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IGNORED

Versand ins Auslande eines Luftgewehres


Kassenpatient

Empfohlene Beiträge

Dass heisst? ...

Kassenpatient, Dir kann höchstens das Paket auf den Fuss fallen. Der Verkauf ins Ausland, EU oder nicht, ist für Dich problemlos. Der Käufer ist verpflichtet, die in seinem Land geltenden Gesetze einzuhalten. Wenn es sich um ein LG, ohne "F", welches auf einer WBK eingetragen ist, handelt, muss das ausgetragen werden. Dazu benötigst Du eine Einfuhrerlaubnis/Verbringungsgenehmigung des Käufers, aber nur, um die Austragung vornehmen zu lassen. Nicht vergessen, das Transportrisiko auf den Käufer abwälzen, Du bist dann aus dem Schneider, wenn das LG abhanden kommt, oder auch beim Zoll beschlagnahmt wird. Fragen kannst Du ja nochmals bei den Leuten von CO2.

P 88

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Kassenpatient, Dir kann höchstens das Paket auf den Fuss fallen. Der Verkauf ins Ausland, EU oder nicht, ist für Dich problemlos. Der Käufer ist verpflichtet, die in seinem Land geltenden Gesetze einzuhalten. Wenn es sich um ein LG, ohne "F", welches auf einer WBK eingetragen ist, handelt, muss das ausgetragen werden. Dazu benötigst Du eine Einfuhrerlaubnis/Verbringungsgenehmigung des Käufers, aber nur, um die Austragung vornehmen zu lassen. Nicht vergessen, das Transportrisiko auf den Käufer abwälzen, Du bist dann aus dem Schneider, wenn das LG abhanden kommt, oder auch beim Zoll beschlagnahmt wird. Fragen kannst Du ja nochmals bei den Leuten von CO2.

P 88

Verstehe! Danke soweit.

Ich habe zwei Gewehre auf dem Flohmarkt gekauft und möchte sie jetzt bei eGun.de verkaufen. Eines mit F-Zeichen, eines ohne.

Bei dem mit F-Zeichen gibt es also keinerlei Probleme. Wie ist es bei dem ohne? Falls es noch auf irgendeiner WBK steht? Kann man dass irgendwie nachvollziehen?

Wie kann ich am einfachsten das "Transportrisiko auf den Käufer abwälzen" ?

Danke vielmals.

Schöne Woche

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Verstehe! Danke soweit.

Ich habe zwei Gewehre auf dem Flohmarkt gekauft und möchte sie jetzt bei eGun.de verkaufen.

2 oder 15? Flohmarkt oder Erbschaft?

Eines mit F-Zeichen, eines ohne. Bei dem mit F-Zeichen gibt es also keinerlei Probleme.

Nein

Wie ist es bei dem ohne?

Kommt drauf an...

Zur Info:

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

Brauchen kein "F"

Trifft dies nicht zu und das LG liegt in der Eo über 7,5 Joule, ja, dann hast Du u.U. ein kleines Problem, das nennt sich dann "illegaler Waffenbesitz". Angaben zur Eo und Fertigungsdatum erhält man i.d.R. durch Anfrage mit Angabe der Waffennummer beim Hersteller. Eine Messung der Vo (und damit die Eo) machen Büchsenmacher oder die Beschussämter.

Falls es noch auf irgendeiner WBK steht?

In Deiner?

Kann man dass irgendwie nachvollziehen?

Ja, beim Verkäufer bzw. Vorbesitzer

Wie kann ich am einfachsten das "Transportrisiko auf den Käufer abwälzen" ?

In dem Du in Deiner Auktion verbindlich darauf hinweist, betrifft aber eigentlich nur den Auslandsversand

P 88

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Ein LG auf dem Flohmarkt zu verkaufen dürfte auch nicht gerade legal sein. Selbst der Verkauf eines Degens ist da verboten.

Das wissen aber nur intime Kenner des deutschen Waffenrechts.

Ebenso ist der gewerbsmäßige Handel mit Schußwaffen genehmigungspflichtig.

Ich würde nicht so laut herumposaunen, dass ich Waffen kaufe mit dem Ziel, sie woanders weiterzukaufen...

Gruß

Michael

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Ihr habt ja Beide Recht!

Aber bei so vielen Informationen zum Waffenrecht wird der doch ganz unruhig...

Und, glauben wird er auch nicht Alles...

P 88

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