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IGNORED

Frage bezüglich KK


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

erst mal möchte ich mich nochmals für meine zu erheblichen Anschuldigungen und Beschimpfungen aus den anderen Threads entschuldigen.

dann mal zum Thema, dass nicht wieder missverständnisse Aufkommen, dieser Account wird von mir und meinen Sohn zusammen genutzt, wer an meiner Sachkunde Prüfung zweifelt, der kann gerne im Schiesssport-Zentrum Winkerling anrufen, und beim Besitzer erfragen ob ich Sachkundig bin.

Nun zur Frage,

is schon etwas länger her meine Waffensachkunde, jetzt hab ich scho wieder einiges vergessen, und zwar:

Ich bin ja leider noch keine 21, da wie mir noch richtig in Erinnerung schwebt, dass ich mit 21, einen bestanden Waffen-NPU und einer Waffensachkunde eine Besitzkarte für Großkaliber beantragen kann.

Doch wie ist jetzt das wieder mit KK gewesen? gibt es für diese eine eigenständige Besitzkarte, da glaube ich diese schon ab 18 besitzen darf oder liege ich da falsch?

und wie sieht es da mit KK Selbstladebüchsen aus, bin ja Sportschütze, und mir wurde gesagt ich darf nur eine Selbstladebüchse besitzen, aber gilt das nur für Großkaliber oder darf ich jetzt einen Selbstladebüchse in KK und eine in Großkaliber besitzen?

MfG.

Geschrieben
dann mal zum Thema, dass nicht wieder missverständnisse Aufkommen, dieser Account wird von mir und meinen Sohn zusammen genutzt,

is schon etwas länger her meine Waffensachkunde, jetzt hab ich scho wieder einiges vergessen, und zwar:

Ich bin ja leider noch keine 21, da wie mir noch richtig in Erinnerung schwebt, dass ich mit 21, einen bestanden Waffen-NPU und einer Waffensachkunde eine Besitzkarte für Großkaliber beantragen kann.

Etwas Verwirend,

wer Schreibt jetzt da (der Papi mit 20 dessen Sohn hier auch schon mit Schreibt :021: )

Wie lange ist den deine Sachkunde denn her wenn du ja noch 20 bist :confused:

Gast Nightingale
Geschrieben
erst mal möchte ich mich nochmals für meine zu erheblichen Anschuldigungen und Beschimpfungen aus den anderen Threads entschuldigen.

dann mal zum Thema, dass nicht wieder missverständnisse Aufkommen, dieser Account wird von mir und meinen Sohn zusammen genutzt,

Das geht überhasupt nicht. Die Anmeldung auf diesem System ist kostenfrei, bitte stelle sicher, dass Dein Account auch nur von Dir selbst genutzt wird.

Geschrieben

Hey es kann wohl echt nicht sein, hier von euch bekommt man wohl echt keine gescheite Antwort.

Fragt einfach mal dem ersten der hier in diesem Thread geantwortet hat, den IMI, der mir geraten hat, mein Bild von meiner Waffensachkundenbescheinigung hier wieder raus zu stellen, da damit fälschungen gemacht werden können. Er hat das Bild gesehen, er kann es euch bestätigen.

Meine Güte, ihr raubt mir noch den letzten Nerv mit euren Anschuldigungen, dass ich nicht Waffensachkundig wäre.

Ach ja, da hat ich einen Gedanken Fehler sollte heißen von mir und meinen Vater!

Geschrieben

Corey, Du bist wirklich verwirrend. Weil hier auch liebe WO-ler :rotfl2: ....

OK, Deine Frage: KK Schießen darfst Du auf dem Stand ab 16, mit Jugendkundiger Aufsicht oder EZB's dabei 2 Jahre vorher.

Eine KK-Waffe besitzen/Erwerben darfst Du frühestens ab 18, wenn auch alle anderen Voraussetzungen in Ordnung sind.

Geschrieben
Hey es kann wohl echt nicht sein, hier von euch bekommt man wohl echt keine gescheite Antwort.

Das liegt daran, dass du hier ziemlich unglaubwürdig auftrittst...

Ach ja, da hat ich einen Gedanken Fehler sollte heißen von mir und meinen Vater!

Dann hast du dich für Deinen Vater entschuldigt, der hier so beleidigend aufgetreten ist?

... komm, das glauben dir hier nur die wenigsten... :peinlich:

Gast Nightingale
Geschrieben
OK, Deine Frage: KK Schießen darfst Du auf dem Stand ab 16, mit Jugendkundiger Aufsicht oder EZB's dabei 2 Jahre vorher.

Eine KK-Waffe besitzen/Erwerben darfst Du frühestens ab 18, wenn auch alle anderen Voraussetzungen in Ordnung sind.

Hmm, er tritt hier als mindestens zwei Personen auf. Ich glaube nicht das Leute eine WBK erhalten die dauerhaft auf Neuroleptika angewiesen sind.

Geschrieben

SB(ine) ist ja auch 'mal ihm mal ihr' ;)

Ansonsten WaffG §6 ...

(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die

erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene

Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige

Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im

Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.

§14 (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des

sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der

Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und

Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition

mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J)

beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner,

sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung

eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

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