Zum Inhalt springen
IGNORED

Kontigent nach dem Erben


MAG-ich

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

Ich habe vor 15 Monaten 2 Lang- und 2 Kurzwaffen geerbt, bin inzwischen sachkundig und auch 12 Monate Mitglied in einem Verein.

Jetzt würde ich mir gerne eine Pistole zulegen, weiß aber nicht, ob jetzt erst die Erbenwaffen richtig eingetragen werden müssen wegen der 2/6 Bestimmung.

Die 2 Langwaffen sind ein klarer Fall für die Gelbe WBK, kann man jetzt alles zusammen abwickeln, oder muß ich Schritt für Schritt mit Wartezeit eintragen lassen ??

Im voraus Dank

Geschrieben
Hallo Zusammen,

Hallo und herzlich willkommen im Forum ! :)

Ich habe vor 15 Monaten 2 Lang- und 2 Kurzwaffen geerbt, bin inzwischen sachkundig und auch 12 Monate Mitglied in einem Verein.

Dann hast Du ja sicher bereits eine Waffenbesitzkarte für Erben bekommen, in welche die Erbwaffen eingetragen worden sind.

Jetzt würde ich mir gerne eine Pistole zulegen, weiß aber nicht, ob jetzt erst die Erbenwaffen richtig eingetragen werden müssen wegen der 2/6 Bestimmung.

Sind sie denn noch nicht eingetragen ? :confused: Falls ja, zählt die 2/6-Regel erst nach dem ersten Erwerb mit Bedürfnis nach § 14 WaffG.

Erbwaffen können bedürfnisfrei und ohne Sachkunde erworben werden.

Geschrieben
Hallo und herzlich willkommen im Forum ! :)

Dann hast Du ja sicher bereits eine Waffenbesitzkarte für Erben bekommen, in welche die Erbwaffen eingetragen worden sind.

Sind sie denn noch nicht eingetragen ? :confused: Falls ja, zählt die 2/6-Regel erst nach dem ersten Erwerb mit Bedürfnis nach § 14 WaffG.

Erbwaffen können bedürfnisfrei und ohne Sachkunde erworben werden.

Entschuldigung, hab ich vergessen zu schreiben, klar WBK ohne Munerwerb hab ich. Möchte gerne wissen ob ich Neuerwerb und Munerwerb mischen kann

Geschrieben

Ach so. Für den Munerwerb brauchst Du ebenfalls ein Bedürfnis. Für alle Waffenarten, für welche Dir der Verband ein Bedürfnis bescheinigt, bekommst Du von der Behörde auch eine Munitionserwerbsberechtigung. Ob für neue Waffe beantragt oder bereits bestehende spielt keinen Walzer.

Du könntest also auch lediglich für den nachträglichen Munitionserwerb für Deine Erbwaffen (sofern diese zum Sportschießen zugelassen, amtlich beschossen und geeignet sind) ein Bedürfnis nachweisen und brauchst keine neuen Waffen zu erwerben. Oder Du bekommst halt eine Erwerbserlaubnis für eine Pistole MIT Munitionserwerbsberechtigung.

Grüssle

SBine :angel:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.