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IGNORED

Was ist ein Unterhebelgewehr?


Gunmen67

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Eine Frage an die Experten unter euch.

Was ist eigentlich das wesentliche konstruktive Merkmal eines Unterhebelgewehrs???? Wie definiert man einen Unterhebel? Was sagt die Rechtsprechung dazu?

Sind das nur Ur-Henry`s und Winchester1873 oder auch andere? Ich gehe mal davon aus das ein Unterhebel mehrschüssig ist Wie schaut es den aus mit einem Spencer-Karabiner? Zählt er auch dazu? Eine Sharps würde da schon ausscheiden.

Bezieht sich "Unterhebel" nur auf die Art des Repetiervorganges? Wie stufen die Verbände einen Unterhebel-Repetierer ein?

`Bin schon sehr gespannt auf eure Antworten.

Gruß

Gunmen67

Geschrieben

Hallo,

rechtlich ist ein UHR ein Repetiergewehr. Eine Unterscheidung des Repetiervorganges gibt es nur bei den Flinten (Vorderschaftrepetierflinten). Alles andere ist in den Sportordnungen zu suchen.

Willst Du wissen, ob Du einen bestimmten UHR für eine bestimmte Disziplin einsetzen kannst? Es gibt auch neuere Konstruktionen (z.Bsp. Jagdwaffen), die sind aber in den Sportordnungen ausgeschlossen (die ich kenne) da die Konstruktion vor einem bestimmten Zeitpunkt gewesen sein muss.

Gruß

uztr

Geschrieben
Eine Frage an die Experten unter euch.

Was ist eigentlich das wesentliche konstruktive Merkmal eines Unterhebelgewehrs???? Wie definiert man einen Unterhebel? Was sagt die Rechtsprechung dazu?

Sind das nur Ur-Henry`s und Winchester1873 oder auch andere? Ich gehe mal davon aus das ein Unterhebel mehrschüssig ist Wie schaut es den aus mit einem Spencer-Karabiner? Zählt er auch dazu? Eine Sharps würde da schon ausscheiden.

Bezieht sich "Unterhebel" nur auf die Art des Repetiervorganges? Wie stufen die Verbände einen Unterhebel-Repetierer ein?

`Bin schon sehr gespannt auf eure Antworten.

Gruß

Gunmen67

Gunmen,

der Unterhebelrepetierer ist rechtlich ein Repetiergewehr.

(Gewehr natürlich nur, wenn es als Langwaffe einzustufen ist)

Das Gesetz spricht also nur von Repetierwaffen.

Der Begriff bezieht sich also nur auf die Art des Repetiervorganges.

Wenn der Repetiervorgang mittels eines Hebels unter dem System durchgeführt wird.

Und Repetieren kannst Du nur mit einem Mehrlader.

Bei den Verbänden kommt es nur darauf an, ob sie eine Disziplin für Unterhebelrepetierer in ihrer Sportordnung haben.

Dann würden sie auch ein Bedürfnis für eine solche Waffe ausstellen.

Aber wozu die Umstände?

Auf die neue gelbe WBK bekommst Du auch Repetiergewehre mit gezogenem Lauf.

Auch nach dem neuen WaffG soll es nur erforderlich sein, daß diese Waffe für irgendeine Disziplin irgendeines Verbandes brauchbar ist.

Gruß

Rainer

Geschrieben
...

Aber wozu die Umstände?

Auf die neue gelbe WBK bekommst Du auch Repetiergewehre mit gezogenem Lauf.

Auch nach dem neuen WaffG soll es nur erforderlich sein, daß diese Waffe für irgendeine Disziplin irgendeines Verbandes brauchbar ist.

Gruß

Rainer

Wo holt Ihr das nur immer wieder her, daß die auf "Neu-Gelb" zu erwerbende Waffe irgendeiner SpO entsprechen muß? Das steht nirgends im Gesetz !

mfg

Ralf

Geschrieben
Kommt aber. Das ist ab 1.4. klargestellt.

Siehe auch hier auf S. 4

http://www.visier.de/bilder/pdf/aenderunge...ngesetz_web.pdf

Den Link wollte ich Harry auch präsentieren. Das hast Du mir schon abgenommen.

Aber ob das Ganze zum 1.4. kommt?

Das Gesetz muß veröffentlicht sein, bevor es in Kraft treten kann.

Bisher ist noch nichts veröffentlicht.

Ob es da eine Frist gibt?

Z.B. Muß xxxxxxx Tage/Wochen/Monate vor Inkrafttreten veröffentlicht sein?

Zum 1.4. jedenfalls wird´s knapp.

Gruß

Rainer

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