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IGNORED

Garantie für Gebrauchte Waffen?


Hülsenstopfers

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Hallo zusammen,,

mir ist in letzter Zeit immer wieder aufgefallen, dass bei egun Waffenhändler auf Kommission "Ihre" Waren anbieten.

In den Artikelbeschreibungen wird angemerkt, dass es sich eigentlich um einen Privatverkauf im Auftrag eines Kunden handle und

somit der Garantieanspruch ausgeschlossen wird.

Soweit ist ja noch alles klar und logisch.

Aber wie kann es dann sein, dass dann der Waffenhändler nach dem Kauf einer Waffe als Voreigentümer in die WBK eingetragen wird?

Der Waffenhändler ist im Augenblick der Auktion ja nur der Besitzer der Waffe, aber nicht der Eigentümer?

Nur ein Trick um die Gewährleistung für gebrauchte Waren auszuschließen. :gutidee:

Wer weis mehr?

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....Aber wie kann es dann sein, dass dann der Waffenhändler nach dem Kauf einer Waffe als Voreigentümer in die WBK eingetragen wird?

Der Waffenhändler ist im Augenblick der Auktion ja nur der Besitzer der Waffe, aber nicht der Eigentümer?

Nur ein Trick um die Gewährleistung für gebrauchte Waren auszuschließen. :gutidee:

Wer weis mehr?

Dann hast Du aber auch Garantie über den Händler - egal was er schrieb.

Hast Du denn einen aktuellen (Garantie-) Fall?

IMI

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Aber wie kann es dann sein, dass dann der Waffenhändler nach dem Kauf einer Waffe als Voreigentümer in die WBK eingetragen wird?

Dann hast du´s doch "amtlich" das du vom Händler gekauft hast, dann kommt er nicht raus!!

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Letzlich schneidet sich der verkaufende Händler bezüglich der Sachmängelhaftung ins eigene Fleisch.

Verkauft er unter Ausschluss der Sachmängelhaftung und stellt sich später heraus dass er Eigentümer der Sache war, so ist

dieser Ausschluß nichtig und es tritt die gesetzliche Haftungsdauer von 2 Jahren ein.

Hätte er es richtig gemacht, hätte er die Sachmängelhaftung auf ein Jahr begrenzen können.

Dieser Trick mit dem Verkauf im Auftrag von Weissderteufelwem ist nicht nur bei Schützenartikeln sondern bei Waren aller Art

sehr beliebt und bei ebay , egun usw ist soetwas an der Tagesordnung.

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Aber wie kann es dann sein, dass dann der Waffenhändler nach dem Kauf einer Waffe als Voreigentümer in die WBK eingetragen wird?

Und wie soll er es sonst machen? Buchführungspflicht.........

Und die gilt unter anderem auch bei Vermittlungsgeschäften. Im Gegenteil, vermittelt ein Händler Waffen bzw. verkauft er diese im Kundenauftrag und trägt sie nicht ins Handelsbuch ein handelt er nicht gesetzteskonform.

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Tja Leuts, ich wunder mich schon seit langem, warum diese sogenannten "Auktionshäuser"- was sie im rechtlichen Sinn garnicht sind- so enorm wachsen und gedeihen.

-Aber- jeden Tag wird ein Dummer geboren.

Ich hab mal spaßeshalber verfolgt, was für gebrauchte Waffen (NATÜRLICH ohne Garantie und geschweige Rückgaberecht) geboten und erzielt wird.

Beispiel:

In der jüngeren Vergangenheit 2 (verschiedene Anbieter) Marlin.

Neupreis so an die 700 Euro.

Erzielter Versteigerungserlös: 450 und 460 Euro.

Ein Neupreis - bei F.. mit Sportschützenrabatt und arabischer Verhandlundlungstaktik minus 10 Prozent macht 630 oder etwas mehr aus.

Das aber bei einer Neuwaffe mit Garantie.

Der Mehrpreis von (bezogen auf: 3,2,1...meins) 200 Euro ist noch nicht mal der halbe Preis einer Daddelkiste oder ein Fünftel einer LCD-Glotze!

Wer da an einer Waffe, die einen ein Leben lang (meinetwegen auch nur ein halbes Leben) zuverlässig begleiten soll, spart, und irgendwann auf die Nase fällt, weil die hochgepriesene Waffe ja nur ein Schrankmodell war mit höchstens 50 verdauten Schüssen--- der ist selber schuld und muß seinen Reinfall auf das Konto Lebenserfahrung verbuchen!

MfG!

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Tja Leuts, ich wunder mich schon seit langem, warum diese sogenannten "Auktionshäuser"- was sie im rechtlichen Sinn garnicht sind- so enorm wachsen und gedeihen...

gorm, ich teile Deine Meinung und den Gedanken, der dahinter steckt.

Dein Beispiel ist aber mehr als schlecht.

Denn die von Dir genannten Preise würden eine nochmalige, knapp 30%ige Ersparnis zwischen rabattiertem Frankoniapreis und egunpreis bedeuten. Und bei 30% rentiert es sich sehr wohl bei egun zu kaufen.

IMI

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gorm, ich teile Deine Meinung und den Gedanken, der dahinter steckt.

Dein Beispiel ist aber mehr als schlecht.

Denn die von Dir genannten Preise würden eine nochmalige, knapp 30%ige Ersparnis zwischen rabattiertem Frankoniapreis und egunpreis bedeuten. Und bei 30% rentiert es sich sehr wohl bei egun zu kaufen.

IMI

RECHNERISCH- ja! Aber eben auch mit dem eventuellen Risiko einer nicht vorhandenen Garantie.

Ausgeweitet: Selbst bei sogenannter Automobilware- sogar made in Germany- ist NEU nicht unbedingt TREU.

Eine möglicherweise erforderliche Waffenreparatur nach einer "Auktionshaus"-Ersteigerung würde locker eine 30%ige, mehr oder weniger, Preisersparnis aufzehren.

MfG!

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