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IGNORED

Verlust einer Waffe durch einen Waffenhändler


Slotsipxes

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Geschrieben

Hallo - wie sieht es aus wenn ein Waffenhändler im Kundenauftrag eine Waffe nach Spanien verschickt, über die Post - Warenwert ist 800EUR- versichert ist es aber nur mit 500EUR. Waffe kommt nicht an und Waffenhändler zeigt sich desinteressiert nachzuforschen. Waffe ist in seinen Büchern eingetragen weil für Kunden -gegen Einlagerungsgebühr-eingelagert. Kunde ist Eigentümer - Waffenhändler Besitzer. Wie vorgehen?

Danke

Geschrieben

Hallo - wie sieht es aus wenn ein Waffenhändler im Kundenauftrag eine Waffe nach Spanien verschickt, über die Post - Warenwert ist 800EUR- versichert ist es aber nur mit 500EUR. Waffe kommt nicht an und Waffenhändler zeigt sich desinteressiert nachzuforschen. Waffe ist in seinen Büchern eingetragen weil für Kunden -gegen Einlagerungsgebühr-eingelagert. Kunde ist Eigentümer - Waffenhändler Besitzer. Wie vorgehen?

Danke

Frag das BKA ob Dein Händler überhaupt eine Versendeerklärung (muss VOR Versand gemacht werden) an das BKA abgegeben hat. Wenn Du tatsächlich der Besitzer bist, hast Du ein Auskunftsrecht. Sonst nicht.

Im übrigen darf nach Spanien auf dem Landwege eine Pistole z.B. garnicht in einer Fuhre verschickt werden, da walte das frz. Gesetz davor, das den Versand von Pistolen in Durchfuhr durch Frankreich reglementiert.

Pistolen/Revolver dürfen nur in 2 verschiedenen Sendungen -alsoLauf/Griffstück getrennt- (die zeitlich 48 Stunden auseinanderliegen müssen) durch Frankreich versandt werden.

Nicht beachtet: Pech für den Händler...

Ungeachtet dessen, egal wie Dein Händler verschickt...er haftet für die Unversehrtheit der Ware in der Höhe, wie sie ihm "als Einlagerung übereignet wurde", also dann in der dort genannten Höhe. Kein Vertrag über Wert? Dann Pech des Kunden...

GF

Muni

Geschrieben

@heinrich

ja da hast Du recht, habe die auch schon gelesen, aber mein Fall ist da etwas spezieller gelagert. Der könnte nämlich - wenn das Teil nicht endlich da ankommt wo es hin soll - ein interessanter Gerichtsfall werden für all die, die Waffen verschicken!

@muni

Waffe wurde für den Preis von 800EUR verkauft - Beleg ist vorhanden - dürfte ausreichen um vor Gericht den Schadensfall zu kategorisieren. Käufer hat das Geld schon überwiesen und wartet schon seit 21. Oktober (Datum der Verbringungserklärung) darauf das es ankommt. Original "Consentimiento previo para la transferencia de armas de fuego" habe ich. Laut Händler wurde es schon zweimal verschickt und kahm zweimal zurück. Ist keine Kurzwaffe - aber Selbstlader.

Ich mag generell keinen Streß mit anderen - aber wenn ich für dumm verkauft werde dann gibt es streß, und dann richtig und nachhaltig!

Slot

Geschrieben

@heinrich

ja da hast Du recht, habe die auch schon gelesen, aber mein Fall ist da etwas spezieller gelagert. Der könnte nämlich - wenn das Teil nicht endlich da ankommt wo es hin soll - ein interessanter Gerichtsfall werden für all die, die Waffen verschicken!

@muni

Waffe wurde für den Preis von 800EUR verkauft - Beleg ist vorhanden - dürfte ausreichen um vor Gericht den Schadensfall zu kategorisieren. Käufer hat das Geld schon überwiesen und wartet schon seit 21. Oktober (Datum der Verbringungserklärung) darauf das es ankommt. Original "Consentimiento previo para la transferencia de armas de fuego" habe ich. Laut Händler wurde es schon zweimal verschickt und kahm zweimal zurück. Ist keine Kurzwaffe - aber Selbstlader.

Ich mag generell keinen Streß mit anderen - aber wenn ich für dumm verkauft werde dann gibt es streß, und dann richtig und nachhaltig!

Slot

Was jetzt? Die spanische vorherige Zustimmung ist vom 21.10, oder die tatsächliche deutsche Verbringungsgenehmigung?

Hast du eine Kopie der Verbringungsgenehmigung des Händlers an den "Endverbraucher" in Spanien?

Eine Dauerverbringungsgenehmigung des Händlers reicht nämlich NICHT aus, wenn der Endkunde eine Privatperson ist. dann bedarf es einer Einzelgenehmigung für den Händlers von dessen Ordnungsamt. Er hat dann allerdings auch den Vorteil, das die BKA-Meldung durch das OA gemacht werden muss. Bei Versand aufgrund einer Dauergenehmigung (max.3 Jahre) an einen Händler im EU-Ausland, muss der versendende Händler dann im Voraus eine Meldung ans BKA machen....

Also prüf erst mal, ob der Händelr überhaupt schon die Puste losgeschickt hat....vielleicht klemmts ja auch bei seiner "Papierarbeit"...die meisten haben davon nämlich 0 Ahnung..

Warum sollten denn die waffen, bzw. das Paket "zurückgekommen" sein??? Dafür muss es ja auch eine Erklärung geben....

GF

Muni

Geschrieben

@muni

Das Original habe ich - der Händler hat nur ein FAX davon. Das Original was ich habe ist eine Abschrift weil das erste Original irgendwie verschütt gegangen ist. Ich weiß das die Verbringungsgenehmigung am 21.10 defenitiv da war, weil ich sie selbst in der Hand hatte. Aber das ist jetzt alles eh zu spät da der Käufer mit heute morgen telefonisch mitgeteilt hat das er vom Kauf zurücktritt wenn die Puste net bis zum 11.12 bei ihm eingeschlagen ist. Außerdem wird er die Waffe bei der Guardia Civil als gestohlen melden. Das hat sich der Händler aber jetzt selbst eingebrockt! Wie oft war ich schon da und jedesmal war es ein anderer Grund weswegen die Puste noch net weg war. Hab ihm jetzt eine Frist gesetzt usw. der Rest wird dann von selbst kommen oder es kommt jemand anderes zu ihm wegen der Puste. Hab echt die Schn.... voll mit diesen Zickereien! Auf jeden Fall wird er mir den ersteigerten Betrag bezahlen. Und wenn die Puste weg ist, hat er eh ein Problem weil der Wiederbeschaffungswert wesentlich höher ist als der Betrag den der Spanier bezahlt hat - wenn er den noch einen guten Ljungmann findet!

Schönes WOE

Geschrieben

@muni

Das Original habe ich - der Händler hat nur ein FAX davon. Das Original was ich habe ist eine Abschrift weil das erste Original irgendwie verschütt gegangen ist. Ich weiß das die Verbringungsgenehmigung am 21.10 defenitiv da war, weil ich sie selbst in der Hand hatte. Aber das ist jetzt alles eh zu spät da der Käufer mit heute morgen telefonisch mitgeteilt hat das er vom Kauf zurücktritt wenn die Puste net bis zum 11.12 bei ihm eingeschlagen ist. Außerdem wird er die Waffe bei der Guardia Civil als gestohlen melden. Das hat sich der Händler aber jetzt selbst eingebrockt! Wie oft war ich schon da und jedesmal war es ein anderer Grund weswegen die Puste noch net weg war. Hab ihm jetzt eine Frist gesetzt usw. der Rest wird dann von selbst kommen oder es kommt jemand anderes zu ihm wegen der Puste. Hab echt die Schn.... voll mit diesen Zickereien! Auf jeden Fall wird er mir den ersteigerten Betrag bezahlen. Und wenn die Puste weg ist, hat er eh ein Problem weil der Wiederbeschaffungswert wesentlich höher ist als der Betrag den der Spanier bezahlt hat - wenn er den noch einen guten Ljungmann findet!

Schönes WOE

Wenn die denn nun wirklich verschickt wurde (auf dem Landweg) -so richtig wird man ja aus der Beschreibung nicht schlau- kann sie auch in Frankreich ohne ein dazugehöriges Transferpapier der DGA von einer Kontrollinstanz beschlagnahmt sein, da sie in Frankreich noch als Kategorie 1-Waffe (=Kriegswaffe) gilt und ausserdem ein Selbstladegewehrchen mit entnehmbarem Magazin ist. Dann hat der Käufer ein Problem, da der Verlust, bzw. Untergang während des Transportes üblicherweise immer auf den Käufer übergeht, es sei denn, dieser gibt besondere Versendeformen selbst vor...

GF

Muni

Archiviert

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