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IGNORED

Gelbe WBK


mangri

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Im DWJ Nr. 08/06 ist auf Seite acht unter der Überschrift "Kein Sonderweg bei Waffenbesitzkarte"

folgender Text zu lesen:

Der Landkreis Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz) muss einem Sportschützen eine gelbe WBK ohne

Einschränkungen ausstellen. Dies entschied die 1. Kammer des Mainzer Verwaltungsgerichts.

Der Schütze hatte geklagt, weil der Kreis in seine Karte den Zusatz gesetzt hatte : "Es dürfen nur

Waffen erworben werden, die in den Vereinen des WBK-Besitzers auch geschossen werden".

Diese Beschränkung wurde vom Ministerium des Inneren und für den Sport in einer landesweiten

Sachbearbeiterbesprechung festgelegt.

Nach Ansicht der Richter gibt es für eine solche Regelung aber keine Grundlage im Bundeswaffengesetz.

In Paragraph 14 heißt es sinngemäß, dass alle im gesamten Verband zugelassenen Waffen erlaubt sind.

Soweit die Nachricht,

:gutidee::icon14::icon14::icon14:

Geschrieben

Jetzt warten wir erst einmal ab, bis ich die schriftlichen Urteilsgründe bekomme, und dann sehen wir, ob das Land Berufung einlegt. War eine gute Verhandlung.

Carcano

Geschrieben

Im DWJ Nr. 08/06 ist auf Seite acht unter der Überschrift "Kein Sonderweg bei Waffenbesitzkarte"

folgender Text zu lesen:

Der Landkreis Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz) muss einem Sportschützen eine gelbe WBK ohne

Einschränkungen ausstellen. Dies entschied die 1. Kammer des Mainzer Verwaltungsgerichts.

Der Schütze hatte geklagt, weil der Kreis in seine Karte den Zusatz gesetzt hatte : "Es dürfen nur

Waffen erworben werden, die in den Vereinen des WBK-Besitzers auch geschossen werden".

Diese Beschränkung wurde vom Ministerium des Inneren und für den Sport in einer landesweiten

Sachbearbeiterbesprechung festgelegt.

Nach Ansicht der Richter gibt es für eine solche Regelung aber keine Grundlage im Bundeswaffengesetz.

In Paragraph 14 heißt es sinngemäß, dass alle im gesamten Verband zugelassenen Waffen erlaubt sind.

Soweit die Nachricht,

:gutidee::icon14::icon14::icon14:

siehe : http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...=319646&hl=

MaWo

Geschrieben

Alles klar, nachdem ich Deinen Link studiert habe, sehe ich ein: Hatten wir schon.

Allerdings hatte ich bisher keinen Zusammenhang gesehen, sorry.

:unsure:

Hey, ich wollte doch nur auf die zusätzlichen Informationen dort verweisen.

;)

MaWo

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Jetzt warten wir erst einmal ab, bis ich die schriftlichen Urteilsgründe bekomme, und dann sehen wir, ob das Land Berufung einlegt. War eine gute Verhandlung.

Die Urteilsgründe sind jetzt eingetroffen. Erfreulich ! Ich habe das Urteil sogleich in den FWR-News veröffentlichen lassen (im Auszug), Nr. 3/2006 S. 11.

Ich hoffe, daß auch andere rheinland-pfälzische Schützen sich dadurch ermutigen lassen, zu klagen. Wer nähere Ínformationen braucht, kann sich an mich wenden.

Carcano

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