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IGNORED

"selbstherrliche Gängelei" oder "Recht so!" ?


KayTee

Empfohlene Beiträge

.....................Worum es ging war, herauszufinden, ob es ein für den Verbandsmenschen verbindliches Regularium gibt, an dem die Rechtmäßigkeit seiner Maßnahmen gemessen werden kann, oder ob man hilflos einer eventuell vollkommenen Willkür ausgesetzt ist. Daher die Frage nach gesetzlichen oder sonstwie verbindlichen Regelungen zur betreffenden Problematik. Bisher bin ich leider keinen Deut weiter................

Ja, gibt es, nämlich die Regeln des Vebandes. (Die zumindest in unserem Bundesland incl. dem Vordruck mit dem IM abgesprochen sind was in den anderen Bundeländern vermutlich genauso sein wird) Womit wir zu der Frage zurückkommen, ob der Antrag gemäß diesen Regeln gestellt wurde. Sowohl formal, als auch inhaltlich. Hier sind wir in der Tat keinen Deut weitergekommen. :D

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Ich habe noch keine Landesmeisterschaft GK mitgeschossen, bei der es nicht auch Klappanlagen gegeben hätte. Wo ist das denn, wo man auf Landesebene keine Klappanlagen hat ?

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  • 3 Wochen später...

Ich habe noch keine Landesmeisterschaft GK mitgeschossen, bei der es nicht auch Klappanlagen gegeben hätte. Wo ist das denn, wo man auf Landesebene keine Klappanlagen hat ?

NWDSB, Stand Bremen Märchenweg.

@ Walter:

- Regularien: wo verbindlich zu finden?

- Rest: irrelevant

@ All: weitere Frage, anderer Fall; Bedürfnis für "Gelbe" befürwortet, freie Pistole; WBK kommt per Post, alles außer "einläufigen Einzellader-Kurzwaffen" wurde durchgestrichen;

Ich bin mir sicher, zu diesem Thema schon etwas gelesen zu haben. Wo finde ich das im Archiv?

Kleine Hilfe für meine Auffassung: Rechtsgrundlage dafür ist nicht vorhanden, oder?

Laut WaffG:

"(...)(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine

unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten

und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von

einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.(...)"

Danke im Voraus!

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WBK kommt per Post, alles außer "einläufigen Einzellader-Kurzwaffen" wurde durchgestrichen;

Eigentlich wollte ich nicht mehr. <_<

Aber auch hier stimmt was nicht bzw. kann man die Frage nicht so beantworten.

Die WBK stellt das Amt aus, nicht der Verband. Hat nun der Verband gestrichen oder das Amt?

Wie hatte das "Bedürfnis" ausgesehen? Ebenfalls nur für "Freie Pistole"?

Wenn ja, warum wurde eine KONKRETE Waffe beantragt und nicht eine Gelbe Karte?

Wenn nein, wie kommt Amt/Verband darauf dass Du (er/sie/es) eine Freie haben will (st).

(Sorry aber für eine RICHTIGE Antwort brauchen auch die anderen diese Informationen. Der Rest ist spekulieren oder....)

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Eigentlich wollte ich nicht mehr. <_<

Aber auch hier stimmt was nicht bzw. kann man die Frage nicht so beantworten.

Die WBK stellt das Amt aus, nicht der Verband. Hat nun der Verband gestrichen oder das Amt?

Wie hatte das "Bedürfnis" ausgesehen? Ebenfalls nur für "Freie Pistole"?

Wenn ja, warum wurde eine KONKRETE Waffe beantragt und nicht eine Gelbe Karte?

Wenn nein, wie kommt Amt/Verband darauf dass Du (er/sie/es) eine Freie haben will (st).

(Sorry aber für eine RICHTIGE Antwort brauchen auch die anderen diese Informationen. Der Rest ist spekulieren oder....)

Natürlich hat die Behörde die WBK ausgestellt. wie soll der Verband etwas aus einer WBK streichen können die er nie vorliegen hatte? Natürlich bezog sich das Bedürfnis auf eine einläufige einzellader-Kurzwaffe, in diesem Fall wurde regelmäßiges Schießen "Freie Pistole" belegt. Natürlich wurde mit diesem Bedürfnis bei der Behörde eine "gelbe" WBK beantragt.

Noch Fragen?

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Tja, da weiss ICH nicht weiter. Vielleicht kommt ja noch was.

"Wir" beantragen keine KONKRETE Waffe sondern eine gelbe WBK.

"WIR" weisen die Trainingseinheiten mit "KW & LW" (WÖRTLICH!) nach und nicht mit einer KONKRETEN Waffe.

Daher lassen "wir" uns auch nicht auf EINEN Eintrag festnageln.

Obwohl die gelbe nach dem Gesetz nicht beschränkt ist (deshalb machen wir das auch nicht so) wird´s wohl schwer da sich der SB auf das (kastrierte) Bedürfnis herausreden wird.

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NWDSB, Stand Bremen Märchenweg.

@ Walter:

- Regularien: wo verbindlich zu finden?

- Rest: irrelevant

@ All: weitere Frage, anderer Fall; Bedürfnis für "Gelbe" befürwortet, freie Pistole; WBK kommt per Post, alles außer "einläufigen Einzellader-Kurzwaffen" wurde durchgestrichen;

Ich bin mir sicher, zu diesem Thema schon etwas gelesen zu haben. Wo finde ich das im Archiv?

Kleine Hilfe für meine Auffassung: Rechtsgrundlage dafür ist nicht vorhanden, oder?

Laut WaffG:

"(...)(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine

unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten

und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von

einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.(...)"

Danke im Voraus!

Wo das zu finden ist musst du deinen Landesverband fragen. Wie es in Hessen funktioniert ist auf der HP des Verbandes erläutert und wenn man es so macht klappts auch

www.hess-schuetzen.de

siehe unter Downloads/Waffenerwerb

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Wo das zu finden ist musst du deinen Landesverband fragen. Wie es in Hessen funktioniert ist auf der HP des Verbandes erläutert und wenn man es so macht klappts auch

www.hess-schuetzen.de

siehe unter Downloads/Waffenerwerb

Bei "unserem" Landesverband herrscht diesbezüglich vornehme Leere :rolleyes:

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