Zum Inhalt springen
IGNORED

"selbstherrliche Gängelei" oder "Recht so!" ?


KayTee

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nach langer Zeit mal wieder ein Beitrag.

Gibt es verbindliche Vorgaben, wie ein Schießbuch geführt zu werden hat? Der Inhalt ist klar, nur: in welcher Form, wenn überhaupt, muß der jeweilige Eintrag bestätigt werden?

Reicht ein unter Verschluß befindlicher und nur der Aufsicht zugänglicher Stempel oder muß unterschrieben werden? Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Forderung nach Unterschrift?

Ist das Schießbuch ein "Dokument"?

Der Verein bestätigt per Stempel und Unterschrift des Vorstandes auf dem Befürwortungsantrag an den Verband die regelmäßige Teilnahme am Übungsschießen gemäß Anforderungen des WaffG.

Kann ein Verbändler eine Kopie der relevanten Einträge aus den Teilnehmerlisten des Vereines fordern, falls ja, auf Grund welcher Rechtsgrundlage?

Um welchen Verband es sich handelt dürfte klar sein. Der werte Herr unterstellt uns offenbar pauschal Unglaubwürdigkeit auf Basis einer vom betreffenden Mitglied schwach formulierten Begründung im Befürwortungsantrag (wenn man denn etwas hineininterpretieren möchte - ohne böse Absicht ist die Begründung gut verständlich). Objektiv gibt es keine Zweifel, der Kollege schießt überaus regelmäßig und ist nebenbei beschäftigt beim Trachtenverein des Landes.

Wie auch immer, ich bräuchte mal eine qualifizierte Einschätzung. Ich denke, wir sollten das so nicht im Raum stehen lassen.

Vielen Dank im Voraus !

Geschrieben

Moin

tja, bei war es neulich so:

Vereinseigene Kreation eines Schießbuchs wurde sorgfältig geführt, Befürwortungsantrag wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung das es nicht das Schießbuch des Verbandes sei.

Es kam der Vorschlag (von der Ablehnenden Stelle), das man ja alles Umtragen könne und der SLG-Leiter stempelt dann alles ab.

Wurde so gemacht (waren ja nur 2 Jahre!!) und siehe da: Befürwortung erhalten

Meine Meinung: was sich mache Leute so herraus nehmen ist schon eine Frechheit.

Sollte ich eines Tages mal eine neue Waffen erwerben wollen und man lehnt mein privates, seit Jahren geführtes Schießbuch ab, werde ich mich vertrauensvoll an einen qualifizierten Rechtsbeistand wenden.

Geschrieben

hahahahhaha Oh man des kann ja nur der DSB sein oder?

Ist schon der Hammer was die sich so rausnehmen.....

na ja ...hilft nur noch der BDS

Grüsse

Geschrieben

Nach langer Zeit mal wieder ein Beitrag.

Gibt es verbindliche Vorgaben, wie ein Schießbuch geführt zu werden hat? Der Inhalt ist klar, nur: in welcher Form, wenn überhaupt, muß der jeweilige Eintrag bestätigt werden?

Reicht ein unter Verschluß befindlicher und nur der Aufsicht zugänglicher Stempel oder muß unterschrieben werden? Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Forderung nach Unterschrift?

Ist das Schießbuch ein "Dokument"?

Der Verein bestätigt per Stempel und Unterschrift des Vorstandes auf dem Befürwortungsantrag an den Verband die regelmäßige Teilnahme am Übungsschießen gemäß Anforderungen des WaffG.

Kann ein Verbändler eine Kopie der relevanten Einträge aus den Teilnehmerlisten des Vereines fordern, falls ja, auf Grund welcher Rechtsgrundlage?

Um welchen Verband es sich handelt dürfte klar sein. Der werte Herr unterstellt uns offenbar pauschal Unglaubwürdigkeit auf Basis einer vom betreffenden Mitglied schwach formulierten Begründung im Befürwortungsantrag (wenn man denn etwas hineininterpretieren möchte - ohne böse Absicht ist die Begründung gut verständlich). Objektiv gibt es keine Zweifel, der Kollege schießt überaus regelmäßig und ist nebenbei beschäftigt beim Trachtenverein des Landes.

Wie auch immer, ich bräuchte mal eine qualifizierte Einschätzung. Ich denke, wir sollten das so nicht im Raum stehen lassen.

Vielen Dank im Voraus !

Also bei uns (bayerischer BSSB-Verein) wollte der Verband immer sein Formular, in das man 14 Zeilen

eintragen kann. Die Termine sollten übers Jahr verteilt sein.

Die Zeilen beinhalten:

Datum, Waffe, Training/Wettkampf, evtl. Ergebnis, Unterschr. des Schießleiters

oben noch Name und Schützenausweisnummer und unten Ort und Datum sowie "Unterschrift des Vorstandes

laut Vereinsregister" sowie den Vereinsstempel.

Als Hinweis ist noch angegeben: "Dieser Nachweis kann auch nachträglich aus Schießbüchern / Schießklatten / EDV-Aufzeichnungen des Vereines zusammengestellt werden"

Wolli

Geschrieben

hahahahhaha Oh man des kann ja nur der DSB sein oder?

1.: is nicht lustig

2.: is nicht DSB

Geschrieben

3. Ist der BdMP, der das Schießbuch in den Richtlinien zur Befürwortung waffenrechtlicher Bedürfnisse vorschreibt. Bekommt jedes Mitglied bei Eintritt in den BDMP.

Geschrieben

1.: is nicht lustig

2.: is nicht DSB

Nun, eigentlich kann man über solche Aktionen nur lachen. Wir zahlen nicht unerheblich Beträge in diesem Verband, dennoch spielt man sich auf wie LouisXIV. Entweder man lacht (bitter) oder man ärgert sich ein Magengeschwür.

Ja, es geht um den Druckluft-/Kleinkaliber-/Allesanderesindverbrecher-Verband.

Geschrieben

Ja, es geht um den Druckluft-/Kleinkaliber-/Allesanderesindverbrecher-Verband.

na dann ist es ja richtig .... denn ... wo kämen wir denn da hin , wenn jeder ....usw. usf ... :bud:

Geschrieben

Nun, eigentlich kann man über solche Aktionen nur lachen. Wir zahlen nicht unerheblich Beträge in diesem Verband, dennoch spielt man sich auf wie LouisXIV. Entweder man lacht (bitter) oder man ärgert sich ein Magengeschwür.

Ja, es geht um den Druckluft-/Kleinkaliber-/Allesanderesindverbrecher-Verband.

Aahhhh. DSB-Slapping. Sehr beliebt wenn man die Anträge nicht ordentlich auf die Reihe kriegt. :D

Dabei ist doch eigentlich ganz einfach. Sowohl der Weg, als auch die erforderlichen Unterlagen sind klar und zwar ganz klar im LV geregelt, darauf wette ich. Wenn man diesen Weg geht und die Unterlagen lesbar beibringt gibts auch Stempel, da bin ich ziemlich sicher.

Wenn die Anträge in meinem Verein so weitergeleitet würden, wie sie vom Schützen abgegeben werden, hätte die Hälfte auch keinen Stempel bekommen. Und das nicht etwa weil der Verband so kleinlich ist, glaubts mir :chrisgrinst:

Geschrieben

Vielen Dank für den konstruktiven Beitrag.

Wenn du wetten möchtest, gerne. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird also so entschieden, wo sind die Regularien des LV zu finden? Auf der Webseite des NWDSB (zumindest für mich) nicht.

Geschrieben

DSB-Slapping

Dabei ist doch eigentlich ganz einfach. Sowohl der Weg, als auch die erforderlichen Unterlagen sind klar und zwar ganz klar im LV geregelt, darauf wette ich. Wenn man diesen Weg geht und die Unterlagen lesbar beibringt gibts auch Stempel, da bin ich ziemlich sicher.

Wenn die Anträge in meinem Verein so weitergeleitet würden, wie sie vom Schützen abgegeben werden, hätte die Hälfte auch keinen Stempel bekommen

1.: nicht ordentlich gelsen, aber seinen senf dazugeben

2.: Klar geregelt? Wenn jeder macht was er will ist das nicht der Fall

3.: Wer nicht in der Lage ist einen Befürwortungsantrag richtig auszufüllen, hat auch keine Schußwaffe verdient

4.: Wenn ich mir jetzt auch noch vorschreiben lassen muss in welchem Schießbuch ich mein Training/Wettkämpfe abstempeln lassen muss ist es nicht mehr weit bis man mir vorschreibt welche Hose ich anziehen muss und welches Klopapier ich benutzen soll.

Dann die Frechheit zu besitzen, Vorzuschlagen einen Umtrag vorzunehmen ist in diesem Zusammenhang dann wohl die Höhe.

Btw: ich wurde noch nie auf Wettkämpfen darauf hingewiesen, das mein Schießbuch falsch wäre. Weder auf Landes,- noch auf Bundesebene.

Aber es gibt halt Leute die glauben es besser zu wissen

Geschrieben

Vielen Dank für den konstruktiven Beitrag.

Wenn du wetten möchtest, gerne. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird also so entschieden?

Der Verbändler braucht keine Rechtsgrundlage für die Frage ob ihm die vorgelegten Unterlagen für den Stempel genügen oder nicht. Was ihm an Unterlagen genügt legt der Verband fest und kein Gesetz. Die einzige Einschränkung ist, das er mit seinen verbandsinternen Regeln natürlich nicht gegen geltendes Recht verstossen darf.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß es keinen festgelegten Standardweg in deinem LV gibt. Schließlich ist das WaffG jetzt schon eine Weile in Betrieb.

Wenn der Unterlagenprüferstempler deines Verbandes im Einzelfall etwas fordert, was er sonst nicht tut hat er möglicherweise einen Grund. Frag ihn doch mal. Ich bin gespannt.

Wie sehen denn die Anträge/Unterlagen aus die bisher problemlos bearbeitet wurden ? Ganz genau so ?

Geschrieben

1.: nicht ordentlich gelsen, aber seinen senf dazugeben

2.: Klar geregelt? Wenn jeder macht was er will ist das nicht der Fall

3.: Wer nicht in der Lage ist einen Befürwortungsantrag richtig auszufüllen, hat auch keine Schußwaffe verdient

4.: Wenn ich mir jetzt auch noch vorschreiben lassen muss in welchem Schießbuch ich mein Training/Wettkämpfe abstempeln lassen muss ist es nicht mehr weit bis man mir vorschreibt welche Hose ich anziehen muss und welches Klopapier ich benutzen soll.

Dann die Frechheit zu besitzen, Vorzuschlagen einen Umtrag vorzunehmen ist in diesem Zusammenhang dann wohl die Höhe.

Btw: ich wurde noch nie auf Wettkämpfen darauf hingewiesen, das mein Schießbuch falsch wäre. Weder auf Landes,- noch auf Bundesebene.

Aber es gibt halt Leute die glauben es besser zu wissen

zu 1 da bin ich nicht der Einzige

zu 2 sicher das es so ist ?, oder doch vielleicht ein Problem im Einzelfall ?

zu 3 das würde ich mir nochmal überlegen, sonst ist der Schiesssport vielleicht bald ausgestorben :)

zu 4 welcher Verband schreibt das explizit vor ?

Geschrieben

... ich habe überhaupt kein Schiessbuch, wozu auch ... <_<

... ist das jetzt schlimm ... :o

Bestimmt nicht schlimm !!!

Bei uns wird in jeder Sparte ein Vereinsschießbuch geführt.

Hat mir in den letzten vier Jahrzehnten immer gereicht. Gab nie Probleme mit den Behörden.

Die Herr(Damen)schaften haben sich das gute Stück manchmal vorlegen lassen,

meistens ging es auch ohne.

Allerdings gehe ich auch selten "schießerisch" fremd...

:s75:

Geschrieben

welcher Verband schreibt das explizit vor ?

Der BDMP LV NRW schreibt expliziet das BDMP-eigene Schießbuch vor.

Ohne das bekommt man keine Befürwortung

Das haben wir in unserem Verein alles durch. Siehe mein Post oben.

Geschrieben

Der BDMP LV NRW schreibt expliziet das BDMP-eigene Schießbuch vor.

Ohne das bekommt man keine Befürwortung

Das haben wir in unserem Verein alles durch. Siehe mein Post oben.

Dann ist der BDMP quasi der "bessere" DSB :D

Geschrieben

... wer eben keine Probleme hat, schafft sich welche ... :D

nee, der schafft anderen welche und ergötzt sich ´dran...

Dann ist der BDMP quasi der "bessere" DSB :D

nicht "besser", nur anders

Geschrieben

Also bei uns (bayerischer BSSB-Verein) wollte der Verband immer sein Formular, in das man 14 Zeilen

eintragen kann. Die Termine sollten übers Jahr verteilt sein.

Die Zeilen beinhalten:

Datum, Waffe, Training/Wettkampf, evtl. Ergebnis, Unterschr. des Schießleiters

oben noch Name und Schützenausweisnummer und unten Ort und Datum sowie "Unterschrift des Vorstandes

laut Vereinsregister" sowie den Vereinsstempel.

Als Hinweis ist noch angegeben: "Dieser Nachweis kann auch nachträglich aus Schießbüchern / Schießklatten / EDV-Aufzeichnungen des Vereines zusammengestellt werden"

Wolli

So ist es. Und das sieht dan so aus:

Formblatt

Von einem Schiessbuch ist da nicht die Rede, mein Bearbeiter WILL auch gar KEINE Bücher lesen :gutidee:

deshalb kann ich nur sagen:

Aahhhh. DSB-Slapping. Sehr beliebt wenn man die Anträge nicht ordentlich auf die Reihe kriegt.

Stimmt :heuldoch:

4.: Wenn ich mir jetzt auch noch vorschreiben lassen muss in welchem Schießbuch ich mein Training/Wettkämpfe abstempeln lassen muss ist es nicht mehr weit bis man mir vorschreibt welche Hose ich anziehen muss und welches Klopapier ich benutzen soll.

Ist doch nicht der Fall. Manche bilden sich nur ein der Verband würde es vorschreiben. Da ist ein grosser Unterschied.

na ja ...hilft nur noch der BDS

Und euer BDS-Landesverband hat KEINE Formblätter? Oder wird euch die Hand geführt?

Komisch, ich bin beim BDS UND DSB aber leichter und schneller hab ich meine Baer über den DSB bekommen. Der BDS wollte nicht nur dass ich fleissig bin sondern wollte dass ich die Trainingstage nur mit ner .45er geleistet hätte.

Dem DSB dagegen hat "Kurzwaffe" gereicht. :P

Geschrieben

Stimmt :heuldoch:

Noch so ein hilfreicher Beitrag. :peinlich:

Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen.

Wir sprechen über eine gängige Praxis, die ohne sachlichen Grund und scheinbar nur für "Auserwählte" verschärft wird.

Geschrieben

Noch so ein hilfreicher Beitrag. :peinlich:

Ach was soll man sonst sagen.

Der Verein bestätigt per Stempel und Unterschrift des Vorstandes auf dem Befürwortungsantrag an den Verband die regelmäßige Teilnahme am Übungsschießen gemäß Anforderungen des WaffG.

Das stimmt schon mal nicht (Der VEREIN bestätigt gar nix nach dem WaffG; er bestätigt ein Jahr Mitgliedschaft und die Aufsicht bestätigt regelmässige Teilnahme) und auch der Rest der Fragen ist so falsch dass eine korrekte Beantwortung gar nicht möglich ist.

Ich versuch ein paar Dinge zu klären:

Ein Schiessbuch ist ein Dokument wie Word auch ein Dokument ist. Eine Urkunde oder ein ÖFFENTLICHES Dokument (falls Du das meinen solltest) ist es NICHT.

Die "Befürwortungen" sind nicht im Gesetz geregelt sondern wurde den Verbänden übertragen. Eine Gesetz wo welcher STempel und/oder welche Unterschrift vorhanden sein muss gibt es nicht. Die Verbände regeln selbst wie Du den Antrag zu stellen hast.

Kann ein Verbändler eine Kopie der relevanten Einträge aus den Teilnehmerlisten des Vereines fordern, falls ja, auf Grund welcher Rechtsgrundlage?

Ja selbstverständlich kann er das. Er hält ja den Kopf dafür hin. RECHTSgrundlage ist nicht; siehe oben.

Die Befürwortungsrichtlinien des Verbandes waren Teil der Anerkennung als schiessportliche Vereinigung und Übertragung der Erlaubnis zur Befürwortung.

DAS ist Deine "Rechtsgrundlage". Mehr ist nicht.

Zur Verdeutlichung mal wie´s BEI UNS läuft:

Der Verein bestätigt ein Jahr Mitgliedschaft; das war´s für den VErein schon)

Der SCHÜTZE listet seine 18 Trainingstage auf, DIE AUFSICHT unterschreibt, das ist weder der SChützenmeister, noch ein Funktionär, es ist die Aufsicht oder bei mir, da Wettkämpfe, ein Mannschaftsmitglied.

Diese Unterlagen gehen an den Bezirk/DSB. SELBSTVERSTÄNDLICH müssen meine Termine (und können auch kontrolliert werden) mit der Schiesskladde, den Wettkampfzetteln, den Ergebnis/Starterlisten oder sonstigen nachprüfbaren Unterlagen entsprechen.

Geschrieben

Ach was soll man sonst sagen.

Man könnte einfach hilfreiche Antworten geben. Was ja nun geschehen ist. Oder auf unklare Fragestellungen hinweisen.

"Durch rechtsverbindliche Unterschrift wird hiermit bestätigt, daß die geforderten Angaben wahrheitsgetreu und auf Grund der im Verein vorhandenen Unterlagen erstellt und jederzeit nachprüfbar sind."

Dazu gehört unter anderem die Angabe, in welchem Zeitraum und wie häufig der Antragsteller an welchen Disziplinen des Übungsschießens teilgenommen hat. Ich verweise auf §14 Abs. 2 WaffG, wir bestätigen diese Angaben gegenüber dem Verband.

Mit "Dokument" war eines gemeint, bei dessen nachträglicher Veränderung oder Ergänzung es Theater gibt.

Wenn beispielsweise bei Vorlage nunmehr Unterschriften gefordert werden und diese sich etwas später plötzlich anforderungskonform auf dem Dokument befinden.

Auch wenn man zur Änderung aufgefordert wird macht es das Ganze noch lange nicht rechtmäßig. Will sagen: wenn man den Eindruck hat, daß die Gegenseite eventuell link spielen möchte, dann wird man umso vorsichtiger.

Wo findet man die einschlägigen Regularien des DSB ?

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.