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IGNORED

Altes Zeuch


Wupperhannes

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich weiß nicht wirklich, wo ich mein Problem schildern soll. Deswegen hier in Allgemein.

Bei der Auflösung unseres Hausstandes (wir wandern in die USA aus) fand ich alte Waffen, deren Existenz ich völlig vergessen hatte. Es handelt sich dabei um zwei Luftgewehre (beide unter 7.5 Joule) und einen alten WW2 Karabiner. Der Karabiner ist durch Verschweißen des Laufes unbrauchbar gemacht worden.

Diese Waffen wollte ich nun, ehrlich und unbedarft wie ich bin, bei der Polizei abgeben. Im Bekanntenkreis hat man mich aber genau davor gewarnt. Ich könne größere Probleme bekommen weil vor einigen Jahren derartige Waffen hätten angemeldet werden müssen. Nun würde die Polizei misstrauisch werden und schlimmeres vermuten.

Ich habe aber weder Lust noch Zeit in die Mühlen des Gesetzes zu geraten. Ich arbeite bereits seit 2 Jahren in den USA und bin nur kurz hier um den Haushalt aufzulösen und meine Frau rüber zu holen.

Stimmt das Gerücht? Kann ich wirklich Schwierigkeiten bekommen, wenn ich die Waffen jetzt bei der Polizei abgeben möchte?

Danke im voraus für Eure Antworten.

Geschrieben

Man muss unterscheiden:

1.) WW2 Karabiner

Wenn der tatsächlich unbrauchbar gemacht wurde (Deko) dann ist es jetzt eben nur noch Deko-Teil und unterliegt nicht mehr dem WaffG. Kannst Du beim Büxer verramschen oder selbst in eGun reinsetzen. Nicht relevant. Hast Du eventuell als Beleg noch die Rechnung vom Verschweißen ?

2.) Luftgewehre

Tragen die Gewehrchen das "F-imFünfeck"-Zeichen ? Dann sind sie frei ab 18. Entsprechend verkaufbar und null Problemo. Wenn die Teile dieses Zeichen nicht haben, dann sind es tatsächlich erlaubnispflichtige Schusswaffen, für die Du die entsprechende Erlaubnis nicht besitzt. Zwar blöd, aber ist so. Auch hier hilft der Büxer mehr als der SC Grün-Weiß.

Wenn alle Stricke reißen, dann sind die Teile vieleicht in Wirklichkeit nur Schrott, also wirklich unbrauchbar, so mit aufgetrennten läufen, demontiert, Abzugseinheit abgeflext usw. usf. Neh ? Schrott gehört in den Müll !

Geschrieben

Nicht ganz richtig, alle Luftgewehre, die vor 1970 gebaut wurden, dürfen erlaubnisfrei bessen werden, egal ob mit F oder ohne und ob über oder unter 7,5 Joule Mündungsenergie!

Geschrieben

Danke Euch allen für die schnellen Antworten. Das ging ja fixer als ich dachte.

Scheint wieder ein gesundes Halbwissen zu sein was mir da aus dem Freundeskreis vermittelt wurde. Da alle Gewehre stark verrostet sind (Keller halt) werde ich sie wohl wirklich der Trachtengruppe übergeben. Alledings gefällt mir die Flex Lösung auch sehr ...

Geschrieben
Danke Euch allen für die schnellen Antworten. Das ging ja fixer als ich dachte.

Scheint wieder ein gesundes Halbwissen zu sein was mir da aus dem Freundeskreis vermittelt wurde. Da alle Gewehre stark verrostet sind (Keller halt) werde ich sie wohl wirklich der Trachtengruppe übergeben. Alledings gefällt mir die Flex Lösung auch sehr ...

Moin Wupperhannes,

ich würde die Waffen nichgt der Trachtengruppe geben, sondern entweder selbst mit der Flex ran oder einem Büma überreichen zur Vernichtung.

Und bevor Du die Waffen vernichtest, verschenk diese lieber im Forum. Natürlich muss vorher geklärt werden ob EWB-Pflichtig oder nicht.

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