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IGNORED

Waffen bereits im Besitz


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Verehrte Zielgruppe,

ich habe eine Waffe aus dem Nachlass eines Schützenkameraden übernommen.

Durch eine "vorübergehende Überlassung" des Nachlassverwalters bin ich sofort in den Besitz der Waffe gelangt.

Bedürfnissantrag und Unbedenklichkeitsbescheinigung dauerten dann noch mal einige Wochen.

Als alles beisammen war, wurde mir auf dem LRA 1. der Voreintrag, 2. der Eintrag und 3. die Munitionserwerbsberechtigung in die WBK eingetragen.

Ich fragte den Beamten ob der Voreintrag überhaupt erforderlich sei, da ich die Waffe ja bereits besitze und diese auch gleich eingetragen wurde.

Dieser sagte, er handhabe dies immer so (tolle Begründung).

Meine Fragen:

Ist das bei Euch auch so - Erfahrungen ?

Kann ich dagegen (Voreintrag) evtl. Widerspruch einlegen ?

Ich sehe nicht wozu ich einen Voreintrag brauche, wenn ich die Waffe bereits habe.

Vielen Dank im Voraus,

jayman

Edith: Wer einen Terminus Lapsus findet darf ihn behalten ;)

Geschrieben
Dieser sagte, er handhabe dies immer so (tolle Begründung).

Aaaaaarrrrgh, da hast Du doch die Begründung. Kannst Du dir vorstellen was das heisst davon abzuweichen?

1.) der SB muss seinen Abteilungsleiter fragen

2.) der Abteilungsleiter versucht sich beim der Polizei rückzuversichern, die ist aber nicht zuständig

3.) in den Unterlagen findet er auch keinen vergleichbaren Fall, das Gesetz deckt den Fall nicht ab, die Verwaltungsvorschriften auch nicht

4.) er ruft die Landesbehörde an der SB dort kann das nicht entscheiden, sondern fragt seinen Abteilungsleiter

5.) der Abteilungsleiter versucht sich beim der Landespolizeidirektion rückzuversichern, die ist aber nicht zuständig und das BKA hat schon Feierabend

6.) in den Unterlagen findet er auch keinen vergleichbaren Fall, das Gesetz deckt den Fall nicht ab, die Verwaltungsvorschriften auch nicht. Eine Ministeriale Entscheidung gibt es nicht.

7.) Es wird einem Staatssekretär des Inneministers vorgelegt, leider ist der Ministern nicht da und der Beamte will Feierabend machen, also erteilt er die Weisung den Fall (nach genauer Prüfung) bürgerfreundlich zu entscheiden.

8.) Darauf hin beautragt dein SB die Ordnungsbehörde nachzuprüfen ob Du zuverlässig bist.

9.) Nachdem deine Nachtbarn nett über dich ausgesagt haben, erhälst Du dann unbürokratisch deinen Stempel

Geschrieben

Hi Heckersdorf,

serv´s ente :D ,

iss ja alles schön und gut was Ihr schreibt, aber wie wär´s mit´ner Antwort auf meine Fragen ?

:rolleyes:

Geschrieben
Als alles beisammen war, wurde mir auf dem LRA 1. der Voreintrag, 2. der Eintrag und 3. die Munitionserwerbsberechtigung in die WBK eingetragen.

Meine Fragen:

Ist das bei Euch auch so - Erfahrungen ?

Kann ich dagegen (Voreintrag) evtl. Widerspruch einlegen ?

Ich sehe nicht wozu ich einen Voreintrag brauche, wenn ich die Waffe bereits habe.

Der sog. "Voreintrag" entspricht (gebühren)rechtlich der Ausstellung einer WBK, ist laut m.W. nach wie vor geltender 4.WaffV eine feste Gebühr von 56,24 Euro. Der Munitionserwerb kostet nach selbiger Vorschrift zusätzlich 25,56 Euro.

Der Eintrag ist bei vorhandenen Waffendaten nicht zusätzlich zu entrichten, da laut Gebührenverzeichnis (immer noch 4. WaffV) Abschnitt II Punkt 11 die Eintragung einer Waffe in die Waffenbesitzkarte nach §28 Abs. 7 WaffG (alt, entsprechnend auf neues WaffG umzusetzen) nur abgezockt wird, wenn die Eintragung nicht bei der Ausstellung der WBK oder Eintragung einer weiteren Erwerbsberechtigung in eine WBK vorgenommen wird. Aber gerade das war ja bei Dir der Fall!

Korrekt hättest Du also 81,80 Euro bezahlen müssen, Dein SB hat aber wohl zusätzlich 12,78 für den Eintrag verlangt, was falsch ist.

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