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IGNORED

Munition und Lauf aus den USA nach D bringen.


Hicom300

Empfohlene Beiträge

Tach erstmal an alle.

Folgendes Szenario:

Ich habe die Möglichkeit Sachen , welche ich bei Ebay.com ersteigere oder in Amiland bestelle an die US Adresse eines Freundes schicken zu lassen.Die Teile lagern dort , bis mein Bekannter(5x im Jahr) oder ich (leider nur einmal im Jahr) dorhin kommt und sie dann mitbringt.

1. Frage.Ich brauche einen langen Lauf für meine Mossberg500. Die sind dort günstig zu haben.Was muss ich bei der Einfuhr nach D beachten? Kann nur ich diesen Lauf mitbringen oder auch mein Bekannter? Muss ich bei meinem SB eine Einfuhrgenehmigung holen???? Die Waffe habe ich schon auf meiner grünen WBK stehen. Wo bekomme ich eine Export Licence??? Die brauche ich doch sicherlich auch.

2. Frage: Das Pulver ist dort sooooogünstig.Da kosten eben 8lbs 3,7kg). 99 $. Da kriege ich hier bei F. gerade mal 1kg für den Preis. Mit den Geschossen verhält es sich preislich ähnlich.Das Pulver bekomme ich hier nicht so einfach rüber.Das ist mir schon klar.Aber wie sieht es denn aus , wenn ich es drüben in Patronen verlade?Bei meinen 300WinMag macht sich das im Preis sicherlich sehr bemerkbar , ob ich die hier lade oder drüben. Bei der Lufthansa darf ich 5kg Munition pro Person mitnehmen.Wir fliegen meistens zu viert vor X-Mas hin.Das wären dann 20kg an Murmeln. Geht das? Nicht CIP konform , aber ist ja für Eigengebrauch.

:bb1:

MfG

Hicom300

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Tach erstmal an alle.

Folgendes Szenario:

Ich habe die Möglichkeit Sachen , welche ich bei Ebay.com ersteigere oder in Amiland bestelle an die US Adresse eines Freundes schicken zu lassen.Die Teile lagern dort , bis mein Bekannter(5x im Jahr) oder ich (leider nur einmal im Jahr) dorhin kommt und sie dann mitbringt.

1. Frage.Ich brauche einen langen Lauf für meine Mossberg500. Die sind dort günstig zu haben.Was muss ich bei der Einfuhr nach D beachten? Kann nur ich diesen Lauf mitbringen oder auch mein Bekannter? Muss ich bei meinem SB eine Einfuhrgenehmigung holen???? Die Waffe habe ich schon auf meiner grünen WBK stehen. Wo bekomme ich eine Export Licence??? Die brauche ich doch sicherlich auch.

2. Frage: Das Pulver ist dort sooooogünstig.Da kosten eben 8lbs 3,7kg). 99 $. Da kriege ich hier bei F. gerade mal 1kg für den Preis. Mit den Geschossen verhält es sich preislich ähnlich.Das Pulver bekomme ich hier nicht so einfach rüber.Das ist mir schon klar.Aber wie sieht es denn aus , wenn ich es drüben in Patronen verlade?Bei meinen 300WinMag macht sich das im Preis sicherlich sehr bemerkbar , ob ich die hier lade oder drüben. Bei der Lufthansa darf ich 5kg Munition pro Person mitnehmen.Wir fliegen meistens zu viert vor X-Mas hin.Das wären dann 20kg an Murmeln. Geht das? Nicht CIP konform , aber ist ja für Eigengebrauch.

:bb1:

MfG

Hicom300

Das scheitert schon mal bei der (auch bei selbst hergestellter) Munition an der "Ausfuhr".

Da Du kein ATF 6 NIA für eine "Einfuhr" von Munition hattest, kannste auch nix "mit zurück nehmen"....

Rein rechtlich darfst Du als NIA in den USA nämlich gar keine Munition "erwerben" (auch das Herstellen ist erwerben). Schau mal auf die ATF Webseite bei Erwerbsmöglichkeiten für "Aussengeländers"...das ernüchtert dann etwas und relativiert den sogenannten "Preisvorteil"

Bei Deinem Lauf musst Du Dir den -eben wegen der gleichen ATF-Voraussetzungen für Ausländers- von einem Händler zusenden lassen. Ob sich das bei einem Lauf (der dann auch noch hier zu beschiessen wäre)

und den Gebühren für die Drittlandeinfuhrgenehmigung (10,23Euro) + ggfls. Zoll und Märchensteuer rechnet, musst Du selbst entscheiden.

Dein Bekannter kann das Dingens mangels eigener Genehmigung im "Einfuhrland" Deutschland auch nicht mitbringen...Ein Erwerb von Dir selbst in Amiland ist für eine direkte Mitnahme -wie Du auf der ATF-Seite nachlesen kannst- ausgeschlossen.

Machen kann jeder was er will, aber Du solltest dann auch die möglichen Rechtsfolgen bedenken....

Da Du ja öfter in den USA bist, wirst Du auch diese Verballhornung von englisch der AMIS lesen können und die entsprechende Website des ATF entsprechend interpretieren können :D:D

http://www.atf.gov/pub/fire-explo_pub/p5300_18.pdf

http://www.atf.gov/firearms/022002newregs4nonimmigrant.pdf

Du must es zuerst speichern, sonst öffnet es in den meisten Fällen nicht...

Hier schnell ein Auszug daraus:

Purchasing a frearm from a nonlicensee

to possess in the United States

❖ A nonimmigrant alien generally MAY NOT pur-

chase a frearm from a nonlicensee to possess in

the United States. If you violate this prohibition,

you could receive a maximum of 5 or 10 years

of imprisonment, depending on the violation. If

you have questions regarding possible exceptions

to this prohibition, contact the Bureau of Alcohol,

Tobacco and Firearms (ATF).

Purchasing ammunition from a Federal

Firearms Licensee (FFL) or a nonlicensee

to possess in the United States

A nonimmigrant alien generally MAY NOT pur-

chase ammunition from an FFL or a nonlicensee

to possess in the United States. If you violate this

prohibition, you could receive a maximum of 10

years of imprisonment.

Du siehst, die Strafen sind exorbitant....aber jedem Tierchen sein Pläsierchen.....

Wenn Du drüben zur Jagd gehst, darfst Du ggfls. die dort zu verbrauchende Munition mit einem gültigen US-Jagdschein (egal welchen States) "erwerben", allerdings darfst Du weder Waffe(n) (teile) und/oder Munition "ausführen", ansonsten, siehe oben....

GF

Muni

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@muni

Ich danke dir recht herzlich für deine Ausführung. Sehr informativ. Eine virtuelle Kiste Bier für dich. :appl:

Das mit der Munition is ja ein Ding. :angry2:

Wenn man den Text richtig interpretiert , fallen da auch Geschosse ,Hülsen und Primer drunter.

Dann habe ich auch schon mind. 10 Kandidaten für den elektrischen Stuhl drüben, weil die das Zeug ohne "Export Declaration" nach D schicken.Und das sind FLL Dealer.

Ich schreib jetzt erstmal die ATF an , was sie dazu meint, wenn ich der "Lauf aus Ebay" vom Verkäufer einfach nach D schicken lasse. Meinen SB werde ich gleich mal damit konfrontieren.

Grüsse

Hicom300

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Ich schreib jetzt erstmal die ATF an , was sie dazu meint, wenn ich der "Lauf aus Ebay" vom Verkäufer einfach nach D schicken lasse. Meinen SB werde ich gleich mal damit konfrontieren.

Grüsse

Hicom300

Am besten nennst du der ATF gleich den Namen des Händlers, dann hat sich das eh erledigt!!!

Viele der Ebay-Händler wissen, das der "Versand" nicht erlaubt ist und tun es trotzdem. Für dich ist imho nur die D Seite relevant. Wenn du in D die Papiere hast, Einfuhrerlaubnis und EWB, sollte es passen.Dann den Lauf zum Beschuss und gut.

ALLERDINGS zweifle ich daran das es billiger kommt als den Lauf in D zu kaufen!

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@muni

Ich danke dir recht herzlich für deine Ausführung. Sehr informativ. Eine virtuelle Kiste Bier für dich. :appl:

Das mit der Munition is ja ein Ding. :angry2:

Wenn man den Text richtig interpretiert , fallen da auch Geschosse ,Hülsen und Primer drunter.

Dann habe ich auch schon mind. 10 Kandidaten für den elektrischen Stuhl drüben, weil die das Zeug ohne "Export Declaration" nach D schicken.Und das sind FLL Dealer.

Ich schreib jetzt erstmal die ATF an , was sie dazu meint, wenn ich der "Lauf aus Ebay" vom Verkäufer einfach nach D schicken lasse. Meinen SB werde ich gleich mal damit konfrontieren.

Grüsse

Hicom300

Hi, in echt wär die Kiste besser :D:D

Aber wie ich schon sagte, wissen das richtige Procedere viele Händler in den USA selbst nicht besser (allerdings wird da auch nicht viel Gr...vorausgesetzt, zum Erhalt einer Class 1-License). Mittlerweile ziehen aber die Anforderungen an und es wird jetzt auch eine feste Geschäftsadresse mit Ladenlokal, Buchführung etc. verlangt. Auch schickt das ATF desöfteren Agent Provokateurs raus, um die "Bibelfestigkeit" der Händler zu überprüfen.

Das State Dep., bzw. spezielle Dienststellen überprüfen durchaus auch den ebay-Verkehr, als auch auswärtige Websites, bei denen ggfls. Arms-Trafficking festgestellt worden ist, oder vorkommen könnte....

So zahnlos sind die Amis auch hier nicht. Wie ich vorher schon mal geschrieben hatte, geht das auch soweit, das deutsche Zollbehörden auf "illegale", oder unter Wert vorgenommene Transaktionen hingewiesen werden. Da der Zoll als Fiskalbehörde nach der Abgabeordnung keine Durchsuchungsgenehmigung benötigt, kann schneller ein Rollkommando des HZA aufschlagen, als man denkt... :-((

Das sollte man im Hinterkopf behalten. Ebenso, das eine Steuerstraftat i.d.R. reicht, um die Unzuverlässigkeit ggfls. zu begründen, da i.d.R. Vorsatztat...

GF

Muni

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Mein SB hat sich , wie nicht anders zu erwarten erstmal in Unwissenheit geübt. :peinlich:

Hat gesagt ich soll mal beim Zoll nachfragen.Er macht sich zwischenzeitlich auch mal kundig. :gutidee:

Ich...beim für mich zuständigen Zollamt angerufen. BLA BLA BLA..was brauche ich um..... äääähhhhmmmmmm ja......weis ich auch nicht.Haben sie schonmal beim Regierungspräsidium nachgefragt? Ich hab dann auf eine Fortführung des Gespräches verzichtet. Da klopft auch schon mein SB im Telefon an (das ging schnell) :appl:

Der sagt "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 aus Drittstaaten" , kostet 10,70€ und ich schick dir das gleich per Mail.

Habe das ATF mal kontaktiert.Werde mal berichten was die dazu sagen.

Grüße

Hicom300

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..... Da klopft auch schon mein SB im Telefon an (das ging schnell) :appl:

Der sagt "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 aus Drittstaaten" , kostet 10,70€ und ich schick dir das gleich per Mail.

Habe das ATF mal kontaktiert.Werde mal berichten was die dazu sagen.

Grüße

Hicom300

Herzlichen Glückwunsch zu so einem SB. :appl:

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@m1collector:

Ich denke mal , das du da etwas falsch liegst. Ich möchte keine Waffen bzw. Teile militärischen Ursprungs noch biologische oder nukleare Waffen exportieren.Somit denke ich ,ist das ATF zuständig. Die haben auf meine Anfrage auch ziemlich schnell geantwortet , nur haben die mal IM- und Export verwechselt.Habe heute erst die zweite Anfrage nochmal abgeschickt.

Grüsse

Hicom300 :bb1:

ATF TEXT

Whether purchasing defense articles from Ebay, the ATF Form 6 permit

application is needed from this office to import firearms, ammunition,

and firearms component parts such as 28-inch barrels. As an unlicensed

U.S. resident you may fully complete items 1-15 on the ATF Form 6 Part I

permit application, place your original signature in item 13, and note

the words "personal use not for resale" in item 10 as the specific

purpose of importation. List the barrel under the Implements of War

category on the Form 6 and note the manufacturer's name and address,

type of firearm, and model designation to the firearm associated with

the barrel. You may search our website at

http://www.atf.gov/forms/pdfs/f53303a.pdf to obtain a PDF, non-fillable

version of our ATF Form 6 Part I permit application.

The laws and regulations enforced by the Bureau of Alcohol, Tobacco,

firearms and Explosives do not specify methods for shipping firearms.

Any restrictions on the shipment of firearms and ammunition accompanied

in baggage, household goods, or the public mail system comes within the

purview of the local military transportation authorities and the United

States Postal Service. We suggest you contact them as well as the

commercial carrier prior to shipping your firearms and ammunition to the

United States to ensure you fully comply with the laws and regulations.

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@m1collector:

Ich denke mal , das du da etwas falsch liegst. Ich möchte keine Waffen bzw. Teile militärischen Ursprungs noch biologische oder nukleare Waffen exportieren.Somit denke ich ,ist das ATF zuständig. Die haben auf meine Anfrage auch ziemlich schnell geantwortet , nur haben die mal IM- und Export verwechselt.Habe heute erst die zweite Anfrage nochmal abgeschickt.

Grüsse

Hicom300 :bb1:

ATF TEXT

:rotfl2: Schon gut, Du musst es ja Wissen, ich bin ja nur Waffenhändler und importiere so gut wie nichts aus den USA.

Aber falls es Dich interessiert, kontaktiere den Verein, der ist nämlich dafür zuständig: http://www.pmdtc.org/

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:rotfl2: Schon gut, Du musst es ja Wissen, ich bin ja nur Waffenhändler und importiere so gut wie nichts aus den USA.

Aber falls es Dich interessiert, kontaktiere den Verein, der ist nämlich dafür zuständig: http://www.pmdtc.org/

M1collector hat schon Recht, für EXPORT aus den USA ist das State Department zuständig.............aber nicht immer schnell!

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@m1collector

Der eine sagt so , der andere so , ich lasse mich aber gerne belehren, denn bei mir ist es das erste mal.

Dann werden die Herren der ATF sich ja wohl für "not authorized" erklären.Mal sehen was bei rumkommt. Eilen tut es mir im Moment nicht. Hatte jetzt so lange keinen anderen Lauf , da wirds der kurze auch noch ein paar Monate tun.

Viele Grüsse

Hicom300

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