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IGNORED

Kauf einer Waffe aus England Vorgehensweise ?


gunsmith

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, ich möchte eine Waffe aus England kaufen, und diese als Händler importieren. Der Verkäufer ist eine Privatperson.

Wie ist die genaue Vorgehensweise für mich bzw. für den Verkäufer und welche Formulare werden benötigt.

Für einen genauen Ablauf wäre ich dankbar.

Gruß

gunsmith

Geschrieben

Hallo,

du musst den Import bei der zuständigen Überwachungsbehörde anmelden.

Sprich bei Polizei, Jagdbehörde oder einfach bei der Stadt.

Da bekommst du dann ein Formular, das du ausfüllst und damit müsste die Sache

dann auch erledigt sein.

Geschrieben

Hallo, ich möchte eine Waffe aus England kaufen, und diese als Händler importieren. Der Verkäufer ist eine Privatperson.

Wie ist die genaue Vorgehensweise für mich bzw. für den Verkäufer und welche Formulare werden benötigt.

Für einen genauen Ablauf wäre ich dankbar.

Gruß

gunsmith

Was ist das für eine Waffe?

Davon hängt ab, ob er (der Verkäufer) eine Verbringungsgenehmigung seiner Polizeibehörde erhält, oder ob eine Genehmigung des Home Office notwendig wird.

Wenn der diese Frage geklärt hat, musst Du das entsprechende Gegenpapier von hier (vorherige Einwilligung) beibringen. (Dauergenehmigungen werden von England NICHT anerkannt!!) Damit erhält der Verkäufer seine Verbingungsgenehmigung.

Allerdings gibts je nach Waffe besondere Transportvorschriften innerhalb Englands....

Muni

PS: Als Händler sollte man sowas aber schon wissen....

Abgesehen davon, das Auskünfte hier , keinesfalls verbindliche Rechtsaskünfte darstellen und im Falle eines falles NIX wert sind...

GF

Muni

Geschrieben

Verstehe den Sinn des letzten Beitrags nicht.

gunsmith

Naja, was hier eben gesagt oder gepostet wird, nicht die Bohne vor Gericht oder bei Behörden wert ist.

Der einzigste für Dich rechtsverbindliche Ansprechpartner ist deine Heimatbehörde von der Du deine WHE hast.

DIE und nicht das Forum können Dir Rechtsauskünfte geben, welche Dinge bei Verbringung (auch die frühere "Einfuhr" ist eine Verbringung) zu beachten sind. Hier kannst Du nur "Erfahrungsberichte" von anderen hören, die allerdings bei rechtlichen Problemen die durch diese Auskünfte entstehen, nichts helfen werden/können..

Ist das verständlich genug???

GF

Muni

Geschrieben

Ähm, meinte eigentlich eher den Beitrag von Rhodium.

Kenne mich nur beim Handel innherhalb Deutschlands aus. Die Polizeibehörde hat anscheinend auch nicht den Durchblick.

Nichts für ungut.

gunsmith

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