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IGNORED

Frage zu 2/6 bei gelb


hotch

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Geschrieben

Moin,

hätte da gerne mal eine Frage. Bei mir ist auf gelb 2/6 eingetragen (bitte darüber keine Grundsatzdiskussion ;) ).

Wie ist das nun, wenn ich mir eine Langwaffe kaufe und diese innerhalb der nächsten Wochen wieder verkaufe, weil ich etwas gefunden habe, das mir besser gefällt (Beispiel: Ordonannzer) und ich aber noch vorhabe, mir eine zweite LW in dem halben Jahr zu holen.

Ist das machbar, da man die eine Waffe wieder veräußert hat (und somit ausgetragen) oder zählt hier wirklich der Erwerb (unabhängig vom Verkauf)?

Gruß

Hotch

Geschrieben

Ist das machbar, da man die eine Waffe wieder veräußert hat (und somit ausgetragen) oder zählt hier wirklich der Erwerb (unabhängig vom Verkauf)?

Grundsätzlich beschränkt die 2/6 Regel den Erwerb. Verkaufen darfst Du Waffen ohne Einschränkung.

Karl

Geschrieben

Hab mich scheinbar etwas mißglücklich ausgedrückt.

Also nochmal... nehmen wir an, ich habe zum jetzigen Zeitpunkt keine LW und habe mir eben eine gekauft. Nun habe ich für den gleichen Waffentyp ein Angebot erhalten, das ich nur schwer ausschlagen könnte. Würde bedeuten, ich hätte 2x den gleichen Waffentyp und hätte eigentlich bereits mein Kontingent für das halbe Jahr erschöpft.

Wenn ich nun aber die erste LW verkaufe und aus gelb austragen lasse habe ich ja nur noch eine LW. Darf ich dann im Rahmen der 2/6-Regelung noch eine LW kaufen, damit ich wieder 2 Stück habe oder würde mir dafür der Eintrag verweigert, weil ich ja somit die 3. LW im halben Jahr gekauft hätte?

Hoffe, ich hab's etwas verständlicher formuliert ;)

Geschrieben

Na schauen wir doch mal nach:

"Innerhalb von 6 Monaten dürfen nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden"

Klingt mir nach nicht mehr kaufen dürfen :gaga: nicht nach tatsächlich Gewalt drüber ausüben.

Aber vielleicht kann man ja seinem SB gut zureden und es ist einer dieser Fälle die eine Ausnahme von "in der Regel" darstellt.

Würds aber vorher klären.

Und das Angebot ist so gut, das sich der Stress und die Gebühren rentieren?

Ist ein bisschen warten da nicht einfacher?

Geschrieben

Die 2/6 Regel besagt daß Du in einem halben Jahr 2 Waffen kaufen darfst, nicht daß sich dein Waffenbestand um 2 Waffen erhöhen darf.

Wenn Du eine Waffe sofort wieder verkaufst begründet dies keinen Anspruch auf eine dritte Erwerbserlaubnis.

Karl

Geschrieben
Und das Angebot ist so gut, das sich der Stress und die Gebühren rentieren?

Das wird sich noch zeigen. Wollte erstmal prüfen, was bereits befürchtet habe (Erwerb = Erwerb)

Aber vielleicht kann man ja seinem SB gut zureden und es ist einer dieser Fälle die eine Ausnahme von "in der Regel" darstellt.

Würds aber vorher klären.

Falls es wirklich dazu käme, würde ich auf jeden Fall mit meinem SB reden. Vielleicht kann man ja wirklich was drehen.

@karl

Auch Dir danke für die Info

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