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IGNORED

Waffen Verkauf - Kauf


jungkaeser

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Ich möchte meine OA-15 .223 verkaufen und eine andere SL Büchse im gleichen Kaliber dafür erwerben. Wie läuft das? :confused:

Kann ich einfach die OA verkaufen und dann austragen lassen und dann zur Behörde gehen und die neue Büchse einfach eintragen lassen? Oder ist das wieder ein riesen Gedöns :angry2: ?

Gruß

Jungkaeser

Geschrieben
Oder ist das wieder ein riesen Gedöns :angry2: ?

Das kann Dir nur dein SB beantworten. Also hier bei uns brauchst Du den ganzen Tanz mit Bedürfnis usw. komplett neu.

Es soll aber Ämter geben die das anders handhaben. :gutidee:

Geschrieben

Offiziell die "Oder-Version". Leider.

Aber ich kenne Fälle, bei denen nach vorheriger Absprache mit dem SB für eine defekte Waffe :excl: unbürokratisch ein Ersatz gekauft werden durfte.

Geschrieben

Genau nach den Buchstaben des (W)affengesetzes sind es zwei voneinander unabhängige Vorgänge mit allem drum und dran.

Du bist also, wie oben schon gesagt, auf den gesunden Menschenverstand Deines Sachbearbeiters angeiesen.

Geschrieben
Genau nach den Buchstaben des (W)affengesetzes sind es zwei voneinander unabhängige Vorgänge mit allem drum und dran.

Du bist also, wie oben schon gesagt, auf den gesunden Menschenverstand Deines Sachbearbeiters angeiesen.

Hallo!

Das hat nichts mit krankem oder gesundem Verstand zu tun.

Es sind zwei getrennte Vorgänge an denen nichts zu überdenken gibt.

Sollte der SB anders handeln, macht er einen Fehler!

Gruß

Heinz

Geschrieben
Das hat nichts mit krankem oder gesundem Verstand zu tun.

Es sind zwei getrennte Vorgänge an denen nichts zu überdenken gibt.

Sollte der SB anders handeln, macht er einen Fehler!

So? Wo bitte sehr steht denn dass das Bedürfnis verfällt/wegfällt/nichtig wird bloß weil man eine Waffe verkauft? Wenn das Bedürfnis weggefallen währe, währe das Amt davon ja schließlich unterrichtet, hätte die Erlaubnis u.U. sogar widerrufen. Ergo hat das Amt selber die Beweise für das noch immer bestehende Bedürfnis für die verkaufte Waffe und sich davon sogar nach 3 Jahren noch einmal selber überzeugt.

Was dem Amt bescheinigt und wiederholt selber überprüft vorliegt, braucht man eigentlich nicht erneut vorzulegen. Ich denke, vor höheren Gerichten dürfte deine Ansicht nicht viel Erfolg haben, in anderen Belangen hat sich meine Sichtweise schon längst als wiederkehrende Rechtsprechung etabliert. Problem ist nur, wer fängt für 5€ und 2 Briefmarken, die ein erneuter Bedürfnisnachweis kosten, einen solchen Rechtsstreit an?

Geschrieben
So? Wo bitte sehr steht denn dass das Bedürfnis verfällt/wegfällt/nichtig wird bloß weil man eine Waffe verkauft? Wenn das Bedürfnis weggefallen währe, währe das Amt davon ja schließlich unterrichtet, hätte die Erlaubnis u.U. sogar widerrufen. Ergo hat das Amt selber die Beweise für das noch immer bestehende Bedürfnis für die verkaufte Waffe und sich davon sogar nach 3 Jahren noch einmal selber überzeugt.

--schnipp--

Hallo!

Ich möchte meine OA-15 .223 verkaufen und eine andere SL Büchse im gleichen Kaliber dafür erwerben. Wie läuft das? :confused:

Kann ich einfach die OA verkaufen und dann austragen lassen und dann zur Behörde gehen und die neue Büchse einfach eintragen lassen? Oder ist das wieder ein riesen Gedöns :angry2: ?

Gruß

Jungkaeser

Zwischen Erstantrag + Bewilligung und nun anstehenden Neukauf ist Zeit verstrichen! (Wochen, Monate, Jahre???!)

Die Unterlagen aus dem Erstantrag sind somit nicht mehr aktuell und ausreichend um sich darauf stützen zu können.

Ob das Amt von irgendwas durch Dritte unterrichtet wurde, ist mehr als fraglich. Wenn ein Verein seiner Meldepflicht bei Austritt nicht nachgekommen ist, liegt nichts vor.

Es liegen keine, wie bereits gesagt, aktuellen "Beweise" über ein noch bestehendes Bedürfnis vor. Auch keine über ein regelmäßiges Schießen in den letzten 12 Monaten, nach nun erneuter Antragstellung für eine andere folgende Waffe.

Es sind zwei getrennte Verwaltungsakte.

Gruß

Heinz

Geschrieben

Hallo Verbrenner,

Du hast recht, gesunden Menschenverstand gibt es nicht im Gesetz.

Mancher - waffenfeindliche - SB kann sich aber der Argumentation nicht verschliessen:

Wenn ich das ganze Gedöns nochmal durchmachen muß - einschliesslich ggf. Gebühren an Verband etc. dann kauf ich die neue Waffe einfach zusätzlich.

Weniger Waffen im Volk = keine Steigerung gibts nur, wenn die Bürokratie Pause macht. :chrisgrinst:

Ist genauso mit 2/6. Seitdem muß ich mir ja leider 2 Waffen im Halbjahr kaufen, um meine Bürgerrechte zu wahren. Vorher waren es im Schnitt weniger. :P

Gruß

Shotgun George

Geschrieben
Oder ist das wieder ein riesen Gedöns :angry2: ?

es kann eins werden :heuldoch:

das hängt in der Tat mit dem SB zusammen.Und in den meisten Fällen auch davon wer gerade solch Anträge abgibt.

Stammkunden* auf dem Amt werden häufig anders behandelt als die die weniger mit denen zu tun haben.

im schlimmsten fall:

waffe wird ausgetragen

das ganze Prozedere von vorn los

abschwächung davon:

du legst den "nicht zu alten" Bedürfnisnachweis nochma vor(ham sie zwa in den akten...)

es kann auch ganz gut klappen:

du gibst den dort die neuen Waffendaten bzw. die zwei Anträge und die machen das unbürokratisch...

ist ja quasi ein "Logisches Bedürfnis" eine Ersatzwaffe für einen begründeten Besitz...

bei sehr guten Ämtern/SB geht das auch mehrfach...

mit der Behörde vorher sprechen...es gibt ja auch Reklamationen, Garantiezeiten ect. für Waffen.

bei Sportlern "kommt man halt mit der Waffe doch nicht klar"

*z.b. wenn man bekannt dafür ist alle 2 wochen was neues anzumelden/auszutragen :eclipsee_gold_cup:

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