Kassenpatient Posted July 6, 2007 Share Posted July 6, 2007 Hallo, ich würde gerne wissen, ob man ein Luftgewehr problemlos ins Ausland versenden kann? Gibt es Unterschiede ob es mit F-Zeichen ist? Ob innerhalb der EU? Wäre sehr nett, wenn mir hier jemand weiterhelfen würde, schönes Wochenende Kassenpatient Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fritzig Posted July 6, 2007 Share Posted July 6, 2007 Das "Losschicken" ist problemlos, der "Empfang" zuweilen nicht! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kassenpatient Posted July 7, 2007 Author Share Posted July 7, 2007 Das "Losschicken" ist problemlos, der "Empfang" zuweilen nicht! Dass heisst? Ich kann keinen Ärger bekommen? Oder kann was auf mich zurückfallen? Danke. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 7, 2007 Share Posted July 7, 2007 Dass heisst? ... Kassenpatient, Dir kann höchstens das Paket auf den Fuss fallen. Der Verkauf ins Ausland, EU oder nicht, ist für Dich problemlos. Der Käufer ist verpflichtet, die in seinem Land geltenden Gesetze einzuhalten. Wenn es sich um ein LG, ohne "F", welches auf einer WBK eingetragen ist, handelt, muss das ausgetragen werden. Dazu benötigst Du eine Einfuhrerlaubnis/Verbringungsgenehmigung des Käufers, aber nur, um die Austragung vornehmen zu lassen. Nicht vergessen, das Transportrisiko auf den Käufer abwälzen, Du bist dann aus dem Schneider, wenn das LG abhanden kommt, oder auch beim Zoll beschlagnahmt wird. Fragen kannst Du ja nochmals bei den Leuten von CO2. P 88 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kassenpatient Posted July 9, 2007 Author Share Posted July 9, 2007 Kassenpatient, Dir kann höchstens das Paket auf den Fuss fallen. Der Verkauf ins Ausland, EU oder nicht, ist für Dich problemlos. Der Käufer ist verpflichtet, die in seinem Land geltenden Gesetze einzuhalten. Wenn es sich um ein LG, ohne "F", welches auf einer WBK eingetragen ist, handelt, muss das ausgetragen werden. Dazu benötigst Du eine Einfuhrerlaubnis/Verbringungsgenehmigung des Käufers, aber nur, um die Austragung vornehmen zu lassen. Nicht vergessen, das Transportrisiko auf den Käufer abwälzen, Du bist dann aus dem Schneider, wenn das LG abhanden kommt, oder auch beim Zoll beschlagnahmt wird. Fragen kannst Du ja nochmals bei den Leuten von CO2.P 88 Verstehe! Danke soweit. Ich habe zwei Gewehre auf dem Flohmarkt gekauft und möchte sie jetzt bei eGun.de verkaufen. Eines mit F-Zeichen, eines ohne. Bei dem mit F-Zeichen gibt es also keinerlei Probleme. Wie ist es bei dem ohne? Falls es noch auf irgendeiner WBK steht? Kann man dass irgendwie nachvollziehen? Wie kann ich am einfachsten das "Transportrisiko auf den Käufer abwälzen" ? Danke vielmals. Schöne Woche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 9, 2007 Share Posted July 9, 2007 Verstehe! Danke soweit. Ich habe zwei Gewehre auf dem Flohmarkt gekauft und möchte sie jetzt bei eGun.de verkaufen. 2 oder 15? Flohmarkt oder Erbschaft? Eines mit F-Zeichen, eines ohne. Bei dem mit F-Zeichen gibt es also keinerlei Probleme. Nein Wie ist es bei dem ohne? Kommt drauf an... Zur Info: Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind; Brauchen kein "F" Trifft dies nicht zu und das LG liegt in der Eo über 7,5 Joule, ja, dann hast Du u.U. ein kleines Problem, das nennt sich dann "illegaler Waffenbesitz". Angaben zur Eo und Fertigungsdatum erhält man i.d.R. durch Anfrage mit Angabe der Waffennummer beim Hersteller. Eine Messung der Vo (und damit die Eo) machen Büchsenmacher oder die Beschussämter. Falls es noch auf irgendeiner WBK steht? In Deiner? Kann man dass irgendwie nachvollziehen? Ja, beim Verkäufer bzw. Vorbesitzer Wie kann ich am einfachsten das "Transportrisiko auf den Käufer abwälzen" ? In dem Du in Deiner Auktion verbindlich darauf hinweist, betrifft aber eigentlich nur den Auslandsversand P 88 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Stinkmarder Posted July 9, 2007 Share Posted July 9, 2007 Ein LG auf dem Flohmarkt zu verkaufen dürfte auch nicht gerade legal sein. Selbst der Verkauf eines Degens ist da verboten. JENS Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted July 9, 2007 Share Posted July 9, 2007 Ein LG auf dem Flohmarkt zu verkaufen dürfte auch nicht gerade legal sein. Selbst der Verkauf eines Degens ist da verboten. Das wissen aber nur intime Kenner des deutschen Waffenrechts. Ebenso ist der gewerbsmäßige Handel mit Schußwaffen genehmigungspflichtig. Ich würde nicht so laut herumposaunen, dass ich Waffen kaufe mit dem Ziel, sie woanders weiterzukaufen... Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 9, 2007 Share Posted July 9, 2007 Ihr habt ja Beide Recht! Aber bei so vielen Informationen zum Waffenrecht wird der doch ganz unruhig... Und, glauben wird er auch nicht Alles... P 88 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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