LUMIX Posted August 11, 2007 Share Posted August 11, 2007 wir fahren auch noch in unserrer freizeit Militärgespanne. Darf mann auf einem gespann (Motorad mit Seidenwagen) ein Mg34 montieren? Es ist eine nachbildung mann kann auch sagen aus einem stück gefeilt. Aber auf grund seines orgienalzustandes weis ich nicht ob dies rechtens ist. Zwecks Kriegsverherlichung. Giebt es das gesetz noch oder ist das aufgehoben (gelockert)worden? www.free-biker-hirschfeld.de Gruss Mirke Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shifty Capone Posted August 11, 2007 Share Posted August 11, 2007 wir fahren auch noch in unserrer freizeit Militärgespanne. Darf mann auf einem gespann (Motorad mit Seidenwagen) ein Mg34 montieren? Es ist eine nachbildung mann kann auch sagen aus einem stück gefeilt. Aber auf grund seines orgienalzustandes weis ich nicht ob dies rechtens ist. Zwecks Kriegsverherlichung. Giebt es das gesetz noch oder ist das aufgehoben (gelockert)worden? www.free-biker-hirschfeld.de Gruss Mirke Wenn Ihr das Gespann nur rumstehen lassen wollt, wovon ich nicht ausgehe, dann ist das in Ordnung. Ansonsten kann ich Dir nur abraten, eine Deko zu montieren und damit durch die Gegend zu fahren. Du kannst ja in Deiner Freizeit auch nicht mit einer US Uniform und einer M16-Deko durch die Stadt laufen. In Deutschland regen sich die Mitbürger schon über Kinder mit Weichluft-Spielzeug auf, was meinste wie das ausartet, wenn man mit Deko Waffen in der Öffentlichkeit hantiert...nachher wirste versehentlich erschossen Link to comment Share on other sites More sharing options...
muni Posted August 11, 2007 Share Posted August 11, 2007 Wenn Ihr das Gespann nur rumstehen lassen wollt, wovon ich nicht ausgehe, dann ist das in Ordnung. Ansonsten kann ich Dir nur abraten, eine Deko zu montieren und damit durch die Gegend zu fahren. Du kannst ja in Deiner Freizeit auch nicht mit einer US Uniform und einer M16-Deko durch die Stadt laufen. In Deutschland regen sich die Mitbürger schon über Kinder mit Weichluft-Spielzeug auf, was meinste wie das ausartet, wenn man mit Deko Waffen in der Öffentlichkeit hantiert...nachher wirste versehentlich erschossen §13a KWKG und die dazu ergangene RV verbieten ausdrücklich das "Führen" einer Deko-Nachbildungswaffe etc von (ehemaligen) Kriegsschusswaffen, (in der Öffentlichkeit). Falls das Gespann also nur Zuhause rumsteht - wie oben bereits gesagt-, ist das keine "Öffentlichkeit". Wenn aber damit "rumgefahren" wird, ist die Öffentlichkeit schon hergestellt.....und dann kostet es Geld und Beschlagnahme des Gegenstandes.... Soweit klar?? GF Muni Link to comment Share on other sites More sharing options...
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