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IGNORED

FWB 300S


marksman

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Luftgewehrfreunde,

da ich mich damit nicht so gut auskenne mal eine Frage:

Zu welchem Preis kann man ein FWB 300S in sehr gutem Zustand anbieten, bzw. was ist ein realistischer Preis?

Ich dachte so an 195,- EURO, ist das ok?

Allerdings habe ich auch schon Angebote mit 400,- Euro gesehen, das ich aber wohl doch etwas viel.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Rugerclub:

250,-€
frown.gif

250 Türkische Lire!

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Spass beiseite, je nach Erhaltungszustand

!130,- €!

130,- € ???

Mal Spass beiseite, bevor ich es für 130,- verkaufe, behalte ich es lieber! grin.gif

Ich brauche zwar weder das Geld noch das Gewehr, aber ich verkaufe es erst ab einem Gebot von mindestens 170,-.

Meins ist zumindest in einem ausgesprochen guten Zustand.

Hier findest Du z.B. auch noch welche:

http://www.druckluftwaffenonline.de/luftgewehre.htm

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197 Feinwerkbau 300 S Federspanner 179641 mittelmäßig . 240 €

278 Feinwerkbau 300 S Federspanner 206909 mittelmäßig Lauf und Hülse blank, Schaft bearbeitet 220 €

250 Feinwerkbau 300 S Federspanner 134753 schlecht Auf Laufhülse etwas Rost und blank 200 €

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Geschrieben

Das mit der Garantie ist wohl so, aber dafür befindet sich mein Gewehr in einem einwandfreien Top-Zustand und wenn ich es mir genauer überlege ist es viel zu schade, um es für 170,- Euro zu verschleudern. grin.gif

Geschrieben

Als ich mein altes LG verkaufen wollte kam auch einer an und hat nen Lachnummernpreis geboten, und hat gemeint mehr wäre das ding eh nicht wert. Hab dann gesagt ich behalts lieber. Aber inzwischen hab ichs für nen für beide Seiten relativ guten Preis Verkauft.

Geschrieben

@marksman:

Dafür darf sich der Händler ggf. mit Garantieansprüchen belasten:

Bei gebrauchten Waren gelten neue Bedingungen. Ein Händler muss eine Gewährleistung von mindestens einem Jahr bieten. Auf Reparaturen zwei Jahre und zwar unabhängig davon ob neue oder gebrauchte Teile eingebaut werden. Darüber hinaus dürfen Kostenvoranschläge grundsätzlich nicht mehr in Rechnung gestellt werden.

Für alle Waren, egal ob neu oder gebraucht, gilt: Tritt ein Mangel in den ersten sechs Monaten auf, geht man davon aus, dass der Mangel bereits beim Verkauf vorhanden war. Hier muss der Händler den Nachweis führen, dass er nicht vorhanden war. Für die folgenden Monate liegt die Beweispflicht wie gehabt beim Käufer.

Letztlich darf dann unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung wie bisher üblich, nur noch von privat an privat veräußert werden.

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