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IGNORED

Eigentümer - Besitzer


Slotsipxes

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Geschrieben

Wenn ich Eigentümer einer Waffe bin und diese bei einem Büchsenmacher eingelagert wurde (Er also Besitzer dieser Waffe ist) und ich diese dann verkaufe und meinen Büchsenmacher beauftrage diese zu versenden, wer ist dann bei Verlust dafür haftbar zu machen? Bzw. kann ich dann Schadenserstaz verlangen wenn der Versand nicht ordnungsgemäß erfolgt ist?

Geschrieben
Beim Versendungskauf findet der Gefahrübergang bereits dann statt, wenn die Sache abgeschickt wurde (§ 447 Abs. 1 BGB), also z.B. mit der Übergabe an den Spediteur. Dies gilt gem. § 474 Abs. 2 BGB jedoch nicht beim Verbrauchsgüterkauf: Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Sache, so geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat. Abweichende Vereinbarungen (z. B. „unversicherter Versand nur auf Gefahr des Käufers“) sind nach § 475 Abs. 1 BGB unwirksam.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahren%C3%BCbergang

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