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IGNORED

Erwerb einer Waffe in Dtl. zur Ausfuhr nach Norwegen


HannesGM

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Geschrieben

Hallo!

Ich habe das Gefühl, mich hier in rechtlichem Niemandsland zu bewegen... erst mal kurz zu meiner Situation:

Bin deutscher Staatsbürger, der seit nunmehr 3 Jahren in Norwegen wohnhaft ist. Ich bin vor gut einem Jahr in einen norwegischen Schützenverein eingetreten, und habe nun bei der norwegischen Polizei eine Waffenerwerberlaubnis beantragt. Problem ist, dass ich absolut keine Lust habe, mir so ne Rohrzange wie ne GSP, etc. anzulegen (Verzeihung, sollte sich jemand persönlich getroffen fühlen).

Ich hab vor ein paar Tagen ein paar hübsche Erma ESP85A im Angebot diverser deutscher Waffenhändler gesehen, und würde mir gern solch eine anschaffen.

Die Einfuhrgenehmigung und Erwerbegenehmigung der norwegischen Polizei ist kein Problem, die bekomm ich. Allerdings ist mir die Rechtslage in deutschen Landen nicht geheuer... welche Bedingung muss ich da erfüllen?!?

Ich habe in einer anderen topic hier im Forum ein ähnliches Problem gelesen, wo jemand eine Waffe in die Schweiz verkaufen will, und dass von deutscher Seite keinerlei Papiere benötigt, weil die Schweiz kein EU Land ist. Selbiges trifft ja auf Norwegen zu. Benötige ich also keinerlei Papiere von deutscher Seite und der Waffenhändler kann mir die Waffe einfach nur so schicken, wenn ich ihm die norwegische Erwerbserlaubnis und Einfuhrerlaubnis vorlege? Das kommt mir etwas seltsam vor, das die deutsche Bürokratie da nichts zu melden haben soll...

Hat irgendwer hier etwas zum Thema?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Hannes

Geschrieben

So schwierig ist das auch wieder nicht.

Normalerweise bedarf es hier einer Ausführerlaubnis des BAFA/Eschborn. Formulare hierzu (AG und AG/E1) kriegst Du bei jeder örtlichen IHK.

In Deinem Fall aber nicht nötig, da es sich um eine .22 lfB Sportwaffe handelt.

In Deinem norwegischen Polizeizettel sollte unter "Navn og adress pa leverandoeren" der Verkäufername und Adresse stehen. Was steht da auf Deinem Zettel?

Unten unterhalb von "Pategning av selgeren" muß der Verkäufer Waffenart, Kaliber, Hersteller, Seriennummer, Verkaufsdatum, Stempel und Unterschrift reinsetzen.

Zur Ausfuhr bedarf es dann noch einer Zollanmeldung (Formular Ausfuhranmeldung 0733, gibts auch bei IHK zu kaufen). Braucht der Verkäufer als Nachweis, dass er das Teil nicht mehr in seinem Besitz hat.

Damit es einfacher läuft, mit dem Erwerb und so, würde ich Dir vorschlagen, die Plempe Deiner Sehnsucht vom Verkäufer ausführen zu lassen. Das oben gesagte gilt dann immer noch.

Der Verkäufer soll das Waffenpaket dann beim Zoll verplomben lassen und es dann per Postpaket (Transportversicherung gibts in Norwegen leider nicht) nach Norge schicken. Von der Post die Ausfuhranmeldung abstempeln lassen.

Empfänger soll eine Durchschrift der Ausfuhranmeldung bei seinem norwegischen Zoll abstempeln lassen (Landing Certificate) und an den VErkäufer retournieren.

So kann man dem deutschen Amt glaubhaft nachweisen, wo die Waffe geblieben ist.

Gut Schuß,

BSE1911

Geschrieben

Hallo! Danke für die schnelle Antwort!

Schön zu hören, dass es nicht ALL zu kompliziert ist *puh*. Was die Erwerbserlaubnis der norwegischen Polizei betrifft, unter 'Navn og adress på leverandøren' steht noch nichts, dass wird im allgemeinen vom Verkäufer selbst ausgefüllt, genau wie du schon sagtest, Waffenart, Kaliber (ich habe nur um eine Waffe im Kaliber .22lfb ersucht, kein bestimmtes Fabrikat), usw.

Bei diesem Schein hat man allerdings drei Durchschläge, einen den der Verkäufer an sein zuständiges 'Waffenbüro' (Våpenkontor) schickt (d.h. dort wo er seine Waffe registriert hat), eins an das neue 'Waffenbüro', d.h. dort wo der Käufer seine Waffe melden lassen will, und eine für den Käufer, die dann als vorläufiger Waffenschein gilt. Soll ich die ganze Erwerbserlaubnis an den deutschen Waffenhändler schicken, und der sendet dann die beiden ersten Kopien an mein 'Waffenbüro', und eine an mich zurück, oder wie funktioniert das im Ausland? (Die zuständige Behörde hier hat auf die Frage hin nur mit den Schultern gezuckt... konnten darüber keine Auskunft geben, mit anderen Worten: hatten keine Ahnung).

Ich benötige diese Erwerbserlaubnis im Original, um die Waffe vom norwegischen Zoll abholen zu können (denkbar, dass der Durchschlag für den Käufer ausreichend ist, steht ja alles drauf was nötig ist).

Dieses Formular zur Zollanmeldung, dass ich von der IHK bekommen soll. Welche IHK wäre in diesem Fall für mich zuständig? Wohne ja in Norwegen... muss ich mich da an die IHk wenden, wo der Waffenhändler ansässig ist? Glaube nicht, dass das Formular als elektronische Variante vorliegt (d.h. aus dem Internet ausgedruckt werden kann).

Der Rest klingt sehr einleuchtend und hiflreich. Werds wohl so machen! Vielen Dank.

PS: Deine Kenntniss norwegischer Formulare ist 'beängstigend'... wohnst wohl auch in Norwegen?

Was meinst du damit, dass der Verkäufer die Waffe ausführen soll. Heisst dass, der Verkäufer sollte die Zollanmeldung selbst machen, und mir dann nur eine Durchschrift dieser schicken. Oder muss ich selbst dieses Formular von der IHK bestellen, ausfüllen, dem Händler zukommen lassen, usw?

Geschrieben

Also nochmals etwas klarer, hoffe ich zumindest.

Die handelnden Personen im folgenden nenne ich Käufer in Norwegen (Kn) und Verkäufer in BRD (Vd)

Kn schickt dem Vd seinen Polizeierwerbszettel mit allen Durchschriften im Original.

Aufgaben des Verkäufers Vd:

Vd füllt diesen Norge-Zettel entsprechend aus. Eine Fotokopie des Zettels mit entsprechenden Markierungen und Erklärungen wo und was der nicht-norwegisch-kundige Verkäufer eintragen soll (speziell im unteren Bereich wo es um helautomatisk und halveautomatisk und militaer karakter geht) wäre für den Vd sicher hilfreich.

Vd hat diesen Zettel auf allen 3 Ausfertigungen abzustempeln und zu unterschreiben. Daher braucht auch des kompletten Formsatzes beim Verkäufer. Nun nennen wir dieses fertige Formular Dok 1.

Der Verkäufer besorgt sich z.B. bei einer Industrie und Handelskammer (IHK) oder beim Bürobedarf folgende Formulare:

Antrag auf Nationale Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung AG

Anlage zur Nationale Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung AG/E1

Einheitspapier Versendung/Ausfuhr 0733

Normalerweise bedarf es hier einer Ausfuhrerlaubnis des BAFA/Eschborn. Formulare hierzu AG und AG/E1 ausfüllen. Nachzufragen bei www.bafa.de poststelle@bafa.de Tel 06196 908-0. Adresse steht auf den Formularen.

In Deinem Fall ist eine Ausfuhrerlaubnis aktuell nicht nötig, da es sich um eine .22 lfB Sportwaffe handelt. Nur weiss das dann auch der bei der Ausfuhr zuständige Zöllner? Also besser doch die Formulare kaufen, an die BAFA schicken – hier wird ein Amt kostenlos tätig, man beachte und würdige dies – um dann dem Zoll bei der Ausfuhranmeldung eine entsprechende Erklärung vorlegen zu können.

Dieses Konvolut oder eben nur eine Urkunde in 2-facher Ausfertigung aus dem Hause BAFA nennen wir Dok 2

Da der Verkäufer Vd auch schon das Zollformular 0733 besorgt hat, braucht es nur noch der Waffe, einer Verpackung, diverser Kopien der Warenrechnung (auch bei Privatverkauf, der Wert soll ja schließlich für die deutschen Statistik und für den Käufer bei der Einfuhr irgendwie belegt werden), Schere, Tesaband, Dokumententasche.

Mit all dem Zeug (Waffe, Dok 1 und Dok 2 nicht vergessen) gehts ab zum örtlichen Zoll. Die helfen dann hoffentlich beim Ausfüllen der Ausfuhranmeldung 0733. Man bittet die Zöllner, das Paket zu verplomben. Das wird dann auch auf dem Formular 0733 vermerkt, ebenso, dass eine Durchschrift dieses Zettels retourniert werden soll -RET EX P-. Diesen Zettel nennen wir Dok 3

Zur Ausfuhr bedarf es dann noch einer Zollanmeldung (Formular Ausfuhranmeldung 0733, gibts auch bei IHK zu kaufen). Braucht der Verkäufer als Nachweis, dass er das Teil nicht mehr in seinem Besitz hat.

Damit es einfacher läuft, mit dem Erwerb und so, würde ich Dir vorschlagen, die Plempe Deiner Sehnsucht vom Verkäufer ausführen zu lassen. Das oben gesagte gilt dann immer noch.

Der Verkäufer soll das Waffenpaket dann beim Zoll verplomben lassen und es dann per Postpaket (Transportversicherung gibts in Norwegen leider nicht) nach Norge schicken. Von der Post die Ausfuhranmeldung abstempeln lassen.

Empfänger soll eine Durchschrift der Ausfuhranmeldung bei seinem norwegischen Zoll abstempeln lassen (Landing Certificate) und an den VErkäufer retournieren.

So kann man dem deutschen Amt glaubhaft nachweisen, wo die Waffe geblieben ist.

Dok 1 3-fach zusammen mit einigen Rechnungskopien kommt in die Dokumentenhülle des Pakets.

Dok 2 wird vom Zoll bearbeitet, eine für Vd und eine für BAFA (dies macht der Zoll)

Dok 3 diverse kommen in die Dokumentenhülle, eine an den Vd.

Papiertiger ist fertig. Nun wandert man zur Post und schickt das Teil als Postpaket an den Kn. Der Vd läßt sich noch seine Ausfertigung des Dok 3 von der Post abstempel, das ist die Bestätigung der Abgangsstelle und für Vd ein Beweis, dass das Paket auf dem Wege vom Zoll zur Post nicht verloren ging. Und damit das Waffenamt nicht unterstellen kann, man hätte womöglich eine Waffen-Ausfuhr angemeldet, hinterher aber nur einen Backstein verschickt, deshalb läßt man das Paket vom freundlichen Zöllner verplompen. Der ist beim verpacken anwesend und hat auch die Idendität der Waffe (Seriennummer) festgestellt.

Der Vd meldet nun seinen Verkauf an seine zuständige Waffenbehörde.

Wenn der Vd ganz sicher gehen will, dann läßt er sich noch eine Ausfertigung des Dok 3 vom Zoll des Ziellandes mit einem Vermerk wie Landing Certificat zustellen. Dann hat man auch einen Beleg, dass die Waffe dort ankam.

Du kannst die Waffe nicht ausführen, solange Du in Norwegen sitzt. Wenn Du aber mal die Familie besuchst, dann kannst Du das Paket am Mann mit retour nehmen. Alles oben gesagte gilt auch in diesem Fall. Nur ein Unterschied: statt das Paket bei der Post aufzugeben und Dok 3 dort abstempeln zu lassen, legst Du Paket und Dok 3 dem Ausreisezollamt (beim verlassen der EG) vor. Und dann na klar zielseitig die Anmeldung nicht vergessen. Da muß nur der Verkäufer mitspielen. Spricht nichts dagegen, dass Du Dein eigener Spediteur bist. Hoffe nur, dass Dein Verkäufer sich auskennt und nicht vor lauter Ahnungslosigkeit mit allem sperrt und mauert.

Nee, ich lebe nicht in Norwegen. Bin vor 20 Jahren (Mai 1986) mit dem Motorrad durch Norwegen zum Nordkap und via Finnland/Schweden wieder retour gefahren. Bärenschinken, Rentiergeschnetzeltes, das war fein, Königs Geburtstag lustig, Tabak teuer.

Wegen Deiner Waffenwahl? Warum denn die? Sicher nicht wegen des möglichen Wechselsystems? Das WS-Spielchen wie in der BRD kennen die Norweger nicht. Denk doch mal über eine Hämmerli 208/215 208s/215s nach. Damit bist Du meiner Meinung nach besser bedient.Und mit der Hämmerli gibts auch weniger Stress mit Ersatzteilen.

Gut Schuß,

BSE1911

Geschrieben

Hallo Hannes,

mir ist grade eingefallen, daß Du ja auch aus Norwegen über einen dortigen Händler bzw. die Polizeibehörde eine entsprechende Waffe in Deutschland kaufen kannst. Dann muß sich der deutsche Händler hier um die Ausfuhr kümmern, bzw. Kaufe in Deutschland und bitte den Händler an einen Händler in NO zu versenden. Dann gehst Du mit der norwegischen Erlaubnis dorthin und übernimmst die Waffe !

Grüße,

Govt.

Geschrieben

Nochmals, vielen Dank für die ausführliche Hilfe. Habe den Waffenhändler in Dtl. angerufen, und die Sache ordnet sich ohne Probleme. Der kümmert sich um alle Formulare, ich muss ihm nur von der norwegischen Polizei bestätigen lassen, dass ich diese Waffe erwerben darf, das ist alles. Als Verkäufer wird hier in Norwegen nicht der deutsche Händler, sondern der norwegische Zoll eingetragen (also eigentlich kaufe ich die Waffe gratis vom Zoll...). Mag man von halten was man will... ich kriege auf jeden Fall 12 Monate Garantie auf die Waffe beim deutschen Händler...

@BSE1911: Meine Beweggründe für die Wahl dieser Waffe klingen für dich sicher dumm: Lokalpatriotismus :D Wollte auf jeden Fall gern ne deutsche Waffe haben (ich weiss, klingt noch viel dümmer :D) Ausserdem gefiel mir das finish sehr gut, und der Preis war ja auch nicht zu verachten :D (pluss das die Waffe sehr gut im Test bei Visier abgeschnitten hat). Bin mir auch sicher, dass die Ammo die ich bisher brauche, stark genug für die Waffe ist, also sehe ich da keine Probleme.

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