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IGNORED

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thomas9

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Geschrieben

Auf die Gefahr hin, eine andere Meinung als die vorherrschende zu vertreten, möchte ich trotzdem ein paar Worte dazu verlieren:

Der Einzug der Waffe und die Anzeige gegen den Besitzer sehe ich vor allem als Schutz desselben an. Wer mit einer täuschend echt nachgemachten Waffe (denken wir jetzt weniger an einen Vollautomaten sondern stellen uns vor, er hätte einen Kurzwaffennachbau mitgeführt) durch bewohnte Gegenden rennt, gefärdet vor allem sich selbst.

Ein beherzter Mensch könnte auf den Gedanken kommen, er müsse sich oder seine Umweld von dieser Gefahr befreien, ein blaues Auge wäre dann wohl für den Waffenbesitzer ein günstiger Ausgang des Zusammentreffens.

Ein wirklich böser Mensch könnte auf die Idee kommen sich "mal eben" eine Waffe zu besorgen. Ausgang für den Jugendlichen wohl ungewiß.

Ein Mitglied der Trachtengruppe könnte, da unvorbereitet auf eine solche Situation, überreagieren.

Darüberhinaus bedeutet eine Anzeige nicht das Ende jeglicher Zukunftsaussichten, eine Anzeige muß letzendlich nicht einmal zu einer Verurteilung führen.

Wenn dies aber bedeutet, daß der o.g. Jugendliche mit 18 Jahren keine WBK ausgestellt bekommt (oder ist das jetzt mit 21?), dann finde ich das vollauf in Ordnung. Im Alter von 16 Jahren sollte ein Jugendlicher in der Lage sein, über sein Tun und Handeln zu reflektieren und verantwortungsbewußt mit solchem "Spielzeug" umgehen. Von mir und wahrscheinlich auch von den meisten anderen hier wurde das in diesem Alter erwartet.

Ja, auch ich habe mit den damals verbreiteten Erbsenpistolen gespielt, auch wir hatten Blasrohre und Fletschen (Zwillen für diejenigen, die nicht aus meiner Region stammen), aber wir sind nie auf die Idee gekommen, damit offen auf der Straße unsere "Kämpfe" auszutragen, der Wald war doch in der Nähe und viel aufregender. Und wir kamen auch nie auf die Idee, Pistolen (egal, ob Gas oder "scharf") mitzunehmen, obwohl sich mehr als eine Gelegenheit dazu bot.

In diesem Sinne: Das Lesen des Beipackzettels zu der Waffe hätte geholfen, ggf. ein Zuhören beim verantwortlich handelnden Verkäufer (in der Hoffnung, das ein solcher die Waffe verkauft hat)

Geschrieben

Im Alter von 16 Jahren sollte ein Jugendlicher in der Lage sein, über sein Tun und Handeln zu reflektieren und verantwortungsbewußt mit solchem "Spielzeug" umgehen. Von mir und wahrscheinlich auch von den meisten anderen hier wurde das in diesem Alter erwartet.

Sehe ich genauso.

Mit 16 sollte man eigentlich "erzogen" sein. Sollte.

Geschrieben

...

Ich habe manchmal den Eindruck, das so mancher Polizist nicht weiß, wann eine mündliche Verwarnung auch reichen würde. Es gibt wirklich wichtigere Dinge um die sich die Polizei kümmern sollte...

Richtig,

So reicht es beispielsweise halt nicht als Handlungsbedarf aus, wenn der Ex einer Bekannten vor deren Wohnungstüre auftaucht und ihr sowie ihrer Familie droht (die Androhung körperlicher Gewalt war da noch das Harmloseste), es muß wahrscheinlich erst was passieren (Antwort des angerufenen diensthabenden Beamten: "Solange er nur droht und nicht die Wohnung betritt, können wir überhaupt nichts machen...").

Dabei ist der Betreffende bereits wegen ähnlicher Delikte einschlägig vorbestraft und eine seiner Ex-Lebensgefärtinnen musste (nach extremem Terror seinerseits) gar bereits zur Therapie in eine psych. Klinik. Aber die Vorgeschichte des Betreffenden reichte halt nicht aus, den diensthabenden Beamten zu veranlassen, ihm doch mal auf den Zahn zu fühlen zu lassen.

Die leiten lieber ein Ermittlungsverfahren wg. Verstoßes gg. das WaffG/KWKG gegen spielende Kinder/Jugendliche ein. Ist ja auch einfacher, denn da liegen ja die Tatsachen auf der Hand und bedürfen keiner aufwändigen und ewtl risikobehafteten Ermittlungen.

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