Zum Inhalt springen
IGNORED

Grüne WBK - Waffen anderer Verbände


Pusemuckel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Nö. §8 greift bei verbandslosen Schützen. Wenn Du einem Verband angehörst, bist Du eben nicht verbandslos, also nix mit §8. Höchst bayerische Weisung vom bayerischen Innenministerium auf Intervention von Herr / Frau XXXXXX vom XXXXXX.

Na Na. Nicht so ausschließlich - § 8 stellt die "Grundnorm" dar, die anderen §§ dann die speziell auf bestimmte Gruppen zugeschnittenen "Spezialnormen".

Wenn § 8 nur für Verbandslose Schützen gilt - was ist dann mit den Vereinen? Die sind fast auschließlich Mitglied in einem Verband, bekommen die Vereins-WBK jedoch nach § 8 ausgestellt.

Geschrieben
Nö. §8 greift bei verbandslosen Schützen. Wenn Du einem Verband angehörst, bist Du eben nicht verbandslos, also nix mit §8. Höchst bayerische Weisung vom bayerischen Innenministerium auf Intervention von Herr / Frau XXXXXX vom XXXXXX.

Ein Bundesgesetz steht doch wohl eindeutig über irgendeiner Anweisung eines Landesministeriums und in diesem Gesetz gibt es keine Beschränkung auf bestimmte Verbandswaffen, nur auf Diziplinen nach einer genehmigten Sportordnung.

Im Umkehrschluss würde das theoretisch bedeuten :

Ich trete aus allen Verbänden aus, beantrage die gewünschten Waffen unter Beachtung der 2/6-Regelung und trete dann wieder ein. Sehr sinnig.

Oder, ich bin Mitglied in mehreren Verbänden , dann beginnt der Hickhack um den Nachweis der sportlichen Aktivitäten. Verband X wird mir diese wohl kaum für bzw auf einem Formular des Verbandes Y bestätigen.

Persönlich halte ich diese Verbändebürokratie sowieso dem Sport für abträglich.

Ich selbst fahre wöchentlich 20 km einfach zu einer wunderschönen Schießstätte des Verbandes X. Die nächste weit weniger geeignete Schießstätte des Verbandes Y ist 40 km einfach entfernt. Anzunehmen , dass ich nur wegen einer Disziplin des Verbandes Y diesen Mehraufwand betreibe obwohl gerade diese Disziplin legal auf der Schießstätte des Verbandes X trainiert werden kann ist weltfremd.

Geschrieben
Ein Bundesgesetz steht doch wohl eindeutig über irgendeiner Anweisung eines Landesministeriums und in diesem Gesetz gibt es keine Beschränkung auf bestimmte Verbandswaffen, nur auf Diziplinen nach einer genehmigten Sportordnung.

Im Umkehrschluss würde das theoretisch bedeuten :

Ich trete aus allen Verbänden aus, beantrage die gewünschten Waffen unter Beachtung der 2/6-Regelung und trete dann wieder ein. Sehr sinnig.

Oder, ich bin Mitglied in mehreren Verbänden , dann beginnt der Hickhack um den Nachweis der sportlichen Aktivitäten. Verband X wird mir diese wohl kaum für bzw auf einem Formular des Verbandes Y bestätigen.

Persönlich halte ich diese Verbändebürokratie sowieso dem Sport für abträglich.

Ich selbst fahre wöchentlich 20 km einfach zu einer wunderschönen Schießstätte des Verbandes X. Die nächste weit weniger geeignete Schießstätte des Verbandes Y ist 40 km einfach entfernt. Anzunehmen , dass ich nur wegen einer Disziplin des Verbandes Y diesen Mehraufwand betreibe obwohl gerade diese Disziplin legal auf der Schießstätte des Verbandes X trainiert werden kann ist weltfremd.

Na ja, ich habe, glaube ich, nie behauptet, daß das Ganze sinnvoll ist. Ich kann Dir nur sagen, wie es bei mir gelaufen ist. Der SB hätte mit dem §8 überhaupt kein Problem gehabt.

Geschrieben
Na ja, ich habe, glaube ich, nie behauptet, daß das Ganze sinnvoll ist. Ich kann Dir nur sagen, wie es bei mir gelaufen ist. Der SB hätte mit dem §8 überhaupt kein Problem gehabt.

Ich wollte dir keinesfalls zu nahe treten Reinhard. Eigentlich soll dieser Sport doch Spass machen. Vielen Verbandsoberen ist diese Tatsache aber fremd. Persönlich bin ich es leid in einen Verband einzutreten, alle gesetzlichen Bedingungen zu erfüllen und dann darüber hinaus mit verbandsspezifischen Forderungen denen jede gesetzliche Grundlage fehlt genervt zu werden. Sorry wenn ich übers Ziel hinaus geschossen bin.

Geschrieben
Ich wollte dir keinesfalls zu nahe treten Reinhard. Eigentlich soll dieser Sport doch Spass machen. Vielen Verbandsoberen ist diese Tatsache aber fremd. Persönlich bin ich es leid in einen Verband einzutreten, alle gesetzlichen Bedingungen zu erfüllen und dann darüber hinaus mit verbandsspezifischen Forderungen denen jede gesetzliche Grundlage fehlt genervt zu werden. Sorry wenn ich übers Ziel hinaus geschossen bin.

Du bist mir nicht zu nahe getreten, ein Forum ist schließlich zum Meinungsaustausch da. :s75:

Geschrieben
Nö. §8 greift bei verbandslosen Schützen. Wenn Du einem Verband angehörst, bist Du eben nicht verbandslos, also nix mit §8. Höchst bayerische Weisung vom bayerischen Innenministerium auf Intervention von Herr / Frau XXXXXX vom XXXXXX.

Wird lansam Zeit, dass der Engel Aloisius mal langsam die göttlichen Ratschläge an die bayerische Regierung überbringt. Welcher Schildbürger ersinnt denn solchen Schwachsinn ?

Ist das ein verspäteter Aprilscherz ?

Geschrieben
Wird lansam Zeit, dass der Engel Aloisius mal langsam die göttlichen Ratschläge an die bayerische Regierung überbringt. Welcher Schildbürger ersinnt denn solchen Schwachsinn ?

Ist das ein verspäteter Aprilscherz ?

Schön wärs! Würde die Adresse vom Aloisius gerne weiterleiten. Obs allerdings hilft?

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.