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IGNORED

Neulich im Spielzeugladen ...


expressmaster

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Geschrieben

Man korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege: Das Verbot bezieht sich auf Lampen, die zur Montage an Waffen gedacht sind. D.h. bereits die Waffenlampe ohne Waffe ist ein verbotener Gegenstand. Falls aber jetzt irgendein Kind vorm Richter steht, kann man ja immer noch argumentieren, es handele sich um eine Spielzeugwaffenlampe an einer Spielzeugwaffe, vielleicht auch um eine Anscheinswaffenlampe an einer Anscheinswaffe, aber halt nicht um eine Waffenlampe an einer Waffe. Und und Spielzeugwaffenlampen oder Anscheinswaffenlampen sind ja nicht verboten, sondern nur Waffenlampen.....und bei dem Preis eines Kinderspielzeugs sollte das mitgelieferte Lämpchen als Waffenlampe nicht brauchbar sein!

Geschrieben
Man korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege: Das Verbot bezieht sich auf Lampen, die zur Montage an Waffen gedacht sind. D.h. bereits die Waffenlampe ohne Waffe ist ein verbotener Gegenstand. Falls aber jetzt irgendein Kind vorm Richter steht, kann man ja immer noch argumentieren, es handele sich um eine Spielzeugwaffenlampe an einer Spielzeugwaffe, vielleicht auch um eine Anscheinswaffenlampe an einer Anscheinswaffe, aber halt nicht um eine Waffenlampe an einer Waffe. Und und Spielzeugwaffenlampen oder Anscheinswaffenlampen sind ja nicht verboten, sondern nur Waffenlampen.....und bei dem Preis eines Kinderspielzeugs sollte das mitgelieferte Lämpchen als Waffenlampe nicht brauchbar sein!

Wenn es sich um eine Lampe für eine Anscheinswaffe nach dem WaffG handelt, ist der Käse gebissen, denn diese Anscheinswaffen sind per definitionem Schusswaffen.

Im Falle eines Kinderspielzeugs kann man natürlich so wie oben angegeben argumentieren - so es der Richter & Staatsanwalt hören und glauben wollen.

Sollte das Argument mit dem Kinderspielzeug (also eine Funzel, die nicht für eine Schusswaffe gedacht ist) vorgeschoben sein, so fliegt das schnell auf.

Im Zweifel holt man halt die Expertise vom jeweiligen LKA oder die eines sonstigen Sachverständigen ein.

Sollte die Funzel sowohl an Spielzeug als auch an Schusswaffen im Sinne des WaffG Verwendung finden (die gleichen Teile werden oft auch an Billig-Airsofts verbaut, das sind Schusswaffen im Sinne des WaffG), dann hat man auch den schwarzen Peter gezogen.

Ich weiß, die Angelegenheit ist lächerlich und es ist todtraurig...

Geschrieben
"das man melden

müsste" <_<

moin,

sorry, aber unter "melden" verstehe ich etwas anderes als ein gespräch mit einem leitenden mitarbeiter eines unternehmens, mit dem hinweis das intern abzuklären...

greetz

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