Raphael63 Posted September 13, 2007 Share Posted September 13, 2007 Ich rätsele wieder über die verworrenen Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes speziell für den Waffenerwerb und das Verbringen von Waffen, wenn ein Auslandsbezug vorliegt. Folgender Sachverhalt: Sportschütze mit Wohnsitz in Deutschland, der in Belgien arbeitet. Tritt er in Belgien einem Schießsportverein bei und beantragt dort (nach belgischem Recht) eine Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe, bedarf es in Deutschland nach § 11 Abs. 2 WaffG in Verbindung mit § 28 WaffV hierfür nur einer zustimmenden Erlaubnis der deutschen Behörde. Dabei prüft die deutsche Behörde nur die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Eine Bedürfnisprüfung findet nach § 11 Abs. 2 WaffG nicht statt. Wenn der Sportschütze anschließend die Waffe nach Deutschland verbringen lassen will, bedarf es nur der nötigen Verbringungserlaubnisse und fertig. Also in dem Fall keine Beschränkung des § 14 Abs. 2 und 3 WaffG für den Eintrag in die WBK. Sehe ich das richtig? Link to comment Share on other sites More sharing options...
CHP Posted September 14, 2007 Share Posted September 14, 2007 In der Schweiz war es z.B. so: Es findet eine zivil- und strafrechtliche Prüfung durch die eigenen Behörden statt, die nur durch schwerwiegende Tätlichkeitsdelikte eingeschränkt ist. (..sagte der Polizist) Mann muss als ausländischer Antragsteller den Wohnsitz mit allen Papieren (z.B. gültige Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Steuerkarte/-nummer) haben. Wobei voneinander abhängig ist. Dann bekommt man von der Polizei des Kantons (Landratsamtes) einen WBK (WES) mit Platz für 3 Einträgen. Umgerechnet kostete es 50 Euro und dauerte ca. 14 Tage. Man muss NICHT in einem Schützenklub o.ä. sein. Man muss NICHT nachweisen ob man Sammler ist. Man muss KEIN Schiessbuch führen. Ausser Automaten und Kriegswaffen ist alles erlaubt. Meine Waffen darf ich dann legal zu Schiesswettbewerben mit nach Deutschland oder überall mit nehmen. Für den Zweck gibt es ein Formular, welches an der Grenze jeweils abgestempelt wird. Grüsse aus dem wohl letzten freien Land Europas ! (Wenn Bedarf besteht, kann ich meinen Freund fragen, der vor 4 Jahren (mit seinen gesamten Waffen) nach Norwegen auswanderte - und dort jetzt sehr glücklich ist.) Habe ja ganz vergessen... Der Waffenhändler um die Ecke meinte..."wenn ich die Waffen mit nach Duitschland mitnehmen will, wird dort (in Duitschland) durch die Behörden eine vollständige Prüfung gemacht. Man bekommt nach Vorlage der schweizer Papiere eine Exportbescheinigung und muss die Waffen/Muni komplett verzollen." Vermutlich lassen die Duitschen Controllettis einen (legal) ohne einen Voreintrag NICHT mit den Waffen einreisen. Also genauestens informieren !! Ich glaube, die Einfuhr von Waffen nach Deutschland ist EU-unabhängig geregelt und für alle Herkunftsländer (ob U.S.A oder Israel) gleich. . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Raphael63 Posted September 14, 2007 Author Share Posted September 14, 2007 In der Schweiz war es z.B. so:Es findet eine zivil- und strafrechtliche Prüfung durch die eigenen Behörden statt, die nur durch schwerwiegende Tätlichkeitsdelikte eingeschränkt ist. (..sagte der Polizist) Mann muss als ausländischer Antragsteller den Wohnsitz mit allen Papieren (z.B. gültige Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Steuerkarte/-nummer) haben. Wobei voneinander abhängig ist. Dann bekommt man von der Polizei des Kantons (Landratsamtes) einen WBK (WES) mit Platz für 3 Einträgen. Umgerechnet kostete es 50 Euro und dauerte ca. 14 Tage. Man muss NICHT in einem Schützenklub o.ä. sein. Man muss NICHT nachweisen ob man Sammler ist. Man muss KEIN Schiessbuch führen. Ausser Automaten und Kriegswaffen ist alles erlaubt. Meine Waffen darf ich dann legal zu Schiesswettbewerben mit nach Deutschland oder überall mit nehmen. Für den Zweck gibt es ein Formular, welches an der Grenze jeweils abgestempelt wird. Grüsse aus dem wohl letzten freien Land Europas ! (Wenn Bedarf besteht, kann ich meinen Freund fragen, der vor 4 Jahren (mit seinen gesamten Waffen) nach Norwegen auswanderte - und dort jetzt sehr glücklich ist.) Habe ja ganz vergessen... Der Waffenhändler um die Ecke meinte..."wenn ich die Waffen mit nach Duitschland mitnehmen will, wird dort (in Duitschland) durch die Behörden eine vollständige Prüfung gemacht. Man bekommt nach Vorlage der schweizer Papiere eine Exportbescheinigung und muss die Waffen/Muni komplett verzollen." Vermutlich lassen die Duitschen Controllettis einen (legal) ohne einen Voreintrag NICHT mit den Waffen einreisen. Also genauestens informieren !! Ich glaube, die Einfuhr von Waffen nach Deutschland ist EU-unabhängig geregelt und für alle Herkunftsländer (ob U.S.A oder Israel) gleich. . Sind ja paradiesische Zustände in der Schweiz! Nur alles ein bißchen teuer da. Die Einfuhr nach Deutschland ist unterschiedlich geregelt, je nachdem, ob aus der EU oder aus Drittstaaten. Die Schweiz ist Drittstaat. In der Regel braucht man für die Einfuhr (das Gesetz nennt dies "Verbringen") drei Erlaubnisse: - deutsche Verbringungserlaubnis - deutsche Besitz- oder Erwerbserlaubnis oder - bei Verbringen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat - die Besitz oder Erwerbserlaubnis dieses Mitgliedstaats - ausländische Verbringungserlaubnis für die Ausfuhr Link to comment Share on other sites More sharing options...
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