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IGNORED

WBK Bedürfnisnachweis


wolfgang

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Irre ich mich, oder ist das neue Waffengesetz am 1.4.2003 in Kraft getreten. Das war eigentlich vor etwas mehr als 3 Jahren.

:confused::confused:

Willi

Könnte sein, vielleicht ist er halt gerade da noch reingerutscht und deshalb wurde das nicht gemeldet. Rückwirkend muß der Verein ja höchstwahrscheinlich keine Angaben zu Vereinsaustritten machen?

Damit wäre das "warum" wohl geklärt :gutidee:

Geschrieben

...Also was genau ist denn das Beduerfnis eines freien Schuetzen, bei unseren Wettkaempfen duerfen gar keine nicht-DSB Mitglieder mitmachen...haetten also auch kein nachweisbares Beduerfnis. :confused:

Das Bedürfnis ist ganz einfach, dass jemand ERNSTHAFT eien Sportart ausübt und dafür nunmal eine Waffe benötigt. Dabei ist es gleichgültig, ob die betreffende Person Mitglied einer schießsportlichen Vereinigung ist, oder nicht. In unserem Land herrscht Koalitionsfreiheit!!!

Kein Vereinszwang!

IMI

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