum kalliber zum auf scheiben schiessen wirds doch reichen

und für was anderes ists nicht gedacht wenn du tauben schiessen magst mach den jagdschein oder was ähnliches

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Woher bekomme ich den ne antwort ?

antworten hast du bekommen, inkl. derjenigen, dass es illegal ist, wenn du da dran rumschraubst, wobei du sogar eingeräumt hast dass dir das bewusst ist!

und es wurde dir zu verstehen gegeben, dass dir hier keiner bei deinem illegalen unternehmen vorschub oder beihilfe leistet! frage beantwortet! fall erledigt!

gruß alzi

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Umgang mit Waffen erst ab 18. Dann hat sich alles Weitere ja erledigt.

Stecke mal Deine Nase in die Schulbücher. Bald sind die Ferien vorbei.

@ Mod: Mach diesen Fred mal zu.

und die anderen freds von diesem user zu diesem thema am besten auch gleich! danke!

gruß alzi

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Hast Du´s denn immer noch nicht kapiert ?

@tantalus: der ist 13, der kapiert sowas nicht!

@simple94: du bist mit deinem anliegen in diesem forum ob deines alters falsch. wenn schon, dann lass das mutti und pappi machen!

@simple94: du musst nicht zum selben thema 3 freds aufmachen! einer reicht! und....... dein thema ist erledigt.

@Mod: ich glaube hier kann man zumachen, danke

gruß alzi

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Was bedeutet das den :confused:

Also gut

Wesentliche Veränderungen an Waffen darf nur ein Büchsenmacher durch führen. Denn der wird sicherstellen, dass dann das veränderte Gewehr behördlich geprüft wird und wird es dann nur an einem Berechtigen überlassen. Für Luftgewehre über 7,5 Joule Geschossenergie erlischt die "F" Zulassung und dafür wird eine waffenrechtliche Erlaubnis - eine Waffenbesitzkarte WBK - benötigt, wo dann das Gewehr eingetragen wird.

Da Du das alles nicht haben kannst, ist es illegal und eine richtige Straftat. Da Du noch nicht mal strafmündig bist, bekommen Deine Eltern mächtig Ärger. Logisch, dass das Gewehr eingezogen und vernichtet wird.

Ärger bekommst Du ohnehin, weil Du dieses Gewehr, wie alle Waffen bestenfalls angucken darfst. Anfassen oder gar schießen darfst Du damit nicht, auch nicht zu Hause.

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ja aber das Exportventil darf ich erwerben aber nicht einbauen ob ich jetzt eins habe oder nicht ist jetzt föllig egal.

Das Ventil darfst du haben.

Das Gewehr darst Du NICHT haben.

Wenn das rauskommt handelt sich Dein Vater grossen Ärger ein.

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Sargt doch einfach wo ich das Exportventil für Daisy Powerline 880 herbekomme

diese frage wurde dir jetzt schon mind. 2 mal beantwortet! aber das kommt davon , wenn man 3 freds zum selben thema aufmacht!

und du kannst noch so oft fragen, keiner wird hier einem 13-jährigen behilflich sein das Waffengesetz zu brechen!

mach zu es zieht!...........gruß alzi

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