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Waffe mit ins europ. Ausland


Gast Wüstenadler

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Gast Wüstenadler
Geschrieben

Ich bin schon des öftern ins benachbarte Holland zum Schießen gefahren. Braucht man den europä. Feuerwaffenpass oder reicht die deutsche WBK und eine Einladung aus dem besuchten Land um eigene Waffen mit zuführen.

Geschrieben

EFP ist rischtisch. In den Fällen des § 32 Abs. 3 WaffG ist zusätzlich "ein Beleg für den Grund der Mitnahme" (zu Deutsch eine Einladung, der Jagdpachtvertrag, ein Begehungsschein etc.) mitzuführen und zur Personenkontrolle befugten Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Siehe § 38 Nr. 1d WaffG.

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