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Neues WaffG


DeltaElite2

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Geschrieben

Nun habe ich mittlerweile das neue Gesetz hin und hergelesen und meine folgendes erkannt zu haben:

Bisher waren Automatikmesser nur bis 8,5cm Klingenlänge führbar. Im neuen Gesetz steht dazu nichts mehr, also ist die Längenbegrenzung weggefallen. Führverbot gilt generell für sog. Einhandmesser. Dieser Begriff ist aber nicht genauer definiert.

Je mehr ich drüber nachdenke umso mehr komme ich zum Schluß, daß ein Automatikmesser kein Einhandmesser ist, somit Automatikmesser zukünftig geführt werden dürfen - auch über 8,5cm länge. Und weil es keine feststehende Klinge ist sogar bei mehr als 12cm immer noch führbar.

Denkfehler???

Geschrieben

Der Gesetzgeber will allgemein u.a. Messer vom Führen ausschließen (mit gewissen Ausnahmen wie Sport, Outdoor etc., wenn wir hier von nicht als Waffen eingestuften Messern reden), bei denen der Öffnungs- und Feststellungsvorgang mit einer Hand erfolgen kann. Hintergrund ist die Möglichkeit, ein verborgen geführtes Klappmesser ohne Zuhilfenahme der zweiten Hand schnell zum Einsatz bringen zu können.

Nach dieser Gesetzesauslegung wäre davon auszugehen, dass auch Automatikmesser (Betätigung durch einen Daumen/Finger der Führhand und schnelles Öffnen durch Federmechanismus) erfasst sind. Eine bewusste Privilegierung der Automatikmesser durch die neue (insgesamt dumme) Regelung war sicher nicht gedacht.

Meines Wissens ist auch dieses Thema aber bereits in einem der vielen "Einhandmesser"-Threads hier abgehandelt worden.

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