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IGNORED

Ersatzbedürfnisbescheinigung für Polizei Bayern?


Gast Harlekin

Empfohlene Beiträge

Hallo WO'ler

vor längerer Zeit lief hier mal ein thread in dem geschildert wurde, dass Polizeibeamte in Bayern mit einer Bescheinigung des Dienstherren eine private Waffe erwerben und führen dürfen.

Habe mich fast totgesucht - kann den thread aber nicht mehr finden.

Ist das immer noch so? Gibt es dazu verlässliche Unterlagen?

Harlekin

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den habe ich schon durchgeackert, Karl. Das war er aber nicht, obwohl er schon in die Richtung zielt.

In den von mir erinnerlichen fred habe ich fast dieselbe Frage gestellt; habe nur die Antwort nicht mehr drauf.

Jetzt ist diese Frage gerade wieder aktuell.

Harlekin

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