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IGNORED

Bewaffnung für Mautkontrolleure?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es sind zwar keine Mautkontrolleure, aber nachfolgendes Beispiel zeigt, dass auch Vollzugsangestellte "zum" Objektschutz mit Schusswaffen ausgerüstet werden können und dies hat nun wirklich nichts mit den hoheitlichen Aufgaben von z.B. der Schutz- oder Kriminalpolizei zu tun!

Zitat aus DWV 10/2007 Seite 6:

Der Polizeipräsident in Berlin sucht für Anfang 2008 Polizeivollzugsangestellte für den Objektschutz. Die Ausbildung dauert zwölf Wochen. Sie vermittelt Gesetzeskenntnisse und den Umgang mit Pistole und Maschinenpistole. Zu den Einstellungsvoraussetzungen gehören ein Mindestalter von 18 Jahren, der Hauptschulabschluss, der Führerschein der Klasse 3 oder B und die gesundheitliche Eignung. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2007. Der Polizeipräsident in Berlin, Personalagentur, Otto-Braun-Straße 27, 10178 Berlin, Tel. 030 4664991394 Zitat Ende.

An dem Beispiel kann man allerdings erkennen, dass die Absicht, Mautkontrolleure zum Selbstschutz mit Schusswaffen auszurüsten garnicht so abwegig ist. Ich gehe zumindestens davon aus, dass das Führen einer Schusswaffe zum "Selbstschutz" eine höhere Bedeutung hat als zum "Objektschutz"!

Geschrieben

Um so Schlimmer....

Nur weil eine blöde Idee plötzlich Anhänger findet, wird die Idee nicht besser. Das Rumgeeiere von wegen Objektschutz ist doch mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nur das Deckmäntelchen um die Botschaften USAs und Israels bewachen zu lassen und weniger dafür zu bezahlen.

Statt BGSlern nun die Grundwehrdienstabgeleisteten an die nächste Straßenecke zu stellen, um als Stolperstein für den Terroristen zu dienen, spart unwahrscheinlich viel Geld. Und der Zugewinn an Sicherheit ist ja auch enorm.

Ne, echt, Du...

Geschrieben

Dann wär's aber schöner, das Geld aus dem Fenster zu werfen, um Wertschöpfung zu erzielen.

1.) Die Jungs stehen dann nach Ablauf des Zeitarbeitsvertrags mit dem Eintrag im Lebenslauf: War von-bis Kontroletti beim PP Berlin.

2.) Das Geld haben Sie in Bier und Zigaretten umgesetzt. (OK, Buhh, Polemik)

3.) Nix

'ne Lehrwerkstatt, 'n paar Nachhilfe-Gutscheine ? Bessere Idee.... Natürlich nur meiner Meinung nach

Geschrieben
und dann die Kontrollen NUR in Zusammenarbeit mit Polizei oder Zoll

trucker

:gutidee:

Habe beruflich mit Leuten vom Zoll (FKS) zu tun.

Das sind ebenfalls "freigewordene" Beamte anderer Behörden (Post, Bahn, etc.).

Da muß ich Dich enttäuschen Trucker, die Ausbildung der Jungs und Mädels ist nich so dolle aber die im Außendienst tragen alle ´ne 9mm.

Apropopo,

welche Waffen kriegen denn die Lkw-Fahrer?

Wie war das noch mit der Verhältnissmäßigkeit der Mittel?

:00000733:

Geschrieben
So schwer ist das doch gar nicht zu verstehen.Wenn es brenzlig wird darf der BAGler wegrennen, der Polizist nicht.Die Gesetzliche Grundlage zum Führen und der Anwendung von Schusswaffen im Polizeivollzugsdienst sind die der Zwangsmittel (Einwirken mit der Schusswaffe ..., als Form des unmitelbaren Zwanges). Darauf baut der jeweilige Erlass des IM der Länder auf.Die Eigensicherung ist lediglich im Leitfaden 317 geregelt. Der Begriff bedeutet durch taktisch richtiges Verhalten die Gefahren im Einsatz für sich und andere eingesetzte Kräfte zu minimieren.Im Fall des BAGler wäre dies z.B. bei der Kontrolle Distanz bewahren ... und bei Anzeichen für Gewaltbereitschaft die Polizei holen.Dass komunales Ordnungsamtspersonal mit Schusswaffen ausgestattet wird ist ebenfalls Ländersache (Ordnungsamt = Ortspolizeibehörde).Für das Saarland gilt hier § 49 VI satz 1 SPolG "Der Gebrauch von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und Waffen ist nur Polizeivollzugsbeamten gestattet."In Satz 2 wird die Ortspolizeibehörde dazu ermächtigt über den Einsatz von Diensthunden zu entscheiden.Und dies ist in den von mir dargelegten Argumenten begründet.
Also zumindest in NRW geht der Spruch, dass das Ordnungsamt eine von der Polizei gewissermaßen abgetretene Funktion sei, sozusagen die Polizei im Rathaus. Demzufolge wundert es mich, dass nicht noch mehr OÄmter ihre Leute "strapped" rumlaufen lassen. Düsseldorf zum Bleistift. Denn so lassen sich die Regeln doch dementsprechend zurechtbiegen (wenn sie nicht sowieso noch aus Bismarcks Zeiten so drinstehen) Dazu müßte eigentlich SBine was sagen können...Allerdings hilft das den BAGlern auch nicht weiter.
( wie heißen die männlichen Politessen noch mal....)
"Ordnungskräfte für den ruhenden Verkehr" :00000733: So weit weg sind wir von Bagdad gar nicht... :ninja:

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