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IGNORED

Halbautomaten-Anscheinswaffen?Sind die weiterhin erlaubt?


Sportler35

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Freunde, ich habe mir das neue Waffengesetz nun schon ein paar mal durch gelesen. Ich komme aber nicht ganz klar damit. Ist denn das sportliche Schießen mit Halbautomaten auch nach dem neuen Waffengesetz noch erlaubt ( siehe sogenannte AK oder G3 Klone)? Ich würde mich zum Beispiel sehr für das Zastava Selbstladegewehr 90 im Kaliber 308 Win interessieren. Oder sind die Waffen dann vom sportlichen Schießen ausgeschlossen? Vielen Dank für Eure Antworten. Lg Tom.

Geschrieben

Jaaaaaaaa,

wurde doch eindeutig gesagt, dass Sport- und Jagdwaffen explizit von dem Anscheinswaffenmüll ausgenommen werden.

In wie fern man nun dazu sagen sollte, dass dieses Ausnehmen möglicherweise nur bis auf Weiters gilt, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

*Edit*

Allerdings sollten wir unsere gestrengen Äugelein dringlichst auf der Anscheinswaffenregelung behalten und sofort aktiv werden, und zwar so, wie in den vergangenen Tagen, nämlich massiv und mit vereinten Kräften, wenn sich Wolken am Himmel zeigen.

Denn es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis die nächste Verbotswelle anrollt und der Tanz von vorne beginnt.

Und mit der derzeitigen Anscheinswaffenregelung (neu) haben sich unsere Politniks eine Basis geschaffen, von der aus sich so ziemlich alles und jedes verbieten lässt, was in dieses Anscheinswaffenschema passt, also auch die Sport- und Jagdgeräte. Dem gilt es rechtzeitig alle Riegel vorzuschieben.

Deshalb: wehret den Anfängen

Geschrieben
Jaaaaaaaa,

wurde doch eindeutig gesagt, dass Sport- und Jagdwaffen explizit von dem Anscheinswaffenmüll ausgenommen werden.

In wie fern man nun dazu sagen sollte, dass dieses Ausnehmen möglicherweise nur bis auf Weiters gilt, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

*Edit*

Allerdings sollten wir unsere gestrengen Äugelein dringlichst auf der Anscheinswaffenregelung behalten und sofort aktiv werden, und zwar so, wie in den vergangenen Tagen, nämlich massiv und mit vereinten Kräften, wenn sich Wolken am Himmel zeigen.

Denn es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis die nächste Verbotswelle anrollt und der Tanz von vorne beginnt.

Und mit der derzeitigen Anscheinswaffenregelung (neu) haben sich unsere Politniks eine Basis geschaffen, von der aus sich so ziemlich alles und jedes verbieten lässt, was in dieses Anscheinswaffenschema passt, also auch die Sport- und Jagdgeräte. Dem gilt es rechtzeitig alle Riegel vorzuschieben.

Deshalb: wehret den Anfängen

Vielen Dank Dark Angel, da hätte ich noch eine Frage an Dich. Ich habe gerade gesehen das Du zur Zeit an einem Gewehr Moisin Nagant 1891 arbeitest. Ich möchte mir auch so ein Gewehr kaufen. Ich habe da das Angebot von Frank und Monika (sprich Frankonia) im Auge. Die bieten die in ausgesuchtem und exzellentem Zustand an. Weißt Du zufällig aus eigener Erfahrung was die unter den von mir angesprochenen Zuständen verstehen? Hast Du selbst diese Gewehre vielleicht schon mal bei Frankonia gesehen? Ich weiß das diese Frage normalerweise nicht hier her in die sparte Waffenrecht gehört. Bitte nochmals deswegen um entschuldigung, vielleicht antwortest Du ja trotzdem? Würde mich sehr freuen. Lg Tom.

Geschrieben

Nein,

ich habe meins von privat gekauft und rate auch dir dazu.

Schau dich mal bei Egun um, da werden immer wieder gute Stücke angeboten. Besonders interessant sind Vorkriegs- oder Nachkriegsfertigungen, weil die Gesamtqualität die bessere ist. Kriegsfertigung hat den Nachteil, dass sie auf Grund der Umstände schnell "zusammengeschustert" werden mussten, weil da Quantität statt Qualität, sprich hoher Produktionsausstoß gefragt war. Die Kriegsproduktion ist insgesamt auch nicht sooo schlecht, dass sie nicht kaufenswert wäre, aber fällt qualitätsmäßig gegen die Friedensproduktion eben etwas ab.

Auch ist die Frage, was du damit schießen willst und welche Ansprüche du stellst. Die Kurzen (M38 und M44) machen jede Menge Spaß (besonders der Feuerball, den die Kurzen machen, ist beeindruckend), sind aber für wettkampfmäßiges Ordonnanzschießen eher suboptimal, da bist du mit einem M1891/30 oder gar den Finnischen Nagants besser aufgehoben.

Es gibt hier im Forum reichlich Treads zum Thema Mosin Nagant. Der, sorry an die Kollegen ;) , kompetenteste Ansprechpartner für Mosin Nagant hier im Forum ist der User AWO425. Ich hoffe, ich übertreibe nicht, wenn ich schreibe, dass er sowas wie der Mosin Nagant Papst hier im Forum ist.

Geschrieben
Hallo Freunde, ich habe mir das neue Waffengesetz nun schon ein paar mal durch gelesen. Ich komme aber nicht ganz klar damit. Ist denn das sportliche Schießen mit Halbautomaten auch nach dem neuen Waffengesetz noch erlaubt ( siehe sogenannte AK oder G3 Klone)? Ich würde mich zum Beispiel sehr für das Zastava Selbstladegewehr 90 im Kaliber 308 Win interessieren. Oder sind die Waffen dann vom sportlichen Schießen ausgeschlossen? Vielen Dank für Eure Antworten. Lg Tom.

Das neue Gesetz bzg. "Anscheinswaffen" hat nichts mit den vollautomatischen großen Brüdern zu tun.

Der Gesetzgeber meint allein mit dem Begriff "Anscheinswaffen"- Spielzeuge die wie echte Waffen aussehen, also

der ganze Softairschrott........

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