samtron Posted August 30, 2007 Share Posted August 30, 2007 hallo wie verhält es sich mit der 2waffen in 6 monaten regel wenn ich eine waffe die ich seit weniger als 6 monaten eingetragen habe wieder austragen lasse? kann ich dann eine waffe "nachkaufen" da ja vom austrag an keine gewalt mehr über 2 waffen habe oder bleib ich mit einer gießkanne 6 monate lang gestraft Link to comment Share on other sites More sharing options...
Putte Posted August 30, 2007 Share Posted August 30, 2007 Hallo Leider geht das so nicht. Du kannst auf jeden Fall erst nach 6 Monaten eine neu Waffe kaufen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 30, 2007 Share Posted August 30, 2007 Man kann mit vernuenftigen Sachbearbeitern in solchen Faellen reden. Der 2/6er Schwachsinn ist eine Bestimmung, die genug Spielraum fuer vernunftbegabte Menschen in Amtsstuben bietet, um auch mehr hinzukriegen. Wenn der Sb sich jedoch querstellt, ists dumm gelaufen. Es lebe die Rechtsstaatlichkeit Sprich, geh in Dein zustaendiges Amt, schwaetz mit dem dortigen Menschen und dann weisst Du es genau. Das ist wirklich individuell von Amt zu Amt verschieden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Raphael63 Posted September 1, 2007 Share Posted September 1, 2007 Man kann mit vernuenftigen Sachbearbeitern in solchen Faellen reden. Der 2/6er Schwachsinn ist eine Bestimmung, die genug Spielraum fuer vernunftbegabte Menschen in Amtsstuben bietet, um auch mehr hinzukriegen. Wenn der Sb sich jedoch querstellt, ists dumm gelaufen. Es lebe die Rechtsstaatlichkeit Sprich, geh in Dein zustaendiges Amt, schwaetz mit dem dortigen Menschen und dann weisst Du es genau. Das ist wirklich individuell von Amt zu Amt verschieden. Das Gesetz räumt der Behörde hier einen Ermessensspielraum ein. Es heißt ja "dürfen in der Regel nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden." Link to comment Share on other sites More sharing options...
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