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IGNORED

Wird der §27 Sprengstoffgesetz auf gewertet ?


master45

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hab heute die neue Visier bekommen und ab Seite 62 werden ja die Auswirkungen des neuen Waffengesetzes erläutert.

Auf Seite 64 unter der Überschrift "Die Langsamkeit des Seins" wird dann erwähnt:

"Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition".

Was ist aber nun mit Erwerb gemeint ?

Erwerben tut ja auch jemand der eine fertige Patrone aus der Ladepresse nimmt.

Oder etwa doch das "Erwerben" im Fachgeschäft ?

Geschrieben
Hab heute die neue Visier bekommen und ab Seite 62 werden ja die Auswirkungen des neuen Waffengesetzes erläutert.

Auf Seite 64 unter der Überschrift "Die Langsamkeit des Seins" wird dann erwähnt:

"Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition".

Was ist aber nun mit Erwerb gemeint ?

Erwerben tut ja auch jemand der eine fertige Patrone aus der Ladepresse nimmt.

Oder etwa doch das "Erwerben" im Fachgeschäft ?

Mit Erwerb ist die selbst hergestellte Patrone gemeint und hierdurch wird dies nun endlich klar gestellt. Übrigens gibt es den gleichen Wortlaut bereits seit letzter Änderung auch im SprengG.

Geschrieben

Hallo "maiky11",

steht schon mit dem gleichen Wortlaut bereits seit der letzten Änderung auch im SprengG. Gilt also schon seit einigen Jährchen.

Wird wohl nun ebenfalls ins Waffengesetz aufgenommen damit auch der letzte SB kapiert was seit Jahren schon erlaubt ist oder zumindest ähnliche Gründe.

Geschrieben

Also maiky11, so neu ist die Sache nicht.

Ergeben hat sich das Dilemma nach Einführung des neuen Waffenrechts.

Das Alte hat nur den Erwerb geregelt, nicht jedoch den Besitz.

Das war dem Gesetzgeber offensichtlich zu wenig, ich vermute mal besonders hinsichtlich von Fundmunition.

Nach Einführung des neuen Waffenrechts durftest Du nur noch Mun besitzen für die Du auch eine Erwerbserlaubnis hattest.

Leider hat man dabei die Wiederlader vergessen. Schließlich sind alle Komponenten - abgesehen vom Pulver - frei zu kaufen. Wenn Du also für einen Bekannten/Freund Munition gebastelt hast in einem Kaliber für das Du selbst KEINE EWB hattest dann hattest Du einen Verstoß nach dem WaffG begangen.

Da es jedoch ein Rechtsgrundsatz ist dass aus einer legalen Handlung keine Illegalität entstehen darf wurden die Gesetzestexte entsprechend abgeändert, Sprengstoffrecht etwas früher und jetzt eben WaffG.

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