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IGNORED

dt. WBK/WS im Ausland?


g98s

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Möge man mir als Neuling dumme Fragen erlauben:

Wenn man eine Waffenbesitzkarte/Waffenschein besitzt und damit (Waffen) ins EU-Ausland reisen möchte,

gibt es da eine Möglichkeit, ohne im betr. Land das Alles zu beantragen?

Wenn man da nicht wohnt, ist es als Ausländer sowieso nicht möglich, glaube ich.

Zudem für 1 bis paar Tage sowieso.

Also ich fahre nach Polen zum Einkauf oder nach Frankreich in Urlaub,

muss ich wohl Alles zuhause lassen, oder?

Denn die "besondere Gefährdung" macht ja wohl kaum an der Staatsgrenze halt.

Macht es da ein Unterschied wenn die "Begründung" in Richtung Sport oder Sammeln geht? wohl kaum.

Danke für Infos

Geschrieben

Hallo,

Möge man mir als Neuling dumme Fragen erlauben:

Wenn man eine Waffenbesitzkarte/Waffenschein besitzt und damit (Waffen) ins EU-Ausland reisen möchte,

gibt es da eine Möglichkeit, ohne im betr. Land das Alles zu beantragen?

Wenn man da nicht wohnt, ist es als Ausländer sowieso nicht möglich, glaube ich.

Zudem für 1 bis paar Tage sowieso.

Also ich fahre nach Polen zum Einkauf oder nach Frankreich in Urlaub,

muss ich wohl Alles zuhause lassen, oder?

Denn die "besondere Gefährdung" macht ja wohl kaum an der Staatsgrenze halt.

Macht es da ein Unterschied wenn die "Begründung" in Richtung Sport oder Sammeln geht? wohl kaum.

Danke für Infos

Hi und herzlich willkommen hier im Forum!

Was hast Du denn nun genau für eine waffenrechtliche Erlaubnis?

IMI

Geschrieben

:confused: Was hast Du jetzt??? WBK oder WS, oder WBK und WS??? Wenn WS, dann klein oder richtig???

IMI war scheller!

Geschrieben

Wollte nicht für Verwirrung sorgen, sorry.

Würde es gerne "umformulieren", wenn ich darf:

Mit welcher Waffenrechtlichen Erlaubnis dürfte man Waffen ins Ausland mitnehmen und ggf. führen,

insofern das überhaupt eine zulässt.

Oder ist es hier nicht nur so, dass es einer irgendwie gearteten Erlaubnis bedarf sie überhaupt aus der BRD "auszuführen" UND dazu das entsprechende nationale Recht des Staates in das man einreisen möchte, eine Anwendung findet.

Danke

Geschrieben

Mit welcher Waffenrechtlichen Erlaubnis dürfte man Waffen ins Ausland mitnehmen und ggf. führen,

Mit keiner wie auch immer gearteten Genehmigung darfst Du im AUSLAND Waffen führen, wenn das betreffende Land nicht Dir dies genehmigt!!!

Geschrieben

Hallo,

Möge man mir als Neuling dumme Fragen erlauben:

Wenn man eine Waffenbesitzkarte/Waffenschein besitzt und damit (Waffen) ins EU-Ausland reisen möchte,

gibt es da eine Möglichkeit, ohne im betr. Land das Alles zu beantragen?

Wenn man da nicht wohnt, ist es als Ausländer sowieso nicht möglich, glaube ich.

Zudem für 1 bis paar Tage sowieso.

Also ich fahre nach Polen zum Einkauf oder nach Frankreich in Urlaub,

muss ich wohl Alles zuhause lassen, oder?

Denn die "besondere Gefährdung" macht ja wohl kaum an der Staatsgrenze halt.

Macht es da ein Unterschied wenn die "Begründung" in Richtung Sport oder Sammeln geht? wohl kaum.

Danke für Infos

Hi

Ja schau dir mal dieses Formular an das brauch man um den Eu-Waffenpass zu beantragen.

Gruß Norbert

Geschrieben

Mit keiner wie auch immer gearteten Genehmigung darfst Du im AUSLAND Waffen führen, wenn das betreffende Land nicht Dir dies genehmigt!!!

Danke, eine schnelle Antwort,

wenn auch das Ergebnis nicht sonderlich befriedigend ist.

Habe es mir schon gedacht, soweit ist die EU auch wieder nicht.

Danke

Geschrieben

Danke, eine schnelle Antwort,

wenn auch das Ergebnis nicht sonderlich befriedigend ist.

Habe es mir schon gedacht, soweit ist die EU auch wieder nicht.

Danke

Schaust wohl gerade ( / ZUVIEL )"James Bond" im Fernsehen?

Tja, der hat die Erlaubnis, die Du suchst...

Aber auch er wird ja nicht von seiner Regierung gedeckt, wenn er auffliegt...

IMI

Geschrieben

Danke Norbert07

Dann ist es ja nicht Grundsätzlich verboten. Gut zu wissen, na ja die Bodyguards

(möge man mir die womöglich falsche Berufsbezeichnung verzeihen)

von Zivilpersonen, die ihre Schutzperson natürlich mit Waffen ins Ausland begleiten,

müssen allerdings noch etwas anders haben, denn die sind ja nicht auf „Jagdausflug“ etc.

Bei Diplomaten ist es ja sowieso woanders geregelt.

Ich werde mich erst mal etwas mehr damit beschäftigen und hier ggf. nachfragen,

soweit vielen Dank.

Wird auch nicht schaden zu schauen ob die betr. Staaten doch womöglich zu etwas bereit ist.

Urlaubsplanung dauert dann eben länger.

Wünsche frohe Feiertage.

p.s. über "James Bond" würde ich lachen, wenn es nicht so ernst wäre.

trotzdem danke

Geschrieben

Kleine Anmerkung am Rande: Der europäische Waffenpass berechtigt nicht zum Führen von Waffen!!! Damit kann man lediglich innerhalb der EU Waffen mitnehmen! Sofern Du eine waffenrechtliche Genehmigung zum Führen in Deutschland hast, so nutzt Dir diese eben nur in Deutschland. Du kannst aber gerne beispielsweise in Frankreich oder Italien Deine eigenen Erfahrungen machen! Wenn Du eine Pistole im Kaliber 9 mm Para oder .45 ACP in Italien mit dabei hast, so verstößt dies elementar gegen italienisches Recht, da diese Kaliber als Kriegswaffenkaliber dort gelten! Ohne vorheriges Einverständnis geht gar nichts. Wenn Du so gefährdet sein solltest, wie Du andeutest, dann wende Dich an das Auswärtige Amt unter Vorlage aller Deiner waffenrechtlichen Genehmigungen, die können Dir bestimmt weiter helfen.

Gruß

XP - 100

p. s. : Überlege Dir wen Du als Bodygard bezeichnest! " Freiberufler " haben im Gegensatz zu Angehörigen des POS keine Befugnisse im Ausland! Letztere auch nur über gegenseitige Abkommen!

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