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IGNORED

Waffe verkaufen - was ist zu beachten?


schumi

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

auf der Suche nach Antworten auf meine Fragen bin ich auf Euer Forum gestoßen und hoffe, dass mir weitergeholfen werden kann.

Ich besitze seit vielen Jahren ein Bockflinte 12/70 Zabala XL 90 mit WBK natürlich. Da ich schon seit langem nicht mehr zum Schießen gekommen bin und ich auch in Zukunft wahrscheinlich keine Zeit mehr finden werde, möchte ich diese nun verkaufen. Mehrere Händler haben mich (leider) immer auf egun.de verwiesen. Nun würde ich gerne wissen, was ich dabei alles zu beachten habe, damit ich später keine Schwierigkeiten bekomme? Ich setze die Waffe als Angebot rein - vielleicht ersteigert sie jemand und dann...? Wie läuft das mit der WBK? Kann ich die Waffe versenden, oder soll ich nur Selbstabholung machen? Wann und wie muss ich mich bei der Behörde melden? Fragen über Fragen... :confused:

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Vielen Dank schon einmal im Voraus!!! :icon14:

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Ohjee - bloß nix Kopie. Nur Original oder eine beglaubigte Kopie vorlegen lassen. Die beglaubigte Kopie hat nur eine zeitlich beschränkte Gültigkeit.

Und die Waffe sofort nach dem Verkauf austragen lassen. Dazu dem OA / LKA einen Kaufvertrag vorlegen, in dem die WBK - Nrn. des Überlassers (Verkäufers) und die des Erwerbers (Käufers) nebst Anschriften aufgeführt sind.

Der Erwerber wird bei der Austragung in Deiner WBK nämlich auch vermerkt.

Der Waffenhandel meldet auch i.d.R. spätestens einen Tag nach Überlassung den Verkauf.

"Sofort" muß nicht sein (s.o.), würde ich aber tun. Was weg ist ist weg. Und wenn der Erwerber irgend welche krummen Dinger dreht, ist es nicht mehr Deine.

Solche Sachen lassen sich auch im Zeitalter des Internet am besten persönlich abwickeln.

Gruß,

André

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Hallo zusammen,

auf der Suche nach Antworten auf meine Fragen bin ich auf Euer Forum gestoßen und hoffe, dass mir weitergeholfen werden kann.

Ich besitze seit vielen Jahren ein Bockflinte 12/70 Zabala XL 90 mit WBK natürlich. Da ich schon seit langem nicht mehr zum Schießen gekommen bin und ich auch in Zukunft wahrscheinlich keine Zeit mehr finden werde, möchte ich diese nun verkaufen. Mehrere Händler haben mich (leider) immer auf egun.de verwiesen. Nun würde ich gerne wissen, was ich dabei alles zu beachten habe, damit ich später keine Schwierigkeiten bekomme? Ich setze die Waffe als Angebot rein - vielleicht ersteigert sie jemand und dann...? Wie läuft das mit der WBK? Kann ich die Waffe versenden, oder soll ich nur Selbstabholung machen? Wann und wie muss ich mich bei der Behörde melden? Fragen über Fragen... :confused:

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Vielen Dank schon einmal im Voraus!!! :icon14:

Es gäbe da ja noch die Kleinanzeigen in den Gunzines wie Visier, aber das Problem mit der WBK bleibt dasselbe

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Hallo!

Sofort muß garnichts gemacht werden und der Kaufvertrag geht die Behörde ebenfalls nichts an.

Wie schon obern gesagt wurde:

§ 34

Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden......

(2)

.............. Überlässt sonst jemand einem anderen eine Schusswaffe, zu deren Erwerb es einer Erlaubnis bedarf, so hat er dies binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und ihr, sofern ihm eine Waffenbesitzkarte oder ein Europäischer Feuerwaffenpass erteilt worden ist, diese zur Berichtigung vorzulegen; dies gilt nicht in den Fällen des § 12 Abs. 1. In der Anzeige nach den Sätzen 1 und 2 sind anzugeben

Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnanschrift des Erwerbers sowie Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung. Bei Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte sind darüber hinaus deren Nummer und ausstellende Behörde anzugeben.

Quellenangabe

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Vielen Dank für die vielen Infos!!! :icon14: Ich denke, wenn ich mich daran halte (beglaubigte Kopie der WBK, SB anrufen etc...) dann bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Ich hoffe, es klappt alles.

Danke sagt Schumi!!! :rolleyes:

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Vielen Dank für die vielen Infos!!! :icon14: Ich denke, wenn ich mich daran halte (beglaubigte Kopie der WBK, SB anrufen etc...) dann bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Ich hoffe, es klappt alles.

Danke sagt Schumi!!! :rolleyes:

Viel Erfolg und ein gutes Geschäft!

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Sofort muß garnichts gemacht werden und der Kaufvertrag geht die Behörde ebenfalls nichts an.
Original geht net, weil der Inhaber einer WBK, sofern er noch andere Plempen drauf har, diese auf jeden Fall zu Hause haben muß.

Ob beglaubigte Kopie oder nichtbeglaubigte ist völlig wurscht, die beglaubigte ist u.U. bloß teurer, sonst nix.

Zwei Stunden, nachdem einer die Beglaubigung auf der WBK-Kopie vom Pfarramt erhalten hat, kann die WBK vom SB widerrufen worden sein.

Einzig der Anruf beim SB bringt Klarheit, ob die WBK noch gilt. So hab ich das mit meiner SBine vereinbart wie viele andere auch.

Wenn Ihr meint, dann müßt Ihr es so machen...

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