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IGNORED

NC-Pulver in NL kaufen?


Gast

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Geschrieben

Hallo Leuts!

Um meiner Anfrage mal jeden Ruch der Illegalität zu nehmen:

Ich BIN Wiederlader und habe eine Frage zwecks Pulverkauf in Holland.

Ich besuche in nächster Zeit Freunde im Goudaland und möchte mich rechtlich absichern.

Deshalb Frage 1:

Darf ich "dort" mein genehmigtes (auch lagerungsmäßig zu Hause) Jahreskontingent an NC-Pulver

mengenmäßig auf einmal kaufen?

Habe ich bisher noch nie gemacht- deshalb:

Muß ich für den NL-Händler meinen Pulverschein mitnehmen?

Muß ich bei der Einreise nach D einen Zöllner aufsuchen und ihm meinen Kauf mitteilen?

Oder ist es in der heutigen EU doch einfacher?

Meine Überlegung und Kaufmotivation betrifft den günstigeren Preis für NC-Pulver (hab ich mir jedenfalls von einem in D lebenden Holländer sagen lassen).

Weiter:

WENN ein Kauf legal ist, wie geht es da weiter mit dem Transport (max 5 KG NC-Pulver) im PKW?

Oder, wenn rechtlich leichter bei begrenzter Einfuhrmenge: Wieviel darf ich dann nach hier mitbringen?

Es würde mich freuen, von euch rechtlich sichere Auskünfte zu bekommen.

Danke und- mfG!

Geschrieben

geh auf die seite von Hunting-sport, ist aus Luxenburg,

dort findest du alle Formulare und Hinweise was es braucht um Pulver zu importieren,

denn nichts anderes machst du.....

Hunting Sport

das mit den Transportmengen hast du doch beim Lehrgang gelernt oder???

vielleicht noch mal in die Unterlagen schauen oder????

Geschrieben
geh auf die seite von Hunting-sport, ist aus Luxenburg,

dort findest du alle Formulare und Hinweise was es braucht um Pulver zu importieren,

denn nichts anderes machst du.....

Hunting Sport

Danke für deinen Tipp!

Geschrieben
das mit den Transportmengen hast du doch beim Lehrgang gelernt oder???

vielleicht noch mal in die Unterlagen schauen oder????

Ja gewiß- die angegebene Max-Menge zu transportieren (als Privatier) kann man vergessen.

MfG!

Geschrieben

Zuerst Verbringunsggenehmigung bei der BAM Berlin beantragen. Dort muss Pulversorte genau angegeben sein. Man kann bis zu 9 Pulversorten angeben. Man muss auch seine Sprengpappe komplett kopieren und dem Antrag beifügen.

Das kommt dann in Form einer Verbringungsgenehmigung in mehrfacher Ausfertigung zurück. Es wird die noch verblendende Restmenge in dem § 27 Schein genehmigt. Die Genehmigung ist 2 Jahre gültig und zum Ablauf muss die tatsächlich verbrachte Menge der BAM gemeldet werden. Das kostet 18 € irgendwas.

Ein Exemplar ist für Deine Waffenbehörde und verbleibt dort.

Dann sendet Du ein Exemplar zur VRom Minsterium Den Haag. Die stempeln das ab und registrieren das. Die senden das abgestempelt per Einschreiben zurück. Kost' nix.

Bei Hunting-Sport ist auch ein Beispielsantrag zur BAM und das Prozedere im Groben beschrieben. Die dort angegeben 100 Kg ... die von der BAM hatten gelacht!

Ich habe eine Auflage in meiner § 27 ohnehin nur 2 Kg auf einmal transportieren zu dürfen, jedoch sind die verbleibenden Max-Mengen in dem § 27'er Schein illusorisch, weil man diese Mengen gar nicht lagern darf.

Geschrieben

Das ist nicht nur ein Infoblatt, sondern der komplette Antrag.

Geschrieben
Ich habe eine Auflage in meiner § 27 ohnehin nur 2 Kg auf einmal transportieren zu dürfen, jedoch sind die verbleibenden Max-Mengen in dem § 27'er Schein illusorisch, weil man diese Mengen gar nicht lagern darf.

Und genau deshalb rechnet sich ein (Privat)Kauf jenseits der Grenze nicht.

Danke Dir und Allen pauschal für die Antworten!

MfG!

Geschrieben
Und genau deshalb rechnet sich ein (Privat)Kauf jenseits der Grenze nicht.

Was Du alle weißt.

Ich fahre bis zu meinem nächsten Pulverhändler 35 Km und zahle dort 82 € für das Kilo N110.

Nach Holland sind es 38 Km und dort kostet es 57,50 €. Genau die gleiche schwarze Dose mit CE Kennzeichnung.

Nebenbei tanke ich dann noch für 1,059 € (Differenz meist um die 13 - 16 ct/l) noch gut 60 L Diesel incl. des erlaubten 20 L Kanisters.

Geschrieben
Frage:

Sind die Niederlande in der EU.?

Ist die Grenze : Niederlande-Deutschland eine EU-Grenze.?

:dance:

Na klar. Währung ganz normal in € und die Grenze ist an sich nur noch am Schild zu erkennen.

Kaffee und insbesondere Kaffepads sind da kiloweise auch billig. Für die grenznahmen Besucher haben viele Tankstellen auch Kaffee und anderes Zeugs. In erlaubtem Rahmen alles problemlos.

Geschrieben
Was Du alle weißt.

Ich fahre bis zu meinem nächsten Pulverhändler 35 Km und zahle dort 82 € für das Kilo N110.

Nach Holland sind es 38 Km und dort kostet es 57,50 €. Genau die gleiche schwarze Dose mit CE Kennzeichnung.

Nebenbei tanke ich dann noch für 1,059 € (Differenz meist um die 13 - 16 ct/l) noch gut 60 L Diesel incl. des erlaubten 20 L Kanisters.

82,00 - 57,50 = 24,50

60 x 1,059 = 63,54

60 x 1,249 = 74,94

_____________________

11,40

11,40 + 24,50 = 35,90 € Diff.

Geschrieben
35,90 € Diff.

Genau, dem Gegenüber stehen rd. 18 Eur Gebühr an die BAM plus Briefporto und der Mühe den Antrag zu schreiben.

Muss sich jeder selbst ausrechnen. Das Ganze steht und fällt natürlich mit der Entfernung.

Aber auch anderes Zeugs ist bei ihm preiswert: Standard RCBS Matrizen für KW habe ich mal für 48 € gekauft, die ansonsten 54 € kosten. Lohnt alleine natürlich nicht, aber...

Geschrieben
Das Ganze steht und fällt natürlich mit der Entfernung.

So wie bei mir: eine Strecke so 200 KM.

Ich hätte einen Besuch mit einem Pulverkauf kombinieren wollen, ABER bei diesem Formularaufwand-?

Nebenbei, da merkt man (wenn man selbst mal was an "Freizügigkei" und "offene Grenze" nutzen will), daß wir noch w e i t

von einem wirklichen Europa entfernt sind.

Nebenbei fällt mir da noch als zusätzliche "Schikane" der deutsche Zoll ein:

OHNE das vorgeschriebene gesetzliche Brimborium würde ich mich gewaltig beherrschen und in NL gekauftes Pulver "mal so" in den Kofferraum packen!!!

Also bleibt mir der alte Weg zum Büma meines Vertrauens.

Ich wollte das Thema (selber nichtwissend) nur mal informativ hier reinstellen.

Dafür Danke für alle Antworten!

MfG!

Geschrieben
Man kann bis zu 9 Pulversorten angeben.

Man kann so viele Pulversorten angeben wie man möchte....

Die Genehmigung ist 2 Jahre gültig und zum Ablauf muss die tatsächlich verbrachte Menge der BAM gemeldet werden.

Es muss keine Menge nach Ablauf gemeldet werden.

Ein Exemplar ist für Deine Waffenbehörde und verbleibt dort.

Die Waffenbehörde hat damit überhaupt nichts zu tun....

Ich habe eine Auflage in meiner § 27 ohnehin nur 2 Kg auf einmal transportieren zu dürfen, jedoch sind die verbleibenden Max-Mengen in dem § 27'er Schein illusorisch, weil man diese Mengen gar nicht lagern darf.

Warum lässt du dir sowas gefallen ? Die Transportmenge regelt die Gefahrgutverordnung beim Verkehrsrecht und nicht deine Behörde... auch wenn sie das gerne hätten...

Und die Max Mengen sind auch nicht illusorisch da die Genehmigung ja jetzt zwei Jahre gilt ( früher ein Jahr ) und du immer in diesem Zeitraum verbringen kannst soviel wie du halt lagern kannst.

Ich hatte schon viele Verbringungsgenehmigungen nach Lux. da ich Grenznah wohne und es hat sich noch immer gelohnt. Bei den Pulverpreisen die zur Zeit in Deutschland von den Importeuren abgegriffen werden immer mehr..

Grüße Mirko

Geschrieben

Ist schon komisch.

Da hat man das alles schriftlich schwarz auf weiß und es wird immer noch angeweifelt.

Geschrieben

Na dann bitte zukommen lassen gerne auch per Mail. Weil ich habe auch eine Verbringungsgenehmigung (schon meine fünfte) und komischerweise steht es bei mir nicht...

Geschrieben

Ist mir neu steht auch in meiner so nicht drin .... und wo steht die Auflage mit deiner Waffenbehörde ?? Die neun Sorten beziehst du wohl auf die neun Spalten in der Genehmigung. Nur stehen dort schon 6 Sorten in 3 Spalten bei mir ....

Geschrieben

Hallo zusammen,

ist ja alles schön und gut was hier geschieben wird:

Fakt ist, der Privatmann darf in NL nur ein Kilo transportieren.

Man kann auch hier Vithavuori für 35,- bezw. 58,- Euro legal kaufen

und kann sich den ganzen Papierkram sparen.

Gruß W

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